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Montabaur

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Nr. 4/96

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Jahr 1996 vom 18.01.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.01.1996 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.639.000,- DM

in der Ausgabe auf. 639.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.1.187.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.187.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.258.000,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.739.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).....290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.30,- DM

für den zweiten Hund.40, DM

für jeden weiteren Hund...50, DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Haus­haltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

Höhe von.205.000,- DM

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 258.000,- DM

56410 Montabaur, 11.01.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge: gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01. bis 07.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 his 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Nomborn, 18.01.1996 (S.)

Ortsgemeindeverwaltung Nombom

gez. Brach, Ortsbürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

MGV »Arion« Nombom

Familienabend

Zum diesjährigen Familienabend im Vereinslokal »Zu den Linden« laden wir am Samstag, dem 27.01.1996, um 20.11 Uhr, alle passiven und aktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Auch in diesem Jahr wird von den Akteuren wieder ein buntes und närrisches Programm präsentiert.

Frauengemeinschaft Nombom

Zu unserem Kaffeekränzchen am Freitag, dem 09.02.1996, um 20.11 Uhr, im Gasthaus »Zu der Anneliese« laden wir alle närrischen Frauen ein, mit uns zu feiern und ein paar lustige, imbeschwerte Stunden zu verbringen. Anmeldung zu diesem Abend bis zum 07.02.1996 mit 5,- DM beim Vorstand.

Spinnstube in Nombom Dienstag, den 6. Februar 1996 Wir treffen uns ab 19.30 Uhr zum Spinnen im Nombomer Gemeindehaus.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß

Die nächste gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates Nie­derelbert mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsaus­schuß findet am

Donnerstag, dem 1. Februar 1996, um 20.00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates gemeinsam mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß

1. Bebauungsplan »Rund um das Rathaus«; Vorstellung eines Planentwurfs durch das beauftragte Planungsbüro

2. Verschiedenes

II. Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates

1. Bauantrag des Dieter Volk, Waldstraße 30, auf Errichtung einer Garage; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Schla«

2. Antrag der Deutschen Post AG auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung eines Hinweisschildes auf die Postfiliale

3. Entsorgung von Friedhofsabfällen; Trennung der Abfalle und deren Beseitigung

4. Herausgabe eines Niederelberter Bildbandes

5. Klage gegen die Erhöhung der Kreisumlage

6. Verschiedenes

HL Nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates

1. Grundstücksangelegenheit

2. Widersprüche gegen Ausbaubeiträge

3. Grundstücksangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheiten

5. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 22.01.1996

Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG Hubert Hübinger: Montag, 29.01.1996, 20,00 Uhr, Sit­zungssaal Rathaus

FWG Helga Wiechering: Montag, 29.01.1996, 20.15 Uhr, Ne­benzimmer »Fohr-Pils-Stube«