Montabaur
Nr. 7/96
(montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 13.02.1996 (S.)
Verbandsgemeihdeverwaltung Montabaur
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund. dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz . 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlkreisvorschläge im Wahlkreis 6 - Montabaur (Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod, Wirges) für die Landtagswahl am 24.03.1996
Der Kreiswahlausschuß hat in seiner Sitzung am 09.02.1996 in Montabaur durch einstimmigen Beschluß folgende Wahlkreisvorschläge im Wahlkreis 6 - Montabaur für die Landtagswahl am 24.03.1996 zugelassen:
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD -
Wahlkreisbewerber: Schweitzer, Harald
1948 Wirges
Konrektor a. D., MdL Mozartstraße 17 a, 56422 Wirges Kerz, Inge
1949
Dernbach
Angestellte, Hausfrau Erlenweg 11, 56244 Otzingen
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - Wahlkreisbewerberin: Schmidt, Ulla
Geburtsjahr: Geburtsort:
Beruf:
Anschrift:
Ersatzbewerberin:
Geburtsjahr:
Geburtsort:
Beruf:
Anschrift:
Geburtsjahr: Geburtsort: Beruf:
Anschrift:
Ersatzbewerber:
Geburtsjahr:
Geburtsort:
Beruf:
Anschrift:
1942
Kirchhellen-Feldhausen Kauffrau, MdL
Peter-Dausenaü-Straße 5, 56428 Dernbach
Schüler, Kurt 1951
Dernbach
Dipl. Ing. (FH) Elektrotechnik Königsberger Straße 33, 56235 Rans- bach-Baumbach
3. Freie Demokratische Partei - F. D. P. -
Wahlkreisbewerberin: Hatzmann, Heike Geburtsjahr: 1959
Geburtsort: Langen
Beruf: Landschaftsarchitektin
Anschrift; Judengasse 23, 56410 Montabaur
4. Bündnis 90/Die Grünen - Grüne -
Wahlkreisbewerber: Bialk, Egbert-Hagen Geburtsjahr: 1950
Geburtsort: Gröbers
Beruf: Sonderschullehrer
Anschrift: Klosterstraße 10, 56237 Nauort
10. Naturgesetz Partei, Aufbruch zu neuem Bewußtseins- Naturgesetz- ,/r
Wahlkreisbewerberin: Reusch, Ute Geburtsjahr: 1944
HL
Geburtsort: Öhringen '
Beruf: Hausfrau
Anschrift: ■ Haus Falkenhorst, 56412 Stahlhofen
13. Gerechtigkeits-Partei Deutschland - GPD - Wahlkreisbewerberin: Meier, Ute Geburtsjahr: 1960
Geburtsort: Neuwied
Beruf: Modeberaterin
Anschrift: Katharina-Kasper-Straße 11, 56428
Dernbach
Montabaur, den 12.02.1996 (S.)
Dr. Possel-Dölken, Kreiswahlleiter des Wahlkreises 6 - Montabaur
Verbandsgemeindeverwaltung
56410 Montabaur, 06.02.1996
Bekanntmachung zur Durchführung des Erörterungstermins durch die Bezirksregierung Koblenz Planfeststellung gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 72 der Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main von Bau-km 92, 696 bis Bau-km 99, 060;«
Bereich Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod
Im Zuge der Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfahrens wurde das Vorhaben in den Gemeinden, in denen es sich voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekanntgemacht, und es wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben - Anhörungsverfahren gemäß § 20 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 - AEG - (BGBl. IS. 2396 ff.) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.05.1976 — VwVfG — (BGBl. I S. 1253 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). v
Der Erörterungstermin beginnt
am Dienstag, 27.02.1996,09.00 Uhr, in Heiligenroth, Vogelsanghalle, Schulstraße, 56412 Heiligenroth.
Sollten die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen an diesem Tag nicht abschließend erörtert werden können, wird der Erörterungstermin
an dem darauffolgenden Werktag, ggfls. an den darauffolgenden Werktagen, an demselben Ort, beginnend jeweils zur gleichen Uhrzeit,
fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 letzter Satz VwVfG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von...16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den,o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags
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Rufnummer..........,.. 02602/1260

