Montabaur
24
Nr. 4/96
Möhnen-Niederelbert
Einladung
Die »Niederelberter-Möhnen« laden alle Narren von Nah und Fern zum traditionellen »Möhnenzug« am Schwerdonnerstag (15.02.1996) ab 15.00 Uhr recht herzlich nach Niederelbert ein! Abends ab 20.11 Uhr findet die große, öffentliche »Möhnensit- zung« im Saale der »Fohr-Pils-Stube« in Niederelbert statt, mit anschließendem Tanz! Eintritt: 7,00 DM - Kein Kartenvorverkauf! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wer unterstützt unseren diesjährigen Möhnenzug mit Musikanlagen an den Häusern? Hollerer Straße, Hauptstraße (bis Höhe »Lichtenberg«) Äußerer Weg? Wer spendet einen Kuchen für unseren »Möhnenkaffee« am Schwerdonnerstag? Anmeldungen bei Hanni: 5446 oder Elke: 4379.
ASV Niederelbert e.V.
Winterwanderung
Unsere diesjährige Winterwanderung findet am Samstag, dem 03.02.1996, statt. Wir treffen uns um 15.00 Uhr am Rathaus. Alle Mitglieder, Freunde und Bekannte sind recht herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte bis 28.01.1996 bei Angelika Kurth, Tel. 3905.
Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.
Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1996
10.02.1996 Erste Kappensitzung.20.11 Uhr
17.02.1996 Zweite Kappensitzung...20.11 Uhr
Der nächste Kartenvorverkauf findet statt am: Sonntag, 04.02.1996.11.00 Uhr
Sichern Sie sich Ihre Eintrittskarten im Vorverkauf. Auch in diesem Jahr wird wieder ein tolles Programm geboten.
Der Eintrittspreis beträgt wie im Vorjahr 10,00 DM.
Alle Veranstaltungen sowie der Kartenvorverkauf finden in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert statt.
Aktiventreffen
Am Montag, dem 29.01.1996, findet unser nächstes Aktiventreffen statt. Eingeladen sind hierzu alle aktiven Büttenredner, der Elferrat sowie die Vertreter der Tanzgruppen. Wir treffen uns um 20.00 Uhr in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert.
_ Oberelbert _
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1996 vom 18.01.1996 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.01.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.968.000,-- DM
in der Ausgabe auf.968.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.239.000,— DM
in der Ausgabe auf.239.000,— DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal
ten werden:
für den ersten Hund.. 50,— DM
für den zweiten Hund...75,— DM
für jeden weiteren Hund.100,— DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 15.01.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufträge: gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01. bis 07.02.1996, Verbandsgemeindeverwaltung/Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus,
Oberelbert, 18.01.1996 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.)
gez. Jung, Ortsbürgermeister Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Verloren - Gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine rote Kindergeldbörse mit Inhalt (Bargeld, u.a.) abgegeben. Die Fundsache kann während der Sprechstunden abgeholt werden.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Vereinsring gegründet
Am Montag, dem 15.01., wurde offiziell der Vereinsring Oberelbert gegründet. Damit wurde die seit 1989 bestehende lose Zusammenarbeit der Vereine und Gruppierungen auf eigene Füße gestellt.
Der Vereinsring hat es sich laut seiner Satzung zur Aufgabe gemacht, »das kulturelle Leben in der Gemeinde und die Tätigkeit der Vereine zu fördern und zu unterstützen.« Im Vereinsring haben sich der Sportverein, der Männergesangverein, die Feuerwehr, der Möhnenverein, der Obst- und Gartenbauverein und die Örts- und Kirchengemeinde zusammengeschlossen. Der Vorstand des Vereinsringes setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender Rolf Neeb (Sportverein), 2. Vorsitzende: Christel Klaßmann (Möhnenverein), Kassierer: Hermann Lenz (Obst- und Gartenbauverein), Schriftführer: Karl Jung (Ortsgemeinde), Beisitzer: Elke auf der Springe (Pfarrgemeinderat), Heinz Keul (Feuerwehr), Günter Moses (Männergesangverein);
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Organisation der Fastnachtsveranstaltungen und über eventuelle weitere Aktivitäten gesprochen. Dabei wurde für das Jahr 1996 die Durchführung einer Kinderveranstaltung und/oder einer Silvesterveranstaltung ins Auge gefaßt. Die Entscheidung soll in der nächsten Sitzung im März getroffen werden. Ich wünsche dem Vereinsring für seine weitere Tätigkeit viel Erfolg und möge er für den Zusammenhalt in unserer Dorfgemeinschaft ein weiterer wichtiger Baustein sein.
Karl Jung, Ortsbürgermeister

