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Montabaur

Nr. 8/96

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

Die nächste gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses zusammen mit dem Bauausschuß der Stadt Monta­baur findet am

Donnerstag, dem 29. Februar 1996,

im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung Beginn: 17.30 Uhr

1. Benutzungsordnungen für die Dorfgemeinschaftshallen Montabaur-Elgendorf, Montabaur-Eschelbach, Monta­baur-Ettersdorf

2. Auftragsvergaben

a) Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Allee­straße / Eschelbacher Straße

b) Ausbau eines kombinierten Rad- und Wanderweges zwischen Montabaur und Ettersdorf

c) Straßenbauarbeiten an der Rudolf-Diesel-Straße und Graf-von-Zeppelin-Straße im Industriegebiet »Alter Galgen« in Montabaur

d) Erarbeitung von Gestaltungsplänen für den Ausbau der Straßen

- im Baugebiet »Wassergraben III«

- im Neubaugebiet »Koblenzer Straße«

e) weitere (vorsorglich)

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 16.02.1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß am 29.02.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 26.02.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Telefon: 02602/126.157 SPD: Montag, 26.02.1996, 18.30 Uhr, im Trau- und

Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon: 02602/126.121

FWG: Montag, 26.02.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/126.188

BfM: Mittwoch, 28.02.1996, 19.00 Uhr, bei Reinhard

Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Monta­baur-Elgendorf

B90/Grüne: Dienstag, 27.02.1996,18.30 Uhr, bei Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen

Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.12.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Christches Weiher« zu ändern und zu überarbeiten.

Da nach Durchführung der Offenlage in der Zeit vom 31.07. bis 31.08.1995 noch verschiedene Änderungen eingearbeitet wur­den, wird die Entwurfsskizze erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04.03.1996 bis 04.04.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ans.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

»LLJ

56410 Montabaur, 14. Februar 1996

Dr. Possel-DÖlken, Bürgermeister

Bekanntmachung

über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 24.03.1996

1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Ortsge­meinden Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberel­bert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Un- tershausen, Welschneudorf

sowie die Stimmbezirke der Stadt Montabaur liegen in der Zeit vom 04.03.1996 bis 08.03.1996 während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus (Neubau), Sitzungssaal (3. Stock) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Der Stimmberechtigte kann verlangen, daß in dem Wäh­lerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.

. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra­gen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- V dig hält, kann währen der Auslegungsfrist, spätestens am

08.03.1996, bis 12.30 Uhr, bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Rathaus (Neubau), Sitzungssaal (3. Stock) Einspruch einlegen.