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Montabaur

m

Nr. 7/96

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 vom 13.2.1996 L

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssat­zung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisver­waltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 01.02.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.31.700.000 DM

in der Ausgabe auf.31.700.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 6.660.000 DM

in der Ausgabe auf. 6.660.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.100.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.680.000 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.0

§3

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschafts­plänen festgesetzt:

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.600.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.0

B) Abwasserbeseitigung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.8.500.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.4.500.000 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.. 500.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.3.649.000 DM

§4

1 .

2 .

3.

Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt

34 v. H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v. H. der Schlüsselzuweisung A1996 an die verbandsan­gehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG

34 v. H. der Schlüsselzuweisung B 1996 an die Stadt Mon­tabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.

Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

Umlagegrundlagen 1995. 40.983.722 DM

Höhe des Umlagesolls 1995. 13.934.453 DM

Umlagegrundlagen 1996.40.755.714 DM

Höhe des Umlagesolls 1996.13.856.941 DM

§5

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung wer­den wie folgt festgesetzt':

a) einmalige Beiträge

- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsge­meinde Montabaur - (Entgeltssatzung) -

1. für die Schmutzwasserbeseitigung

1.1 bei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche

1.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 1,75 DM je m 2 gewich­tete Grundstücksfläche

2. für die Oberflächenwasserheseitigung

2.1 bei Neubaumaßnahmen 11,- DM je m 2 Abflußfläche

2.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 5,50 DM je m 2 Ab­flußfläche

b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser

- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,33 DM je m2 Abflußfläche

2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser

- gemäß § 4 der Entgeltssatzung

0,12 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche

3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser

- gemäß § 4 der Entgeltssatzung -

1,95 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge

c) Abwasserabgabe für Indirekteinleiter - gemäß § 6 der Entgeltssatzung -

Die Abwasserabgabe für Indirekteinleiter beträgt 0,40 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge.

d) Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehr­sanlagen (Straßenhaulastträger)

1. Beiträge

21, DM je m 2 Verkehrsfläche

2. laufende Kostenanteile

0,51 DM je m 2 Straßen- und Wegestrecke.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitions­programm für die Jahre 1995 bis 1999 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen...25.721.000DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre 1995.7.533.000 DM

1996 .:.6.261.000 DM

1997 .6.025.000 DM

1998 .4.640.000 DM

1999». 1.262.000 DM

m.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

a) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Monta­

baur (Wasserversorgung), der

im Erfolgsplan Erträge von.5.627.000 DM

und Aufwendungen von.5.627.000 DM

sowie im Vermögensplan Deckungsmittel... 4.042.000 DM

und einen Bedarf von.4.042.000 DM

vorsieht;

b) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Monta­baur (Abwasserbeseitigung), der

im Erfolgsplan Erträge von. 10.103.000 DM

und Aufwendungen von. 10.103.000 DM

sowie im Vermögensplan Deckungsmittel

von. 14.938.000 DM

und einen Bedarf von.14.938.000 DM

vorsieht;

c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), die Investitionsprogramme der Verbandsgemeinde­werke für die Jahre 1995 bis 1999.

IV.

Genehmigung der Haushalts s atzung

Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 und der Wirtschaftspläne für das Wirt­

schaftsjahr 1996 erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von. 100.000 DM

2. der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von. 1.600.000 DM

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von.8.500.000 DM

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

1. für die Verbandsgemeinde in Höhe von.680.000 DM

2. für die Verbandsgemeindewerke,

Eigenbetrieb Abwasser, in Höhe von.4.500.000 DM

für die im Haushaltsjahr 1997 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen.

Montabaur, 01.02.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

gez. P. Weinert, Landrat V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 19.02.1996 bis 28.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109,56410 Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit