Montabaur
m
Nr. 7/96
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 vom 13.2.1996 L
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 01.02.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.31.700.000 DM
in der Ausgabe auf.31.700.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 6.660.000 DM
in der Ausgabe auf. 6.660.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.100.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.680.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.0
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.600.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.0
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.8.500.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.4.500.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.. 500.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.3.649.000 DM
§4
1 .
2 .
3.
Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt
34 v. H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v. H. der Schlüsselzuweisung A1996 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
34 v. H. der Schlüsselzuweisung B 1996 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.
Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.
Umlagegrundlagen 1995. 40.983.722 DM
Höhe des Umlagesolls 1995. 13.934.453 DM
Umlagegrundlagen 1996.40.755.714 DM
Höhe des Umlagesolls 1996.13.856.941 DM
§5
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden wie folgt festgesetzt':
a) einmalige Beiträge
- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Montabaur - (Entgeltssatzung) -
1. für die Schmutzwasserbeseitigung
1.1 bei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
1.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 1,75 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
2. für die Oberflächenwasserheseitigung
2.1 bei Neubaumaßnahmen 11,- DM je m 2 Abflußfläche
2.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 5,50 DM je m 2 Abflußfläche
b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren
1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser
- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,33 DM je m2 Abflußfläche
2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung —
0,12 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung -
1,95 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge
c) Abwasserabgabe für Indirekteinleiter - gemäß § 6 der Entgeltssatzung -
Die Abwasserabgabe für Indirekteinleiter beträgt 0,40 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge.
d) Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlagen (Straßenhaulastträger)
1. Beiträge
21,— DM je m 2 Verkehrsfläche
2. laufende Kostenanteile
0,51 DM je m 2 Straßen- und Wegestrecke.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen...25.721.000DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre 1995.7.533.000 DM
1996 .:.6.261.000 DM
1997 .6.025.000 DM
1998 .4.640.000 DM
1999». 1.262.000 DM
m.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
a) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Monta
baur (Wasserversorgung), der
im Erfolgsplan Erträge von.5.627.000 DM
und Aufwendungen von.5.627.000 DM
sowie im Vermögensplan Deckungsmittel... 4.042.000 DM
und einen Bedarf von.4.042.000 DM
vorsieht;
b) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabaur (Abwasserbeseitigung), der
im Erfolgsplan Erträge von. 10.103.000 DM
und Aufwendungen von. 10.103.000 DM
sowie im Vermögensplan Deckungsmittel
von. 14.938.000 DM
und einen Bedarf von.14.938.000 DM
vorsieht;
c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1995 bis 1999.
IV.
Genehmigung der Haushalts s atzung
Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 und der Wirtschaftspläne für das Wirt
schaftsjahr 1996 erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von. 100.000 DM
2. der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von. 1.600.000 DM
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von.8.500.000 DM
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
1. für die Verbandsgemeinde in Höhe von.680.000 DM
2. für die Verbandsgemeindewerke,
Eigenbetrieb Abwasser, in Höhe von.4.500.000 DM
für die im Haushaltsjahr 1997 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
Montabaur, 01.02.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
gez. P. Weinert, Landrat V.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 19.02.1996 bis 28.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109,56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit

