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Nr. 3/96

Montabaur

Stellenausschreibung

Die Stadt Montabaur stellt zu Beginn des Ausbildungsjahres 1996/1997

eine(n) Auszubildende(n) für den Beruf des Forstwirtes

für das Forstrevier Montabaur ein. Diese Ausbildung setzt einen Hauptschulabschluß voraus. Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis zum 10. Februar 1996 mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an die

Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur.

Nähere Auskünfte können eingeholt werden bei dem zu­ständigen Revierleiter Manfred Reifenberger, Hohe Straße 16, 56410 Montabaur (Telefon 02602/3551).

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur stellen zum nächstmöglichen Termin einen

Ver- und Entsorger

oder

Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung möglichst in den Berufen Schlosser oder Installateur

zur selbständigen Wartung und Betreuung von Kläranla­gen ein.

Vorausgesetzt werden:

- einschlägige Berufserfahrungen,

- die Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwort­lichen Arbeiten,

- den Besitz des Führerscheins der Klasse III,

- die Bereitschaft zum Wochenenddienst.

Weiterhin wird bei Einstellung eines Handwerkers vor­ausgesetzt, daß berufsbegleitend eine Qualifizierung zum Klärfacharbeiter erfolgt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) werden bis zum 03.02.1996 erbeten an die ,

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt -, Postfach 12 62,56402 Montabaur.

Nähere Auskünfte können erfragt werden unter der Ruf­nummer: 02602/126.161 oder 126.131.

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VERANSTALTUNG»

& KULTUR

An alle

Vereine, Veranstalter und Organisatoren

von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

in der Verbandsgemeinde

Montabaur

Redaktionsschluß

für die Ausgabe April - Juni 1996 ist Donnerstag, 15. Februar 1996

bei der Verbändsgemeindeverwaltung in Montabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »Aktuell«, Telefon 02602/126.111, gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Monta­baur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1996 bis zum 1. April 1996 gestellt werden.

Förderungsvoraussetzung:

1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemein­schaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet ha­ben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugend­gemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von DM 200,- je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um DM 15,-.

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, Zimmer 221, einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburts­daten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der 01.04.1996 eine Ausschußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ermäßigungskarte 1996

für den Besuch kultureller, sportlicher und schulischer Veranstaltungen ab sofort erhältlich

Arbeitslose, ausbildungsplatzsuchende Jugendliche und Emp­fänger von Sozialhilfe erhalten auch im Jahre 1996 für sich und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen wieder eine Er­mäßigungskarte von der Verbandsgemeinde Montabaur.

Bei Vorlage dieser Ermäßigungskarte wird eine 50%ige Ge­bührenermäßigung gewährt

- beim Besuch des Hallen- und Freibades in Montabaur,

- bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschu­le der Verbandsgemeinde Montabaur

- beim Besuch von Konzerten und Theaterveranstaltungen der Stadt Montabaur.

Außerdem erhalten Inhaber der Ermäßigungskarte u. a. Nach­lässe auf Eintrittspreise bei Veranstaltungen folgender Verei­ne:

- Musikverein 1961 Horressen e.V.

- Männergesangverein »Freundschaft« Eigendorf

- Männergesangverein »Harmonia Liederkranz« Eschelbach

- Männergesangverein »Wohlgemut« Montabaur-Ettersdorf

- Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung

- SG Horressen/Elgendorf

- Folklore-Chor Montabaur

- TuS Montabaur

- Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen

- Männergesangverein »Frohsinn« Daubach

- Westerwaldverein Daubach

- Sportverein »Grün-Weiß« Görgeshausen

- Spvgg. 1920 Horbach e.V.

- Ski-Club Nentershausen

- SG Neuhäusel

- Sportverein 1928 Oberelbert

- Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine in der Ver­bandsgemeinde Montabaur

- Kleinkunst-Bühne Mons-Tabor e.V.

Eine solche Ermäßigungskarte können erhalten:

- Arbeitslose und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, sofern die Angehörigen nicht selbst erwerbstätig sind oder Rente beziehen,

- Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn diese beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz- oder Arbeits­suchende gemeldet sind,

- Sozialhilfeempfänger und ihre im Haushalt lebenden An­gehörigen, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die Ausstellung der Karten erfolgt während der Dienststun­den der Verbandsgemeindeverwaltung beim jeweiligen Sach­bearbeiter des Sozialamtes, im Altbau des Rathauses, 1. Stock. Sozialhilfeempfänger können die Ermäßigungskarte auch te­lefonisch beantragen.

Für die Beantragung legt der Arbeitslose oder Ausbildungs- plgtzsuchende für sich einen gültigen Leistungsbescheid oder eine Arbeitslosenbescheinigung des Arbeitsamtes vor. Sozial-