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Montabaur

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Nr. 9/96

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch daraufhingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlun­gen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 unmittelbar in Verbindung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord­nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfol­gegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintref­fen der E insamm elfahrzeuge zu unterlassen, um Ge­fahr düngen Dritter bzw. der Umwelt vermeiden zu helfen. Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefem.

Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel

Die nächste Zusammenkunft findet am Mittwoch, dem 06.03.1996, wie gewohnt um 15.00 Uhr, im St. Anna-Gemein­dehaus statt. Bei dem Seniorenkreis St. Anna handelt es sich um eine offene Gruppierung. Alle Damen und Herren von Neuhäusel ab 60 Jahren sind herzlich willkommen. Am 1. Mittwoch eines jeden Monats findet ein gemütlicher Nachmit­tag im St. Anna Haus statt. Nähere Auskünfte erteilt Irene Saal, Simmemer Straße 45, Tel. 8015.

Jahrgang 1936

Wer möchte gemeinsam seinen runden Geburtstag feiern? Wir treffen uns am 06.03.1996, 20.00 Uhr, im Gasthaus Schippel zu einer Besprechung. Bitte Vorschläge oder Wünsche mitbrin­gen. Neubürger sind herzlich willkommen. Auskunft: Tel. Nr. 591 oder 8342.

Frauenkreis Neuhäusel

Wir flechten einen Osterkorb mit Rudi Meuer, Eschelbach. Termine: 14. und 21. März, 19.00 Uhr, im Pfarrgemeindehaus St. Anna. Teilnehmergebühren DM 8,00 und Materialkosten. Anmeldung Tel. Nr. 8342. Träger der Veranstaltung ist das katholische Bildungswerk Westerwald.

Neijheiseler Baljatscher

Der Stammtisch am Freitag, 01.03.1996, entfällt. Wichtiger Termin: Am Samstag, 02.03.1996, um 16.00 Uhr, findet im Vereinslokal Gasthof Linde die Jahreshauptversammlung des Vereins statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des 1. Vorsitzenden, 3. Kassenbericht, 4. Behandlung von Anträgen, 5. Vorschau auf die Kampagne 1997, 6. Verschiedenes.

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingela­den. Vorstandssitzung im Gasthof Linde am Freitag, 01.03.1996, um 19.30 Uhr.

SG Eitelbom-Neuhäusel

Der Ball rollt wieder. Am 03.03.1996 spielt unsere 1. Mann­schaft gegen den FC 1911 Horchheim. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Nörrberg. Die 2. Mannschaft spielt bereits um 11.00 Uhr in Weitersburg gegen den SV Weitersburg II.

_ Simmern _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates

Simmern vom 13.02.1996

Ilaushaltsplan/Haushalts Satzung 1996 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.731.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 339.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde für das Haushaltsjahr 1996 auf 60.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer. 300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.50 DM

den zweiten Hund.75 DM

jeden weiteren Hund.100 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1995 wird ein Rücklagenbestand von ca. 425.000,- DM erwartet. Diese Prognose kann aufgrund des Verlaufs der Haushaltswirtschaft 1995 gewagt werden. Aus­gehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1994 in Höhe von rd. 62.000,- DM sollte laut Haushaltsplan 1995 eine Zuführung von 193.000,- DM erfolgen, was einem Bestand zum Jahresende von 255.000, DM gleichgekommen wäre. Daß diese hohe Rücklage vorgehalten werden kann, ist insbe­sondere den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, bei den Personalkostenzuschüssen im Kindergartenbereich, den Grundstückserlösen sowie den Einsparungen bzw. Verlage­rungen bei Investitionen zuzuschreiben.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende 1995 auf 940.229,36 DM. Eine sich hieraus erge­bende Pro-Kopf-Verschuldung von 605,03 DM nähert sich der vergleichbaren Pro-Kopf-Verschuldung in Rheinland-Pfalz (564, DM). Zusammenfassend kann man feststellen, daß für die Aufstellung des Etats 1996 deutlich bessere Voraussetzun­gen vorfindbar sind, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 1995 zu erwarten war. j

Haushalt 1996 1

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf2.070.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.731.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 339.000,- DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen werden kei­ne Kredite benötigt. Es sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 60.000,- DM veranschlagt, die den möglichen Finan- | zierungsanteil der Ortsgemeinde zur Anbindung der Indu- ] striestraße (Verkehrskreisel) darstellen sollen. Gegenüber j dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderun­gen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von j 1.602.000,- DM um 129.000,- DM auf 1.731.000,- DM. Diese enorme Steigerung beruht im wesentlichen auf Einnahmenzu­wächsen in den Unterabschnitten Kindergarten, Konzessions- j abgaben, Forst und Steuern. j

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes bildet der Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allge- ! meine Umlagen den Schwerpunkt der Einnahmen. j

Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuerver- I günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, ! während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert, i