Einzelbild herunterladen

Montabaur

Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl« in Montabaur- Bladernheim

Ausgelöst durch einen Grundstücksverkauf ergab sich die Not­wendigkeit, den Plan »In Hehl« insgesamt einer städtebauli­chen Ordnung zuzuführen. Die bereits bebauten und an das Plangebiet angrenzenden Flächen sollen in den Bebauungs­plan aufgenommen werden, um auch in diesem Bereich zu einer ordnungsgemäßen Erschließung und verkehrsmäßigen Anbindung zu kommen. Durch entsprechende Textfestsetzun­gen soll gewährleistet werden, daß sich die künftigen Bauvor­haben bezüglich Geschoßigkeit und Höhensituation sowie der Anzahl der Wohneinheiten in die gewachsene Struktur von Bladernheim einpassen.

Um die Wirkung der Versiegelung des bisher unbebauten Bodens zu minimieren, wurde die Anlage von Zisternen sowie die wasserdurchlässige Gestaltung von Terrassen, Fußwegen, Einfahrt usw. vorgesehen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß die angespannte Abwassersituation berücksichtigt und das vorhandene Kanalnetz nicht über Gebühr belastet wird. Für die CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Haberstock die Zustimmung und führte aus, daß es wichtig sei, im ländlichen Bereich Baugebiete auszuweisen. Der dörfliche Charakter sol­le durch den Bebauungsplan erhalten bleiben.

Für die SPD-Fraktion signalisierte Ratsmitglied Bächer die Zustimmung.

Ratsmitglied Lorenz erklärte für die Fraktion »BfM« die Ab­lehnung und führte aus, die Regelungen des Bebauungsplanes seien zu weitreichend.

Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen des Be- teiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

- Der Stadtrat wies mit 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Bedenken und Anregungen des Forstam­tes Montabaur in vollem Umfang zurück. Die bisherige Ausweisung der überbaubaren Flächen im Plangebiet wird belassen.

- Der Stadtrat beschloß mit 28 Ja-Stimmen (einstimmig), die Bedenken und Anregungen des Straßen- und Verkehrsam­tes Diez im beschriebenen Umfang zu berücksichtigen und in den Bebauungsplan einzustellen.

- Der Stadtrat beschloß mit 26 Ja-Stimmen und 2 Enthal­tungen, die Bedenken und Anregungen der unteren Was­serbehörde der Kreisverwaltung im beschriebenen Umfang zu berücksichtigen und in den Bebauungsplan einzustel­len.

Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der vor­gezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegan­genen Bedenken und Anregungen

- Der Stadtrat beschloß mit 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, die Bedenken und Anregungen der Frau Nick im beschriebenen Umfang zu berücksichtigen und in den Bebauungsplan einzustellen.

- Der Stadtrat beschloß mit 26 Ja-Stimmen und 2 Enthal­tungen, die Bedenken und Anregungen der Eheleute Völ­ker im beschriebenen Umfang zu berücksichtigen und in den Bebauungsplanentwurf einzustellen.

- Der Stadtrat beschloß mit 26 Ja-Stimmen und 2 Enthal­tungen, die Bedenken und Anregungen der Anwohner des Plangebietes »In Hehl« im beschriebenen Umfang zu be­rücksichtigen und in den Bebauungsplanentwurf einzu­stellen.

Abschließend faßte der Stadtrat mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Zustimmungsbeschluß und den Beschluß zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«, Monta­baur-Elgendorf

Der Bebauungsplan »Horresser Pfad« in Montabaur -Eigen­dorf wurde insbesondere verabschiedet, um die bauplanungs­rechtliche Situation der Firma Hasdenteufel zu regeln. Daher wurde für den Bereich des Unternehmens sowie für die unmit­telbar gegenüberliegenden Grundstücke ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.

Die sich im nördlichen Teil in Richtung Eigendorf befindlichen Grundstücke wurden als eingeschränktes Gewerbegebiet [GE(E)] ausgewiesen, um eine Pufferzone zu der angrenzenden Wohnbebauung zu erhalten, die Lärm-, Staub- und sonstige Immissionen abschirmen soll.

Nr. 13/96

Der jetzige Bebauungsplanentwurf »Verlängerte Südstraße« schließt in westlicher Richtung unmittelbar an den Geltungs­bereich des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« an. Die Ver- ! zahnung zwischen beiden Planbereichen geht sogar soweit, daß die zur Änderung anstehenden Flurstücke teilweise im Geltungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes und teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplan­entwurfes liegen.

