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Montabaur

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Nr. 10/96

__ Ruppach-Goldhausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Flurzaun - In den Appelstücker« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen am 09.10.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Flurzaun - In den Appelstücker« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltunghat am 20.02.1996 (Az. 6a/60,610.13) erklärt, daß Rechtsvorschriften nicht verletzt werden.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Ruppach-Goldhausen, 28. Februar 1996

Sprenger, Ortsbürgermeister

Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Ruppach-Goldhausen e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Unsere Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, 13.03.1996, um 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum der Grund­schule Ruppach-Goldhausen statt. Alle Mitglieder sind hier­mit recht herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Neuwahl des Vorstandes.

Gesangverein »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen

Kirchenkonzert am 10.03.1996

Der Gesangverein Cäcilia Ruppach-Goldhausen veranstaltet am Sonntag, dem 10.03.1996, um 16.30 Uhr, in der Pfarrkirche Ruppach-Goldhausen ein Kirchenkonzert.

An diesem Konzert nehmen teil

- Frauenchor der »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen unter der Leitung von Thomas Wagner

- Männerchor der »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen unter der Leitung von Waltraud Schmitt

- Kirchenchor Steinefrenz/Weroth unter der Leitung von Jürgen Theis

- Instrumentalisten Markus Krämer an der Trompete und Markus Meurer an der Orgel.

Dieses Konzert zu Beginn der Fastenzeit widmet sich von der Thematik her dieser kirchlichen Vorosterzeit. Der Kirchen­chor Steinefrenz/Weroth hat zu diesem Konzert ein ihm gewid­metes Chorwerk des Komponisten und Chorleiters Jens Röth neu einstudiert und wird es uraufführen. Darüber hinaus kommen Werke von Anton Bruckner zum Vortrag, um dem Todestag dieses Komponisten zu gedenken, der sich in diesem Jahr zum lOOsten Mal jährt.

Bei diesem Konzert wird kein Eintritt erhoben, der Erlös der durchgeführten Sammlung wird einem karitativen Zweck, und zwar der MS (Multiple Sklerose)-Selbsthilfegruppe Mon­tabaur, zugeführt.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Vorstand

Montag, 11. März 1996, 20.00 Uhr: Vorstandssitzung / Festausschußsitzung

Wo: Sportjugendheim, Ruppach-Goldhausen

Abteilung Handball

Vorankündigung

Herren, Sonntag, 17. März 1996, 11.15 Uhr: HSG Mülheim-

Kärlich-Bassenheim VIII - TuS Ahrbach

Spielort: Hauptschule, Mülheim-Kärlich

Wir Würden uns freuen, wenn viele Fans uns beim letzten und

entscheidenden Spiel um die Meisterschaft nach Mülheim-

Kärlich begleiten könnten.

Trainingszeiten:

Damen: Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur

Weibliche Jugend (13 bis 15 Jahre): Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur