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Montabaur

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Nr. 7/96

zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 172.000,- DM veranschlagt.

Für die Ortsgemeinde Horbach ergibt sich die Notwendigkeit zur Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 300 v.H. auf 320 v.H. im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Schulstraße, da für diese Maßnahme ein entsprechender För­derantrag gestellt wurde.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 661.000,- DM um 17.000,- DM auf 644.000,- DM. Der deutliche Rück­gang der Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Vorjahr (./. 28.800,- DM) ist die Ursache dieses Volumensrückganges. Dieser Rückgang und die höheren Umlagen bewirken sogar, daß der Verwaltungshaushalt 1996 mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von nur 1.000,- DM ab­schließt.

Im Einnahmebereich des Verwaltungshaushaltes bildet der Unterabschnitt Steuern und allgemeine Zuweisungen den Schwerpunkt der Einnahmen.

Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuerver­günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem voraussichtlichen Ergebnis 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen. Die Auswirkungen des Jah­ressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhö­hung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden ent­sprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Bedingt durch den Anstieg der örtlichen Steuerkraft erklärt sich der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen.

Das Einnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 494.950,- DM stellt 76,86 v.H. der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die Ansätze für die laufenden Ausga­ben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungs­werten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.

Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes wird ge­prägt durch das Gesamtumlagesoll in Höhe von 358.140,- DM; dies sind 55,61 v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich infolge eines gestiege­nen Aufkommens. Der niedrigere Betrag der Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) beruht auf der direkten Ver­rechnung mit der Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg der Um­lagebeträge, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, basiert auf einer gegenüber dem Vorjahr höheren Umlagegrundlage und speziell bei der Kreisumlage auf einer zu erwartenden Umlagensatzerhöhung.

Die für 1996 angenommenen Umlagesätze gelten vorbehalt­lich der endgültigen Festsetzung durch die jeweiligen Ent-. Scheidungsgremien.

Im Haushaltsjahr 1996 kann lediglich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1.000,- DM veranschlagt werden. Wie bereits eingangs erwähnt, rufen Mindereinnahmen und Um­lagebelastungen diese Situation hervor. Dieser Zuführungsbe­trag bildet zusammen mit den in Abzug zu bringenden Sach­kosten für Umlegungsverfahren in Höhe von 10.000,- DM die freie Finanzspitze.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 30.05.1995 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Aufgrund dieses Programmes sind für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben die erforderli­

chen Mittel bereitgestellt:

1. Sanierung des Bürgermeisteramtes.85.000,- DM

2. Sanierung Sportplatz.6.000,-

3. Bau einer Freizeitanlage mit Zuwegung

»Brunnenweg« (2. Pflegegang).4.000,- DM

4. Grunderwerb im Zuge des Ausbaues

der L 326..30.000,-DM

5. Ausbau der Schulstraße einschließlich

Straßenbeleuchtung.150.000,- DM

Damit in 1996 die Äuftragsvergabe zur Fertigstellung der Baumaßnahmen vorgenommen werden kann, sind Ver­pflichtungsermächtigungen in Höhe von 172.000,- DM ver­

anschlagt.

6. Reparaturarbeiten Brunnenweg

und Ortsstraßen.20.000, DM

7. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.16.000,- DM

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen ermöglicht:

1. Zuweisung zum Kindergartenbau vom Land... 130.000,- DM

2. Zuweisung zum Kindergartenbau von

der Ortsgemeinde Gackenbach..30.000,- DM

3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Grenzregelungsverfahrens »Kleines Hühfeld«... 10.000,- DM

4. Erschließungsbeiträge »Kleines Hühfeld«.... 140.000,- DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.1.000,- DM

Ausblick 1997 bis 1999

Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgen­de Maßnahmen vorgesehen:

- Bau einer Freizeitanlage mit Zuwegung »Brunnenweg« (Pflegegang)

- Ausbau der Schulstraße einschließlich Straßenbeleuch­tung (Fertigstellung)

- Ausbau Rebstock einschließlich Straßenbeleuchtung

- Ausbau »Roter Weg« und Waldstraße einschließlich Straßenbeleuchtung

- Umgestaltung Kinderspielplatz

- Erschließung Baugebiet »Auf der Heide« - Erweiterung

- Wirtschaftswegebau

Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine problemlose Finanzierung aller Vorhaben.

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner wer» den«

Der Ortsgemeinderat beschloß, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« nicht teilzunehmen.

Widmung von Verkebrsflächen

Der Ortsgemeinderat beschloß unter Hinweis auf die Bestim­mungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung: Gartenstraße (Parz. 95/2), verlaufend von bis: Wiegenstraße - Ende Wendehammer, Tag der Verkehrsüber­gabe: 01.01.1996

Ausbau der Schulstraße

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Ausbau der Schulstraße vorzunehmen. Der Kostenrahmen von 322.000 DM + 10 % dürfe hierbei nicht überschritten werden. Gleich­zeitig wurde einem in Dreikirchen ansässigen Planungsbüro die Planung, Ausschreibung und die Bauleitung übertragen.

Öffentliche Bekanntmachung

der TTanshfllte reohming und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 25.01.1996 des Kindergartenzweckverbandes Horbach-Gackenbach für das Haushaltsjahr 1994 L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

249.023,38

0,00

249.023,38

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

249.023,38

0,00

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Soll-Ausgaben

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0,00

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Summe bereinigte Sollausgaben

249.023,38

0,00

249.023,38

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

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Festgestellt: Montabaur, 28.04.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Verbandsvorsitzender Weidenfeiler sowie sein Stellvertreter Bruno Schmidt nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.

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