Da der Bebauungsplanentwurf in unmittelbarer Nähe eben­falls eine Wohnbebauung vorsieht, ist es erforderlich, die jet­zige Ausweisung als Gewerbegebiet zurückzunehmen und dort j ebenfalls nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet zuzulassen, I damit auch das neue Baugebiet weitestgehend vor evtl. Beein- I trächtigungen geschützt ist. Auch ist die vorgesehene Anlage ; eines öffentlichen Feldweges nach dieser neuen Entwicklung im Bebauungsplan »Horresser Pfad« nicht mehr erforderlich.

Die nicht zur Bebauung vorgesehenen Flurstücke können un- j problematisch über den an die Wagnerstraße anschließenden f Feldweg, der an das weitere Wegenetz anschließt, erreicht | werden. Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, daß | der vorgesehene Weg ab der Einmündung in die Wagnerstraße | entfällt und zukünftig als Grünfläche ausgewiesen wird.

Auf Anregung der Verbandsgemeindewerke, der unteren Was­serbehörde sowie des Staatl. Amtes für Wasser- und Abfall- Wirtschaft wurden die Textfestsetzungen insoweit ergänzt, n daß zur Entschärfung der Abwassersituation in Eigendorf J auch für das Gewerbegebiet die Anlage von Zisternen verbind- lieh vorgeschrieben wurde. Auch Regelungen bezüglich der j Minimierung von Flächenversiegelungen wurden eingear- 1 beitet. ' J

Weder von seiten der Träger öffentlicher Belange' noch im ; Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden Beden- | ken und Anregungen vorgebracht. j

Der Stadtrat faßte mit 26 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den 9 Zustimmungsbeschluß und den Beschluß zur Offenlage nach J § 3 Abs. 2 BauGB. ;

Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße« J

Ausgelöst durch eine Bauvoranfrage war zu prüfen, ob im | Bereich der Fritz-Bluhm-Straße eine Bebauung in 2. Reihe i zugelassen werden solle. Dafür spricht, daß die im Planbereich j

liegenden Grundstücke relativ groß sind und sich unproblema- j

tisch in jeweils zwei Bauplätze aufteilen lassen. Hinzu kommt, ;

daß auf allen Grundstücken eine ausreichend breite Zufahrt ! entlang der vorhandenen Bebauung eingerichtet werden i kann, um eine Anbindung an die Fritz-Bluhm-Straße zu errei- I chen. Dies wurde im vorliegenden Planentwurf aufgegriffen, i der eine Anbindung der Baugrundstücke in 2. Reihe für die mittigen Flurstücke jeweils über die gemeinsame Grund­stücksgrenze vorsieht, so daß jeweils zwei Bauplätze über eine Ein- und Ausfahrt erreicht werden können, während die Par­zelle 4563/16 über den vorhandenen öffentlichen Weg ange­dient werden kann. Lediglich ein äußeres Baugrundstück (4563/9) erhält eine eigene Zufahrt. Dadurch wird auch die |l notwendige Flächenversiegelung durch die privaten Verkehrs­flächen weitestgehend minimiert.

In den Textfestsetzungen wurde darauf geachtet, daß sich die möglichen Gebäude in die Situation am Promenadenweg ein- fügen und im Vergleich zu der vorhandenen Bebauung nicht übermäßig massiv in Erscheinung treten. Daher wurden die Grundflächen- und die Geschoßflächenzahl relativ niedrig an­gesetzt, die Traufhöhe auf 5,00 m und die Geschoßigkeit auf ein Vollgeschoß mit möglichem Dachausbau festgelegt. Dabei gelten GRZ und GFZ zunächst für die Gesamtgrundstücke; nach einer entsprechenden Teilung in zwei selbständige Par­zellen sind GRZ und GFZ gesondert für jedes Grundstück zu ermitteln und festzulegen.

Um den bereits vorhandenen Doppelhäusern eine maßvolle Erweiterung zu gestatten, wurden die Grenzen der überbau­baren Grundstücksflächen nicht unmittelbar an den Bestand angepaßt. Darüber hinaus wurde für diesen Bereich festgelegt, daß bei einem Abbruch und Wiederaufbau dieser Häuser die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten sind bzw., wenn nur eine Doppelhaushälfte abgerissen werde, der Neu­bau sich dem vorhandenen Bestand anpassen müsse. Außer­dem sind für den Bereich der Altbebauung nur Doppelhäuser zulässig.