Montabaur
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Nr. 4/96
Nomborn
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Jahr 1996 vom 18.01.1996 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.01.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.639.000,- DM
in der Ausgabe auf. 639.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.187.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.187.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.258.000,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.739.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).....290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.30,- DM
für den zweiten Hund.40,— DM
für jeden weiteren Hund...50,— DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von.205.000,- DM
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 258.000,- DM
56410 Montabaur, 11.01.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge: gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01. bis 07.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 his 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Nomborn, 18.01.1996 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Nombom
gez. Brach, Ortsbürgermeister Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
MGV »Arion« Nombom
Familienabend
Zum diesjährigen Familienabend im Vereinslokal »Zu den Linden« laden wir am Samstag, dem 27.01.1996, um 20.11 Uhr, alle passiven und aktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Auch in diesem Jahr wird von den Akteuren wieder ein buntes und närrisches Programm präsentiert.
Frauengemeinschaft Nombom
Zu unserem Kaffeekränzchen am Freitag, dem 09.02.1996, um 20.11 Uhr, im Gasthaus »Zu der Anneliese« laden wir alle närrischen Frauen ein, mit uns zu feiern und ein paar lustige, imbeschwerte Stunden zu verbringen. Anmeldung zu diesem Abend bis zum 07.02.1996 mit 5,- DM beim Vorstand.
Spinnstube in Nombom Dienstag, den 6. Februar 1996 Wir treffen uns ab 19.30 Uhr zum Spinnen im Nombomer Gemeindehaus.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Öffentliche Bekanntmachung Gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß
Die nächste gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß findet am
Donnerstag, dem 1. Februar 1996, um 20.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates gemeinsam mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß
1. Bebauungsplan »Rund um das Rathaus«; Vorstellung eines Planentwurfs durch das beauftragte Planungsbüro
2. Verschiedenes
II. Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates
1. Bauantrag des Dieter Volk, Waldstraße 30, auf Errichtung einer Garage; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Schla«
2. Antrag der Deutschen Post AG auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung eines Hinweisschildes auf die Postfiliale
3. Entsorgung von Friedhofsabfällen; Trennung der Abfalle und deren Beseitigung
4. Herausgabe eines Niederelberter Bildbandes
5. Klage gegen die Erhöhung der Kreisumlage
6. Verschiedenes
HL Nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates
1. Grundstücksangelegenheit
2. Widersprüche gegen Ausbaubeiträge
3. Grundstücksangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheiten
5. Verschiedenes
56412 Niederelbert, 22.01.1996
Bode, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
FWG Hubert Hübinger: Montag, 29.01.1996, 20,00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus
FWG Helga Wiechering: Montag, 29.01.1996, 20.15 Uhr, Nebenzimmer »Fohr-Pils-Stube«

