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Montabaur

Nr. 5/96

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Grunderwerb zusammenhängenden Fragen statt. An dem Ge­spräch nahmen alle Ortsbürgermeister der Gemeinden teil, die an der ICE-Strecke im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur liegen.

Die Vertreter der Deutschen Bahn AG trugen vor, daß im gesamten Streckenabschnitt von Rheinland-Pfalz aufgrund der Kaufpreissammlungen der Katasterämter in Abstimmung mit den Kulturämtem und den Verhandlungen mit dem Bau­ernverband für die im Bereich der Bahntrasse liegenden land­wirtschaftlich genutzten Grundstücke ein m 2 -Preis von 4,50 DM und für die Nebenflächen einschließlich der Aus­gleichs- und Ersatzflächen 2,50 DM festgelegt wurden. Hinzu kommen Entschädigungen für aufstehende Bauten, Zäime, Obstbäume usw., soweit vorhanden. Diese Preise liegen über den bisher in diesem Bereich für landwirtschaftlich genutzte Flächen gezahlten Preisen.

Nach einer sehr eingehenden Erörterung aller Fragen kamen die Ortsbürgermeister mit der Deutschen Bahn AG und der Verbandsgemeindeverwaltung überein, daß auf dieser Grund­lage die Grundstücksverhandlungen weitergeführt werden können und von Seiten der Ortsbürgermeister keine Bedenken mehr bestehen.

Die Vertreter der Deutschen Bahn AG teilten ferner noch mit, daß in allen jetzt abgeschlossenen Kaufverträgen eine Nach­besserungsklausel aufgenommen würde, in der festgelegt wird, daß bei Zahlung von höheren Preisen in der gleichen Gemarkung der Differenzbetrag später nachentschädigt wird. Daneben erklärte die DB AG, daß kein landwirtschaftlicher Betrieb durch die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflä­chen in seiner Existenz bedroht werde. Die zuständigen Lan­despflegebehörden hätten zwischenzeitlich einer weiträumi­gen Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflächen zuge­stimmt.

Für die Ortsgemeinde Heilberscheid

Egon Reichwein, Ortsbürgermeister

Betreiben eines Nachbarschaftsladens

Interessenten an der Betreibung eines Nachbarschaftsladens in den bisherigen Räumlichkeiten mögen sich bis zum 12.02.1996 beim Ortsbürgermeister melden. Es bestehen ver­schiedene Möglichkeiten über die Art der Betreibung und des Zulieferers.

Reichwein, Ortsbürgermeister

MGV Waldeslust Heilberscheid

Die nächste Gesangstunde mit dem neuen Dirigenten ist am Donnerstag, dem 08.02.1996, um 19.30 Uhr, im Dorfgemein­schaftshaus. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Auch neue Sänger sind zu dieser Chorprobe herzlich willkommen.

Davon unabhängig wird die Deutsche Bahn AG jedoch den freihändigen Grunderwerb zu den gleichen Bedingungen wie auch in den übrigen Gemeinden fortführen.

Für die Ortsgemeinde Nentershausen

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Gemeindeverwaltung Nentershausen - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Lahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 06.10.1995 für die Ordn. Nr. 3 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Als lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 24.01.1996

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Winterwanderung des MGV

Der MGV Waldeslust lädt alle Mitglieder mit Familie zu einer Winderwanderung am Sonntag, dem 11.02.1996, ein. Ab­marsch ist um 10.45 Uhr von der Grillhütte. Um einen Über­blick über die Teilnehmerzahl zu erhalten, bitten wir um Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied bis Donnerstag, den 08.02.1996.

Verein der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen

Jahreshauptversammlung

Pie Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 02.02.1996, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus statt. Alle passiven und aktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Nentershausen

Grunderwerb für die ICE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main

Auf Wunsch der Deutschen Bahn AG fand im Rathaus der Verbandsgemeinde eine Besprechung über die mit dem Grund­erwerb zusammenhängenden Fragen statt.

An dem Gespräch nahmen alle Ortsbürgermeister der Gemein­den teil, die an der ICE-Strecke im Bereich der Verbandsge­meinde Montabaur liegen.

Da die Inanspruchnahme von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und für die anzulegenden Lärmschutzwäl­le in den Gemeinden Görgeshausen und Nentershausen we­sentlich größer als in den übrigen an der Strecke liegenden Gemeinden sind, wufde vereinbart, daß für diese Gemeinden der Grunderwerb im Rahmen eines Flurbereinigungsverfah­rens durch das Katasteramt Westerburg durchgeführt wird. Die Deutsche Bahn AG wird die erforderlichen Schritte umge­hend einleiten.

Kamevalverein Kornblumenblau Nentershausen

Am Samstag, dem 03.02.1996, ist die Zeit der Gerüchte und Spekulationen vorbei. Um 20.11 Uhr proklamieren wir in der Freiherr-vom-Stein-Halle Nentershausen feierlich unser Prin­zenpaar 1996.

Mit zahlreichen Büttenreden, Tänzen und Garden und des TSC sowie Stimmungsmusik der Mumus aus Hadamar wollen wir allen Besuchern ein abwechslungsreiches Programm bie­ten.

Die Freiherr-vom-Stein-Halle ist ab 19.00 Uhr geöffnet. Neben diesem Höhepunkt laufen natürlich auch die Vorberei­tungen für unseren Fastnachtszug am Fastnachtssonntag auf Hochtouren. Wir hoffen, daß sich auch in diesem Jahr wieder viele Vereine und Fußgruppen an einem der größten Züge im Westerwald beteiligen werden.

Verantwortlich für die Zusammenstellung des Zuges wird wie­der unser Zugmarschall Werner Reusch sein, der auch die Anmeldungen entgegennimmt und für weitere Auskünfte zur Verfügung steht. Telefon: 06485/724.

Vifr

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