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Montabaur

freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze.

56335 Neuhäusel, 05.03.1996 (Siegel)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Nr. 10/96

Beim Fastenessen wollen wir eine bewußt einfache Mahlzeit zu uns nehmen. Das gegenüber einem normalerweise üppige­ren Mittagessen Ersparte, soll als Spende einem karitativen Zweck in einem Land der sogenannten »3. Welt« zugute kom­men. Aus diesem Grunde wird auch kein Preis für das Mittag­essen festgelegt; vielmehr gibt jeder einen Betrag nach eigener Einschätzung, der dem Betrag entsprechen sollte, den man zu Hause spart. Die genaue Zweckbestimmung wird im Famili­engottesdienst ünd beim Fastenessen bekanntgegeben.

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Haltung von Hunden

Neben einer Vielzahl von Beschwerden über teils freilaufende Hunde in unserer Ortsgemeinde hat mich auch nachstehend wiedergegebener Brief eines Hundebesitzers aus dem Neubau­gebiet »Auf der Haid« erreicht:

»Als Hundebesitzer fühlt man sich zuweilen nicht nur mitleids­vollen, sondern auch vorwurfsvollen Blicken ausgesetzt, ohne sich einer Schuld bewußt zu sein. Mitleidsvoll blicken Nicht­hundebesitzer immer dann, wenn man zu Unwetterzeiten aus dem Haus muß, zu denen man nach dem alten Sprichwort normalerweise »keinen Hund auf die Straße schickt«.

Das Mitleid verstehe ich sofort, wenn ich gegen kalten Ostwind und peitschenden Regen ankämpfen muß - und die stummen Vorwürfe spätestens dann, wenn ich meinen Hund auf dem asphaltierten Weg oberhalb des Stadions ausführe. Es ärgert mich auch - oder insbesondere - als Hundebesitzer, daß es immer noch Tierhalter gibt, die ihren Vierbeinern erlauben, sowohl den Bereich des Kinderspielplatzes, den asphaltierten Weg und den »Seitenstreifen« zur »Verrichtung ihrer Geschäf­te« zu benutzen.

Ich möchte als Hundebesitzer allen Nichthundebesitzem ver­sichern, daß es auch Hunde gibt, die von »Frauchen« und »Herrchen« gelernt haben, nicht auf diesen jedermann - und meist auch Kindern - zugänglichen Stellen ihr Häufchen zu hinterlassen. Ich habe meinen Hund so erzogen, daß er sich meterweit von Wegen und Plätzen entfernt ein geeignetes Plätzchen sucht. Mir sind auch nur Hundebesitzer bekannt, deren Hunde sich in gleicher Weise ihrer Last entledigen, aber wenn man die Häufchen in diesem Bereich zählt, liegt die Vermutung nahe, daß dies die allerwenigsten gelernt haben. Ich appelliere an andere Hundebesitzer im Sinne eines harmo­nischen Zusammenlebens, ihre Hunde künftig auf entferntere Stellen zu verweisen, auch wenn es bequemer ist, den Hund dort sitzen zu lassen, wo er momentan sein Bedürfnis verspürt - die Neuhäuseler Bürger und vor allem die Kinder werden es zu schätzen wissen.«

Ergänzend hierzu ist zu bemerken, daß die geschilderte Situa­tion in nahezu allen Teilen des Ortes anzutreffen ist. Ich hoffe, daß die o.a. Zeilen mit dazu beitragen, daß die Gehwege und Bürgersteige sowie die öffentlichen Plätze und Kinderspiel­plätze nicht mehr als Hundetoilette angesehen werden.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Vermietung der Gaststätte in der »Augst-Halle«

Der Hallen- und Stadionausschuß hat in seiner letzten Sitzung die Regelungen bezüglich der Anmietung der Räumlichkeiten in der Gaststätte der »Augst-Halle« dahingehend erweitert, daß nunmehr schon Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr (also nicht beschränkt auf sogenannte »Echte Geburtstage« wie 50., 55., 60. Geburtstag etc.), Jubiläen aller Art und auch Betriebs- feiem abgehalten werden können. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, die Gaststättenräume auch für Hochzeiten (von der »Grünen Hochzeit« bis zur sog. »Gnadenhochzeit«) anzumieten. Ausgenommen sind lediglich Kommunion- und Konfirmationsfeiern.

Da noch einige Termine frei sind, sollten Sie sich mit unserer Hallenwartin, Wilma Vogt, Tel. 8119, in Verbindung setzen.

Fritz Roggenbach, Ortsbürgermeister

Familiengottesdienst und gemeinsames Fastenessen am 17.03.1996

Am Sonntag, 17.03.1996, findet in der Pfarrkirche St. Anna, Neuhäusel, der Kinder- und Familiengottesdienst statt.

Die Meßfeier beginnt um 10.30 Uhr. Anschließend ist die ganze Gemeinde ganz herzlich eingeladen zum gemeinsamen Mittag­essen im St.-Anna-Haus, das als Fastenessen angeboten wird.

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Wir erinnern an unsere außerordentliche Mitgliederversamm­lung am Freitag, 15.03.1996, um 19.30 Uhr, in der Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel, und laden alle herzlich dazu ein.

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Es ist wieder so weit. Der Ball rollt wieder. Am Samstag, dem 09.03.1996, können Sie am »Alten Sportplatz« in Neuhäusel gleich zwei Spiele sehen. Um 15.00 Uhr beginnt das Lokal-Der­by der Alten Herren gegen Eitelborn. Im Anschluß daran spielt um 16.30 Uhr die B-Jugend gegen Urmitz-Bahnhof.

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1996 vom 04.03.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 29.02.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.731.000, DM

in der Ausgabe auf. 1.731.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.339.000,- DM

in der Ausgabe auf.339.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.60.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund...50,- DM

für den zweiten Hund.75,- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für

das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 29.02.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

in.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.03.1996 bis 20.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis