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Montabaur
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Nr. 6/96
07.-09.06. SG Neuhäusel, Fußballtumier der JSG Augst 21.06. Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel, Augst-Übung
22.06. Verkehrsverein Neuhäusel, Altstadtführung in
Koblenz
03.07. Kath. Kirchengemeinde, Gemeindefahrt, Rosenkranzverein
13.07. Verkehrsverein Neuhäusel, Brunnenfest am Börnchen
27./28.07. MGV Constantia 1873 e.V., Dorffest auf dem Kirmesplatz
23.08. SG Neuhäusel, Dorfturnier
24.08. SG Neuhäusel, Internationaler Volkslauf, Waldlauf
07.09. Kath. Kirchengemeinde, Augst-Wallfahrt nach
Kamp-Bornhofen
07.09. Verkehrsverein Neuhäusel, Ausflug
08.09. Kath. Kirchengemeinde, Pfarrfest
15.09. Ev. Erlösergemeinde, Waldgottesdienst auf dem
Feuerwehrplatz in Eitelbom 21.09. MGV Constantia 1873 e.V., Sängerfahrt
03.10. Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel, Wandertag
13.10. Kath. Kirchengemeinde, Ewiges Gebet
19.10. MGV Constantia 1873 e.V., Oktober-Schlachtfest
31.10. Deutsch-Französischer F reundschaftskreis, Besuch der franz. Partnergemeinde
02.11. Deutsch-Französischer Freundschaftskreis, Begeg
nungsfest in der Augst-Halle
11.11. Ortsgemeinde, St. Martin
11.11. Kamevalsverein, Eröffnung der Session
17.11. Ortsgemeinde, Volkstrauertag
24.11. Kath. Kirchengemeinde, Rosenkranzverein, Kaffeenachmittag
05.12. Kath. Kirchenchor St. Anna, Nikolausabend
07.12. Deutsch-franz. Freundschaftskreis, Wein- und Kä
seabend, Nikolausabend
07.12. Ev. Erlösergemeinde, Advents-Abendmusik
07.12. Verkehrsverein Neuhäusel, Semiorenkaffee, Weih
nachtsfeier
13.12. MGV Constantia 1873 e.V., Weihnachtsfeier
04.01.97 MGV Constantia 1873 e.V., Jahreshauptversamm
lung
11.01.97 Kath. Kirchenchor St. Anna, Jahreshauptversamm
lung
12.01.97 Kath. Kirchengemeinde, Neujahrsempfang
24.01.97 Verkehrsverein Neuhäusel, Jahreshauptversamm
lung
25.01. SG Neuhäusel, Jahreshauptversammlung
Änderungen bleiben Vorbehalten.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Katholischer Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel
Helau! Helau!
Am Sonntag, dem 11. Februar 1996, 15.11 Uhr, ist es wieder so weit: Der Kirchenchor St. Anna feiert Karneval! Ganz herzlich laden wir alle Freunde des Karnevals der Augst-Gemeinden zu unserem närrischen Kaffeenachmittag ins Gemeindehaus St. Anna ein. Bei Kaffee und Kuchen und einem lustigen Programm wollen wir einige schöne Stunden miteinander verbringen. Bringen Sie auch Ihre Kinder mit! Sie werden von einer netten jungen Dame speziell betreut!
Stillgruppe Neuhäusel
Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Donnerstag, dem 15. Februar, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäusel. Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Schmidt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261/69475).
Neijheiseler Baljatscher
Karnevalssonntag: Aufgrund der großen Nachfrage haben wir unser Programm »Wild West in Baljatscher-City« mit einigen »High-Lights« der Sitzung erweitert. Es erwartet Sie also auch am Sonntag ein großes, buntes Programm mit »Künstlern aus der Nachbarschaft«. Nach dem Programm Tanz mit dem Holi- day-Duo. Wir freuen uns auch über Gäste aus den Nachbargemeinden. Karten sind erhältlich bei: Tanjas Lotto-Ecke!
SG Neuhäusel
Dieses Spiel der JSG Augst sollten Sie sich anschauen. Am 14.02.1996, um 19.00 Uhr, spielt unsere B-Jugend auf dem Sportplatz in Kadenbach gegen Eisbachtal. Es geht um den Rheinland-Pokal. Mit von der Partie sind zwei Jugend-Nationalspieler.
Sportgemeinschaft Neuhäusel
Jugendausschuß informiert:
Ab sofort liegt das Sommerprogramm 96 über die Ferienfahrten der Sportjugend in Rheinland-Pfalz für Euch bereit. Für die Altersgruppe 10 bis 25 Jahre gibt es viele interessante Aktivitäten. Nur einige seien hier genannt: 10 bis 14 Jahre Abenteurlager in Schleswig, 13 bis 15 Jahre Tennis und Moun- tainbiking in Österreich, 14 bis 16 Jahre Radtour an den Bodensee, 16 bis 19 Jahre Trekking Tom - in Norwegen.
Na, wenn das nichts ist? Das Programmheft kann ausgeliehen werden bei: Heike Lenz, Auf der Haid 14, Tel. 02620/1336.
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Siebenbom« mit Änderung der Ortsgemeinde Simmern hier: Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215 m Baugesetzbuch (BauGB)
Die neueste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt an das Inkrafttreten von Bebauungsplänen besondere Anforderungen. Der zuvor in Kraft getretene Bebauungsplan »Siebenbom« mit seiner Änderung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Hiermit wird der Bebauungsplan »Siebenborn« mit seiner Änderung erneut öffentlich bekannt gemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung des Bebauungsplanes nebst Änderung behoben.
Der vom Ortsgemeinderat Simmern am 15.08.1979 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Siebenbom« wurde der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Kreisverwaltung hat den Bebauungsplan mit Datum vom 19.10.1979 genehmigt.
Die vom Ortsgemeinderat eingeleitete Bebauungsplanänderung »Siebenborn« wurde vom Ortsgemeinderat am 03.11.1987 als Satzung beschlossen. Die Kreisverwaltung hat mit Datum vom 04.04.1989 die Unbedenklichkeit nach § 11 BauGB bescheinigt.
Es wird daraufhingewiesen, daß durch die Heilung des formellen Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen an den bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.
Der Bebauungsplan mit Änderung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 234, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und .14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes mit seiner Änderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan sowie o.a. Änderung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in deh §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An-

