Montabaur
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Nr.11/96
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung vom 09.02.1988):
für den ersten Hund.100,— DM
für den zweiten Hund.130,— DM
für jeden weiteren Hund.160,- DM
n.
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen.38.996.000 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1995 .6.031.000 DM
1996 .9.692.000 DM
1997 . 11.720.000 DM
1998 .7.863.000 DM
1999 .3.690.000 DM
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.3.366.100 DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen.560.000 DM
für den im Haushaltsjahr 1997 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
56410 Montabaur, 28.02.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
In Vertretung: gez. Unterschrift
TV.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03.1996 bis 27.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 07.03.1996 Stadt Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur,
11.03.1996
Bekanntmachung
zur Durchführung des Erörterungstermins durch die Bezirksregierung Koblenz
Planfeststellung gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 73 der Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main von Bau-km 99,060 bis Bau-km 103,041; Bereich Verbandsgemeinden Montabaur, Wallmerod und Diez
Im Zuge der Durchführung des o.g. Planfeststellungsverfahrens wurde das Vorhaben in den Gemeinden, in denen es sich voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekanntgemacht, und so wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben - Anhörungsverfahren gemäß § 20 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 - AEG - (BGBl. I S. 2396 ff) i.V.m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.05.1976 - VwVfG - (BGBl. I S. 1253 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG).
Der Erörterungstermin beginnt am Dienstag, 26.03.1996, und am Mittwoch, 27.03.1996, jeweils um 09.00 Uhr, in
Nentershausen, Freiherr-vom-Stein-Halle, Rheinstraße, 56412 Nentershausen.
Sollten die vorliegenden Einwendungen an diesem Tag nicht abschließend erörtert werden können, wird der Erörterungstermin an dem darauffolgenden Werktag, ggfls. an den darauffolgenden Werktagen an demselben Ört, beginnend jeweils zur gleichen Uhrzeit fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 letzter Satz VwVfG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die weitere Erschließung des Baugebietes »In den Fichten — Auf der Trift« im Stadtteil Eigendorf öffentlich aus.
Leistungsumfang:
1.000
m 2
Baustraße mit Bitumenrecyclingdeck einschl. Erdarbeiten und Frostschutz
schicht
110
m
Entwässerungsleitung aus Stahlbetonrohren DN 300 einschl. Grabenherstellung und Verfüllung mit Fremdmaterial
140
m
W as Server sorgungsleitung
DN 100 GGG-Rohr
100
m
Straßenbeleuchtungskabel
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 27.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 12. April 1996,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 226, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 239 statt. Montabaur, 11.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

