Nr. 3/96
Montabaur
Stellenausschreibung
Die Stadt Montabaur stellt zu Beginn des Ausbildungsjahres 1996/1997
eine(n) Auszubildende(n) für den Beruf des Forstwirtes
für das Forstrevier Montabaur ein. Diese Ausbildung setzt einen Hauptschulabschluß voraus. Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis zum 10. Februar 1996 mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an die
Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur.
Nähere Auskünfte können eingeholt werden bei dem zuständigen Revierleiter Manfred Reifenberger, Hohe Straße 16, 56410 Montabaur (Telefon 02602/3551).
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur stellen zum nächstmöglichen Termin einen
Ver- und Entsorger
oder
Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung möglichst in den Berufen Schlosser oder Installateur
zur selbständigen Wartung und Betreuung von Kläranlagen ein.
Vorausgesetzt werden:
- einschlägige Berufserfahrungen,
- die Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten,
- den Besitz des Führerscheins der Klasse III,
- die Bereitschaft zum Wochenenddienst.
Weiterhin wird bei Einstellung eines Handwerkers vorausgesetzt, daß berufsbegleitend eine Qualifizierung zum Klärfacharbeiter erfolgt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) werden bis zum 03.02.1996 erbeten an die ,
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt -, Postfach 12 62,56402 Montabaur.
Nähere Auskünfte können erfragt werden unter der Rufnummer: 02602/126.161 oder 126.131.
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VERANSTALTUNG»
& KULTUR
An alle
Vereine, Veranstalter und Organisatoren
von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen
in der Verbandsgemeinde
Montabaur
Redaktionsschluß
für die Ausgabe April - Juni 1996 ist Donnerstag, 15. Februar 1996
bei der Verbändsgemeindeverwaltung in Montabaur.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »Aktuell«, Telefon 02602/126.111, gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1996 bis zum 1. April 1996 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzung:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von DM 200,- je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um DM 15,-.
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 221, einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der 01.04.1996 eine Ausschußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ermäßigungskarte 1996
für den Besuch kultureller, sportlicher und schulischer Veranstaltungen ab sofort erhältlich
Arbeitslose, ausbildungsplatzsuchende Jugendliche und Empfänger von Sozialhilfe erhalten auch im Jahre 1996 für sich und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen wieder eine Ermäßigungskarte von der Verbandsgemeinde Montabaur.
Bei Vorlage dieser Ermäßigungskarte wird eine 50%ige Gebührenermäßigung gewährt
- beim Besuch des Hallen- und Freibades in Montabaur,
- bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur
- beim Besuch von Konzerten und Theaterveranstaltungen der Stadt Montabaur.
Außerdem erhalten Inhaber der Ermäßigungskarte u. a. Nachlässe auf Eintrittspreise bei Veranstaltungen folgender Vereine:
- Musikverein 1961 Horressen e.V.
- Männergesangverein »Freundschaft« Eigendorf
- Männergesangverein »Harmonia Liederkranz« Eschelbach
- Männergesangverein »Wohlgemut« Montabaur-Ettersdorf
- Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung
- SG Horressen/Elgendorf
- Folklore-Chor Montabaur
- TuS Montabaur
- Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen
- Männergesangverein »Frohsinn« Daubach
- Westerwaldverein Daubach
- Sportverein »Grün-Weiß« Görgeshausen
- Spvgg. 1920 Horbach e.V.
- Ski-Club Nentershausen
- SG Neuhäusel
- Sportverein 1928 Oberelbert
- Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine in der Verbandsgemeinde Montabaur
- Kleinkunst-Bühne Mons-Tabor e.V.
Eine solche Ermäßigungskarte können erhalten:
- Arbeitslose und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, sofern die Angehörigen nicht selbst erwerbstätig sind oder Rente beziehen,
- Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn diese beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz- oder Arbeitssuchende gemeldet sind,
- Sozialhilfeempfänger und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Die Ausstellung der Karten erfolgt während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung beim jeweiligen Sachbearbeiter des Sozialamtes, im Altbau des Rathauses, 1. Stock. Sozialhilfeempfänger können die Ermäßigungskarte auch telefonisch beantragen.
Für die Beantragung legt der Arbeitslose oder Ausbildungs- plgtzsuchende für sich einen gültigen Leistungsbescheid oder eine Arbeitslosenbescheinigung des Arbeitsamtes vor. Sozial-

