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Montabaur

Nr. 7/96

(montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 13.02.1996 (S.)

Verbandsgemeihdeverwaltung Montabaur

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund. dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz . 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlkreisvorschläge im Wahlkreis 6 - Montabaur (Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod, Wirges) für die Landtagswahl am 24.03.1996

Der Kreiswahlausschuß hat in seiner Sitzung am 09.02.1996 in Montabaur durch einstimmigen Beschluß folgende Wahlkreisvorschläge im Wahlkreis 6 - Montabaur für die Landtagswahl am 24.03.1996 zugelassen:

1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD -

Wahlkreisbewerber: Schweitzer, Harald

1948 Wirges

Konrektor a. D., MdL Mozartstraße 17 a, 56422 Wirges Kerz, Inge

1949

Dernbach

Angestellte, Hausfrau Erlenweg 11, 56244 Otzingen

2. Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - Wahlkreisbewerberin: Schmidt, Ulla

Geburtsjahr: Geburtsort:

Beruf:

Anschrift:

Ersatzbewerberin:

Geburtsjahr:

Geburtsort:

Beruf:

Anschrift:

Geburtsjahr: Geburtsort: Beruf:

Anschrift:

Ersatzbewerber:

Geburtsjahr:

Geburtsort:

Beruf:

Anschrift:

1942

Kirchhellen-Feldhausen Kauffrau, MdL

Peter-Dausenaü-Straße 5, 56428 Dern­bach

Schüler, Kurt 1951

Dernbach

Dipl. Ing. (FH) Elektrotechnik Königsberger Straße 33, 56235 Rans- bach-Baumbach

3. Freie Demokratische Partei - F. D. P. -

Wahlkreisbewerberin: Hatzmann, Heike Geburtsjahr: 1959

Geburtsort: Langen

Beruf: Landschaftsarchitektin

Anschrift; Judengasse 23, 56410 Montabaur

4. Bündnis 90/Die Grünen - Grüne -

Wahlkreisbewerber: Bialk, Egbert-Hagen Geburtsjahr: 1950

Geburtsort: Gröbers

Beruf: Sonderschullehrer

Anschrift: Klosterstraße 10, 56237 Nauort

10. Naturgesetz Partei, Aufbruch zu neuem Bewußtseins- Naturgesetz- ,/r

Wahlkreisbewerberin: Reusch, Ute Geburtsjahr: 1944

HL

Geburtsort: Öhringen '

Beruf: Hausfrau

Anschrift: Haus Falkenhorst, 56412 Stahlhofen

13. Gerechtigkeits-Partei Deutschland - GPD - Wahlkreisbewerberin: Meier, Ute Geburtsjahr: 1960

Geburtsort: Neuwied

Beruf: Modeberaterin

Anschrift: Katharina-Kasper-Straße 11, 56428

Dernbach

Montabaur, den 12.02.1996 (S.)

Dr. Possel-Dölken, Kreiswahlleiter des Wahlkreises 6 - Montabaur

Verbandsgemeindeverwaltung

56410 Montabaur, 06.02.1996

Bekanntmachung zur Durchführung des Erörterungstermins durch die Bezirksregierung Koblenz Planfeststellung gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisen­bahngesetz (AEG) für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 72 der Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main von Bau-km 92, 696 bis Bau-km 99, 060;«

Bereich Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod

Im Zuge der Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfah­rens wurde das Vorhaben in den Gemeinden, in denen es sich voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekanntgemacht, und es wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben - Anhörungsverfahren gemäß § 20 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 - AEG - (BGBl. IS. 2396 ff.) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.05.1976 VwVfG (BGBl. I S. 1253 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). v

Der Erörterungstermin beginnt

am Dienstag, 27.02.1996,09.00 Uhr, in Heiligenroth, Vogelsanghalle, Schulstraße, 56412 Heiligenroth.

Sollten die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen an diesem Tag nicht abschließend erörtert werden können, wird der Erörterungstermin

an dem darauffolgenden Werktag, ggfls. an den darauffolgenden Werktagen, an demselben Ort, beginnend jeweils zur gleichen Uhrzeit,

fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 letzter Satz VwVfG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Betei­ligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Ko­sten können nicht erstattet werden.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister der Verbandsgemeinde

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von...16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den,o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags

von..;..,...14.00 bis 16.00 Uhr

Rufnummer..........,.. 02602/1260