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Montabaur

Nr. 7/96

24

BUCHFINKENLAND

Fahrt zum Landtag

Unsere heimische Landtagsabgeordnete Ulla Schmidt lädt alle Bürgerinnen und Bürger für

Donnerstag, 29. Februar 1996,

zu einem Besuch der Landeshauptstadt ein.

Ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt erwartet Sie in Mainz:

Abfahrt des Busses ab Hübingen über die Dörfer um 12.00 Uhr, ab Montabaur um 12.30 Uhr, Empfang auf dem Landtagsvor­platz gegen 13.45 Uhr, Gespräche bei Kaffee und Kuchen 14.00 Uhr, Stadtbummel, Domgang etc. (zur freien Verfügung) 15.00 Uhr, Teilnahme an der Plenardebatte 16.00 Uhr, geführte Besichtigung der Eisgrub-Brauerei mit Abendessen ab 17.30 Uhr, Rückfahrt von Mainz gegen 20.00 Uhr.

Melden Sie sich bitte bei Renate Daubach, Untershausen, Tel. 02602/4757 oder Bürgerbüro Ulla Schmidt, Dernbach, Tel. 02602/70750.

Fassenacht in Gackenbach

Liebe Gackenbacher Närrinnen und Narren,

erst am Aschermittwoch ist alles vorbei. Vorher stehen uns aber noch zwei närrische Großveranstaltungen ins Haus: Am Rosenmontag lädt der MGV »Cäcilia« ab 20.11 Uhr zu seinem bunten Maskenball ins Gasthaus »Zum Wiesengrund«. Ein uns allen bekanntes Trio - Heinz, Beppie und Günter - wird mit Top-Live-Musik für gute Stimmung sorgen. Masken sind herzlich willkommen, die besten Masken werden prämiert und erhalten interessante Geld- und Sachpreise. Käthe und Hel­mut sind mit Speisen und Getränken bestens gerüstet.

Am Fastnacht-Dienstag geht es dann ab 12.30 Uhr auf große Eiersammel-Toumee durchs ganze Dorf. Vorher erwartet die hungrigen Narren ein deftiger Eintopf im Gasthaus »Zum Wiesengrund«. Hierfür muß natürlich ein kleiner Obulus ge­leistet werden.

Alle großen und kleinen Narren sind herzlich eingeladen, beim lustigen Treiben mitzumachen. In diesem Sinne:

Kommt, macht mit und feiert mit!

Auf die Gackenbacher Fassenacht und alle Närrinnen und Narren ein dreifach kräftiges Helau!

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

_ Gackenbach _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 25.01.1996 des Kindeigartenzweckverbandes Horbach-Gackenbach für das Haushaltsjahr 1994 L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

249.023,38

0,00

249.023,38

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

249.023,38

0,00

249.023,38

Soll-Ausgaben '

249.023,38

0,00

249.023,38

Summe bereinigte Sollausgaben

249.023,38

0,00

249.023,38

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 28.04.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Verbandsvorsitzender Weidenfeller sowie sein Stellvertreter Bruno Schmidt nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.

HL

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.02. bis 28.02.1996 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Gackenbach, den 13.02.1996 Kindergartenzweckverband Horbach-Gackenbach

gez. Weidenfeiler, Verbandsvorsitzender

_ _ Horbach _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach

vom 08.02.1996

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die VerbandsgemeindeVerwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 644.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 311.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 172.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie

folgt festgelegt:-

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.;.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt fin­den ersten Hund. 36 DM

den zweiten Hund.54 DM

jeden weiteren Hund.72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Zinn Jahresende 1995 wird ein Rücklagenbestand von ca. 180.000,- DM erwartet. Diese Prognose kann nach dem der­zeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft gewagt werden. Dieses Guthaben ist günstiger als dies die Zahlen des Haus­haltes 1995 andeuteten. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand von 274.116,10 DM sollte eine Entnahme von 189.000,- DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1995 von rd. 85.000,- DM gleichgekommen wäre. Positive Verände­rungen des Verwaltungshaushaltes (Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Verkauf von Holz) sowie Einsparungen bzw. Ver­lagerungen von Investitionen verantworten diese Entwicklung. Die Ortsgemeinde Horbach ist zum 31.12.1995 erneut schul­denfrei.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 955.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 644.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 311.000,- DM. Zur Finanzierung der anstehenden Inve­stitionen werden keine Kredite benötigt. Um aber die Auf­tragsvergabe zur Fertigstellung der Schulstraße vornehmen

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