Montabaur
19
Nr. 10/96
__ Ruppach-Goldhausen _
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Flurzaun - In den Appelstücker« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen am 09.10.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Flurzaun - In den Appelstücker« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltunghat am 20.02.1996 (Az. 6a/60,610.13) erklärt, daß Rechtsvorschriften nicht verletzt werden.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Ruppach-Goldhausen, 28. Februar 1996
Sprenger, Ortsbürgermeister
Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Ruppach-Goldhausen e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Unsere Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, 13.03.1996, um 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum der Grundschule Ruppach-Goldhausen statt. Alle Mitglieder sind hiermit recht herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Neuwahl des Vorstandes.
Gesangverein »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen
Kirchenkonzert am 10.03.1996
Der Gesangverein Cäcilia Ruppach-Goldhausen veranstaltet am Sonntag, dem 10.03.1996, um 16.30 Uhr, in der Pfarrkirche Ruppach-Goldhausen ein Kirchenkonzert.
An diesem Konzert nehmen teil
- Frauenchor der »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen unter der Leitung von Thomas Wagner
- Männerchor der »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen unter der Leitung von Waltraud Schmitt
- Kirchenchor Steinefrenz/Weroth unter der Leitung von Jürgen Theis
- Instrumentalisten Markus Krämer an der Trompete und Markus Meurer an der Orgel.
Dieses Konzert zu Beginn der Fastenzeit widmet sich von der Thematik her dieser kirchlichen Vorosterzeit. Der Kirchenchor Steinefrenz/Weroth hat zu diesem Konzert ein ihm gewidmetes Chorwerk des Komponisten und Chorleiters Jens Röth neu einstudiert und wird es uraufführen. Darüber hinaus kommen Werke von Anton Bruckner zum Vortrag, um dem Todestag dieses Komponisten zu gedenken, der sich in diesem Jahr zum lOOsten Mal jährt.
Bei diesem Konzert wird kein Eintritt erhoben, der Erlös der durchgeführten Sammlung wird einem karitativen Zweck, und zwar der MS (Multiple Sklerose)-Selbsthilfegruppe Montabaur, zugeführt.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Vorstand
Montag, 11. März 1996, 20.00 Uhr: Vorstandssitzung / Festausschußsitzung
Wo: Sportjugendheim, Ruppach-Goldhausen
Abteilung Handball
Vorankündigung
Herren, Sonntag, 17. März 1996, 11.15 Uhr: HSG Mülheim-
Kärlich-Bassenheim VIII - TuS Ahrbach
Spielort: Hauptschule, Mülheim-Kärlich
Wir Würden uns freuen, wenn viele Fans uns beim letzten und
entscheidenden Spiel um die Meisterschaft nach Mülheim-
Kärlich begleiten könnten.
Trainingszeiten:
Damen: Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur
Weibliche Jugend (13 bis 15 Jahre): Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur

