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Montabaur

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Nr. 4/96

Möhnen-Niederelbert

Einladung

Die »Niederelberter-Möhnen« laden alle Narren von Nah und Fern zum traditionellen »Möhnenzug« am Schwerdonnerstag (15.02.1996) ab 15.00 Uhr recht herzlich nach Niederelbert ein! Abends ab 20.11 Uhr findet die große, öffentliche »Möhnensit- zung« im Saale der »Fohr-Pils-Stube« in Niederelbert statt, mit anschließendem Tanz! Eintritt: 7,00 DM - Kein Kartenvorver­kauf! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wer unterstützt unseren diesjährigen Möhnenzug mit Musik­anlagen an den Häusern? Hollerer Straße, Hauptstraße (bis Höhe »Lichtenberg«) Äußerer Weg? Wer spendet einen Kuchen für unseren »Möhnenkaffee« am Schwerdonnerstag? Anmel­dungen bei Hanni: 5446 oder Elke: 4379.

ASV Niederelbert e.V.

Winterwanderung

Unsere diesjährige Winterwanderung findet am Samstag, dem 03.02.1996, statt. Wir treffen uns um 15.00 Uhr am Rathaus. Alle Mitglieder, Freunde und Bekannte sind recht herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte bis 28.01.1996 bei Angelika Kurth, Tel. 3905.

Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1996

10.02.1996 Erste Kappensitzung.20.11 Uhr

17.02.1996 Zweite Kappensitzung...20.11 Uhr

Der nächste Kartenvorverkauf findet statt am: Sonntag, 04.02.1996.11.00 Uhr

Sichern Sie sich Ihre Eintrittskarten im Vorverkauf. Auch in diesem Jahr wird wieder ein tolles Programm geboten.

Der Eintrittspreis beträgt wie im Vorjahr 10,00 DM.

Alle Veranstaltungen sowie der Kartenvorverkauf finden in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert statt.

Aktiventreffen

Am Montag, dem 29.01.1996, findet unser nächstes Aktiven­treffen statt. Eingeladen sind hierzu alle aktiven Büttenred­ner, der Elferrat sowie die Vertreter der Tanzgruppen. Wir treffen uns um 20.00 Uhr in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert.

_ Oberelbert _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1996 vom 18.01.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.01.1996 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.968.000,-- DM

in der Ausgabe auf.968.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.239.000, DM

in der Ausgabe auf.239.000, DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­

ten werden:

für den ersten Hund.. 50, DM

für den zweiten Hund...75, DM

für jeden weiteren Hund.100, DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 15.01.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901.10

Im Aufträge: gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01. bis 07.02.1996, Verbandsgemeindeverwaltung/Montabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus,

Oberelbert, 18.01.1996 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.)

gez. Jung, Ortsbürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Verloren - Gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine rote Kindergeldbörse mit Inhalt (Bargeld, u.a.) abgegeben. Die Fundsache kann während der Sprechstunden abgeholt werden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Vereinsring gegründet

Am Montag, dem 15.01., wurde offiziell der Vereinsring Obe­relbert gegründet. Damit wurde die seit 1989 bestehende lose Zusammenarbeit der Vereine und Gruppierungen auf eigene Füße gestellt.

Der Vereinsring hat es sich laut seiner Satzung zur Aufgabe gemacht, »das kulturelle Leben in der Gemeinde und die Tätigkeit der Vereine zu fördern und zu unterstützen.« Im Vereinsring haben sich der Sportverein, der Männergesang­verein, die Feuerwehr, der Möhnenverein, der Obst- und Gar­tenbauverein und die Örts- und Kirchengemeinde zusammen­geschlossen. Der Vorstand des Vereinsringes setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender Rolf Neeb (Sportverein), 2. Vorsitzende: Christel Klaßmann (Möhnenverein), Kassierer: Hermann Lenz (Obst- und Gartenbauverein), Schriftführer: Karl Jung (Ortsgemeinde), Beisitzer: Elke auf der Springe (Pfarrgemeinderat), Heinz Keul (Feuerwehr), Günter Moses (Männergesangverein);

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Organisation der Fastnachtsveranstaltungen und über eventuelle weitere Aktivitäten gesprochen. Dabei wurde für das Jahr 1996 die Durchführung einer Kinderveranstaltung und/oder einer Sil­vesterveranstaltung ins Auge gefaßt. Die Entscheidung soll in der nächsten Sitzung im März getroffen werden. Ich wünsche dem Vereinsring für seine weitere Tätigkeit viel Erfolg und möge er für den Zusammenhalt in unserer Dorfgemeinschaft ein weiterer wichtiger Baustein sein.

Karl Jung, Ortsbürgermeister