Montabaur
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Nr. 10/96
Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand 4 Tage vorher schriftlich mit Begründung einzureichen. Die Mitteilung im Amtsblatt gilt als Einladung zur Jahreshauptversammlung. Da Neuwahlen auf der Tagesordnung stehen, bittet der Vorstand um vollzähliges Erscheinen. Im Anschluß an den offiziellen Teil feiern die Teilnehmer einen fröhlichen Ausklang in gemütlicher Runde.
__ Kadenbach _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach
vom 28.02.1996
Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 48.450 DM und Gesamtausgaben von 72.840 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 785 firn festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 30 fm Eiche, 185 fm Buche, 490 fm Fichte, 50 fm Kiefer, 10 fm Euro-Lärche sowie 20 fm japanische Lärche.
Den vorausberechneten Fehlbedarf von ca. 24.390 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein.
Gestaltungsplanung Dorfplatz
Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erläuterte die Planungen für die Gestaltung des Dorfplatzes. Nach einer ausführlichen Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat dieser vorgestellten Planung mehrheitlich zu.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungsbaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.246.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 670.000 DM
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer.300 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.50 DM
den zweiten Hund.75 DM
jeden weiteren Hund.100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Der Verlauf der Haushaltswirtschaft 1995 macht deutlich, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemeinde gegenüber den Planansätzen erheblich verbessern wird. Zum Ausdruck kommt dies durch den Rücklagenbestand von rd. 815.000,- DM. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1994 von 883.000,- DM sollte lt. Haushaltsplan 1995 eine Entnahme von 589.00,- DM erfolgen, was einem Bestand zum Jahresende von 294.000,- DM gleichgekommen wäre. Ursachen der positiven Entwicklung sind Mehreinnahmen aus Holzverkäufen, bei der Gewerbesteuer sowie Einsparungen und Investitionsverlagerungen.
Zu beachten wäre in diesem Zusammenhang, daß trotzdem eine erhöhte Sondertilgung geleistet werden konnte, die den Schuldenstand der Ortsgemeinde auf 185.324,22 DM reduziert. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 143,43 DM liegt sehr deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,- DM.
Zusammenfassend kann man festhalten, daß sich die Ausgangsbasis für die Aufstellung des Etats 1996 erheblich verbessert hat.
Haushalt 1996
Mit einem Gesamtvolumen von 1.916.000,- DM schließt der Haushalt 1996 ab. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.246.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 670.000,- DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.237.000,- DM um 9.000,- DM auf 1.246.000,- DM. Diese geringe Steigerung ist Einnahmenzuwächsen in den Unterabschnitten »Forst« und »Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft« zuzuschreiben. Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes wird beherrscht durch das Aufkommen von Steuern, steuerähnlichen Einnahmen und Schlüsselzuweisungen.
Wertfortschreihungen und der Wegfall von Grundsteuervergünstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem voraussichtlichen Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.
Der gänzliche Wegfall der Schlüsselzuweisungen beruht auf dem enormen Anwachsen der örtlichen Steuerkraft.
Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes, das mit 83,69 v.H. zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.1,83 v.H.
Gebühren.0,79 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.6,01 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).7,68 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1996:
1. Personalausgaben.12,87 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,96 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.4,68 %
4. Umlagen.63,54 %
5. Zinsausgaben.0,98 %
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0,97 %
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Kadenbach errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Grenzregelungsverfahren mit einem Überschuß von 24.000,- DM. Für die kommenden Jahre wird mit einem Rückgang der freien Finanz spitze gerechnet.
Vermögenshaushalt
Das Investitionsprogramm der Ortsgemeinde ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Dieses Programm bestimmt die Maßnahmen und benennt den Zeitpunkt/Jahr der Realisierung. Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entspre
chende Haushaltsmittel bereitgestellt:
1. Einrichtung/Ausstattung
Bürgermeisterzimmer.3.000,- DM
2. Zuweisungen für kulturelle Vereine.6.000,- DM
3. Bau eines Dorfplatzes.;... 50.000,- DM
4. Ortsdurchgrünung. 10.000,- DM
5. Bauausgaben Schutzhütte.10.000,- DM
6. Wanderwegebau. 10.000,- DM
7. Aus- und Umbau von Gemeindestraßen.25.000,- DM
8. Erschließung
»Am Krämer«/»Auf der Höh«.250.000,- DM
9. Erschließung »In der Au«. 10.000,- DM
10. Straßenbeleuchtungserweiterung. 15.000,- DM
11. Friedhofssanierung/Friedhofserweiterung.. 110.000,- DM
12. Anschaffung von Maschinen und Geräten. 15.000,- DM
13. Ausbau von Wirtschaftswegen.80.000,- DM
14. Obstbaumanpflanzungen.3.000,- DM

