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Montabaur

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Nr. 9/96

Außerhalb des Bereichs der Deutschen Post AG den

Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes einliefem sowie Luftpostbeförderung verlangen. Der Wahl­brief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muß für den Wahlbrief das im Einlieferungsland geltende Entgelt bezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der An­schrift das Bestimmungsland »Republique föderale dAlle- magne« angeben. Falls ein Stimmberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefum­schlag zu stecken und diesen der Post abzugeben. In diesem Falle ist aber nicht mehr die bevorzugte Behandlung durch die Deutsche Post AG gewährleistet, wenn dieser Brief erst am Tage der Wahl beim Zustellpostamt eingeht.

5. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefum­schlag angegebenen Gemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahl­brief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Wegweiser für die Briefwahl

a Stimmzettel persönlich ankreuzen.

| Sie haben zwei Stimmen:

1 Wahlkreisstimme links, Landesstimme rechts.

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Stimmzettel in den Wahlumschlag legen. /

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"T orangefarbenen Wahlbriefumschlag stecken.

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Orangefarbenen Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert zur Post geben (außerhalb des

C Bereichs der Deutschen Post AG frankiert)

~ 3 oder bei der darauf angegebenen Gemeinde-

" Verwaltung oder bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgeben.

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Beachten Sie bitte, daß der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen ist!

Sprechstunde des Ausländerbeirates

Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 7. März 1996, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Besprechungs­zimmer, 2. Stock Neubau), statt.

Auch Rentner können Kindergeld erhalten

Antrag bis 31. Juli 1996 stellen!

Zum 1. Januar 1996 wurde das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 200,- DM monatlich, für das dritte Kind auf 300,- DM monatlich und für jedes weitere Kind auf 350,- DM monatlich erhöht. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daß dies auch für Rentner von Bedeutung sein kann, die zu ihrer Rente einen Kinderzuschuß in Höhe von 152,90 DM monatlich erhalten. Rentner, die bereits vor 1984 in Rente gegangen sind und seither für mindestens ein Kind den Kinderzuschuß zur Rente beziehen, haben seit 1. Januar 1996 Anspruch auf eine zusätz­liche Leistung in Höhe der Differenz zwischen Kinderzuschuß und dem höheren Kindergeld.

Diese Leistung wird nicht zusammen mit der Rente ausge­zahlt. Sie muß vielmehr bei der Familienkasse des zuständi­gen Arbeitsamtes beantragt werden.

Die LVA empfiehlt den betroffenen Rentnern, möglichst bald, spätestens bis 31. Juli 1996, einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsamt zu stellen. Bei Vorliegen der Voraussetzun­gen kann der Differenzbetrag zum Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 1996 ausgezahlt werden.

Stellenausschreibung

Wer hat Lust mitzumachen?

Die Stadt Montabaur sucht Be­treuerinnen zur Organisation und Durchführung der »Ferienspiele am Quendelberg« vom 29.07. bis 23.08.1996.

Die Ferienspiele sollen Kindern und Jugendlichen sinn­volle Freizeitaktivitäten in den Sommerferien ermögli­chen. Zum Aufgabenbereich gehört die Erarbeitung eines Programmes sowie die eigenverantwortliche Organisation und Durchführung der Ferienspiele.

Wir wünschen uns für diese Arbeit Betreuerinnen mit Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Fähigkeit, selbständig eine Gruppe von Kindern und Ju­gendlichen ZU betreuen.

Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche. Der Einsatz an Werktagen erfolgt von 14.00 bis 18.00 Uhr während der Ferienspiele.

Die Vorbereitungsphase findet bei freier Zeiteinteilung statt. Die Arbeitszeit kann entsprechend den Bedürfnis­sen der Kinder auch flexibel gestaltet werden.

Die Maßnahme erfolgt vom 15.07. bis 26.07.1996 Vorbe­reitungsphase und vom 29.07. bis 23.08.1996 Ferien­spiele und kann als Praktikum für Sozialarbeiter-/So- zialpädagogikstudenten anerkannt werden.

Wer sich für diese Aufgabe interessiert, kann sich bei der

Verbandsgemeinde Montabaur,

Abteilung Jugendpflege, Gelbachstraße 9,

56410 Montabaur,

bewerben. Telefonische Auskünfte werden unter der Nummer 02602/4547 (Jugendpflegerin Petra Best) erteilt.

Geld für Wohnungsmodemisierung

Das Land stellt 1996 wieder Mittel für die Modernisierung von Wohnungen (Mietwohnungen und eigengenutzte Wohnungen) zur Verfügung. Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse in Höhe von 30 v.H. der förderungs­fähigen Kosten. Diese Kosten müssen mindestens 4.000, DM je Wohnung betragen. Die förderungsfähigen Höchstkosten liegen bei 30.000,- DM (eigengenutzte Woh­nungen) bzw. 60.000 DM (fremdvermietete Wohnungen). Gefördert werden nur bauliche Maßnahmen, die den Ge­brauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen. Hierzu zählt beispielsweise der erstmalige Einbau einer Zentral­heizung sowie der Einbau neuer Fenster mit Sonderver­glasung als Ersatz von einfach verglasten Fenstern.

Mit den Modemisierungsmaßnahmen darf nicht vor Be­willigung der Mittel begonnen werden. Bindende Aufträge oder Kaufverträge gelten bereits als Beginn der Ausfüh­rung.

Antragsformulare sind bei den Verbandsgemeindeverwal­tungen erhältlich.

Weitere Auskünfte zum Modemisierungsprogramm 1996 erteilt die Kreisverwaltung - Referat Bauförderung - Te­lefon 02602/124481 oder 124461.