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Montabaur

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Nr. 6/96

07.-09.06. SG Neuhäusel, Fußballtumier der JSG Augst 21.06. Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel, Augst-Übung

22.06. Verkehrsverein Neuhäusel, Altstadtführung in

Koblenz

03.07. Kath. Kirchengemeinde, Gemeindefahrt, Rosen­kranzverein

13.07. Verkehrsverein Neuhäusel, Brunnenfest am Börn­chen

27./28.07. MGV Constantia 1873 e.V., Dorffest auf dem Kir­mesplatz

23.08. SG Neuhäusel, Dorfturnier

24.08. SG Neuhäusel, Internationaler Volkslauf, Waldlauf

07.09. Kath. Kirchengemeinde, Augst-Wallfahrt nach

Kamp-Bornhofen

07.09. Verkehrsverein Neuhäusel, Ausflug

08.09. Kath. Kirchengemeinde, Pfarrfest

15.09. Ev. Erlösergemeinde, Waldgottesdienst auf dem

Feuerwehrplatz in Eitelbom 21.09. MGV Constantia 1873 e.V., Sängerfahrt

03.10. Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel, Wandertag

13.10. Kath. Kirchengemeinde, Ewiges Gebet

19.10. MGV Constantia 1873 e.V., Oktober-Schlachtfest

31.10. Deutsch-Französischer F reundschaftskreis, Besuch der franz. Partnergemeinde

02.11. Deutsch-Französischer Freundschaftskreis, Begeg­

nungsfest in der Augst-Halle

11.11. Ortsgemeinde, St. Martin

11.11. Kamevalsverein, Eröffnung der Session

17.11. Ortsgemeinde, Volkstrauertag

24.11. Kath. Kirchengemeinde, Rosenkranzverein, Kaffee­nachmittag

05.12. Kath. Kirchenchor St. Anna, Nikolausabend

07.12. Deutsch-franz. Freundschaftskreis, Wein- und Kä­

seabend, Nikolausabend

07.12. Ev. Erlösergemeinde, Advents-Abendmusik

07.12. Verkehrsverein Neuhäusel, Semiorenkaffee, Weih­

nachtsfeier

13.12. MGV Constantia 1873 e.V., Weihnachtsfeier

04.01.97 MGV Constantia 1873 e.V., Jahreshauptversamm­

lung

11.01.97 Kath. Kirchenchor St. Anna, Jahreshauptversamm­

lung

12.01.97 Kath. Kirchengemeinde, Neujahrsempfang

24.01.97 Verkehrsverein Neuhäusel, Jahreshauptversamm­

lung

25.01. SG Neuhäusel, Jahreshauptversammlung

Änderungen bleiben Vorbehalten.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Katholischer Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel

Helau! Helau!

Am Sonntag, dem 11. Februar 1996, 15.11 Uhr, ist es wieder so weit: Der Kirchenchor St. Anna feiert Karneval! Ganz herz­lich laden wir alle Freunde des Karnevals der Augst-Gemein­den zu unserem närrischen Kaffeenachmittag ins Gemeinde­haus St. Anna ein. Bei Kaffee und Kuchen und einem lustigen Programm wollen wir einige schöne Stunden miteinander ver­bringen. Bringen Sie auch Ihre Kinder mit! Sie werden von einer netten jungen Dame speziell betreut!

Stillgruppe Neuhäusel

Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Donnerstag, dem 15. Februar, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäu­sel. Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Schmidt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261/69475).

Neijheiseler Baljatscher

Karnevalssonntag: Aufgrund der großen Nachfrage haben wir unser Programm »Wild West in Baljatscher-City« mit einigen »High-Lights« der Sitzung erweitert. Es erwartet Sie also auch am Sonntag ein großes, buntes Programm mit »Künstlern aus der Nachbarschaft«. Nach dem Programm Tanz mit dem Holi- day-Duo. Wir freuen uns auch über Gäste aus den Nachbarge­meinden. Karten sind erhältlich bei: Tanjas Lotto-Ecke!

SG Neuhäusel

Dieses Spiel der JSG Augst sollten Sie sich anschauen. Am 14.02.1996, um 19.00 Uhr, spielt unsere B-Jugend auf dem Sportplatz in Kadenbach gegen Eisbachtal. Es geht um den Rheinland-Pokal. Mit von der Partie sind zwei Jugend-Natio­nalspieler.

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Jugendausschuß informiert:

Ab sofort liegt das Sommerprogramm 96 über die Ferienfahr­ten der Sportjugend in Rheinland-Pfalz für Euch bereit. Für die Altersgruppe 10 bis 25 Jahre gibt es viele interessante Aktivitäten. Nur einige seien hier genannt: 10 bis 14 Jahre Abenteurlager in Schleswig, 13 bis 15 Jahre Tennis und Moun- tainbiking in Österreich, 14 bis 16 Jahre Radtour an den Bodensee, 16 bis 19 Jahre Trekking Tom - in Norwegen.

Na, wenn das nichts ist? Das Programmheft kann ausgeliehen werden bei: Heike Lenz, Auf der Haid 14, Tel. 02620/1336.

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Siebenbom« mit Änderung der Ortsgemeinde Simmern hier: Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215 m Baugesetzbuch (BauGB)

Die neueste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt an das Inkrafttreten von Bebauungsplänen besondere Anforderungen. Der zuvor in Kraft getretene Bebauungsplan »Siebenbom« mit seiner Änderung erfüllt diese Voraussetzun­gen nicht.

Hiermit wird der Bebauungsplan »Siebenborn« mit seiner Än­derung erneut öffentlich bekannt gemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung des Bebauungsplanes nebst Änderung behoben.

Der vom Ortsgemeinderat Simmern am 15.08.1979 als Sat­zung beschlossene Bebauungsplan »Siebenbom« wurde der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Kreisver­waltung hat den Bebauungsplan mit Datum vom 19.10.1979 genehmigt.

Die vom Ortsgemeinderat eingeleitete Bebauungsplanände­rung »Siebenborn« wurde vom Ortsgemeinderat am 03.11.1987 als Satzung beschlossen. Die Kreisverwaltung hat mit Datum vom 04.04.1989 die Unbedenklichkeit nach § 11 BauGB bescheinigt.

Es wird daraufhingewiesen, daß durch die Heilung des formel­len Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen an den bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.

Der Bebauungsplan mit Änderung bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 234, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und .14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes mit seiner Änderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan sowie o.a. Änderung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in deh §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An-