Montabaur
23
Nr. 1/96
Skifreizeit, Ostern 1996
In der Zeit vom 28.03. bis 05.04.1996 führt der SV Oberelbert eine Familienskifreizeit in Finkenberg im Zillertal durch. Für diese Fahrt sind noch einige wenige Plätze frei. Interessenten können sich kurzfristig noch bis zum 15.01. bei Karl Jung (Tel. 651) anmelden!
Förderverein der Waldschule Montabaur
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, dem 18. Januar 1996, findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Waldschule Montabaur statt. Dazu werden hiermit alle Mitglieder herzlich eingeladen. Beginn: 19.30 Uhr in der Aula der Waldschule.
Auf der Tagesordnung stehen in erster Linie Neuwahlen. Un- ' ter »Verschiedenes« soll über Veranstaltungen bzw. Aktivitäten des Fördervereins gesprochen werden.
Verein der Freunde und Förderer der FFW Oberelbert e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 12.01.1996
Hiermit möchten wir alle Mitglieder recht herzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung am Freitag, 12.01.1996, um 20.00 Uhr, in die Stelzenbachhalle einladen.
Obst- und Gartenbauverein
Jahreshauptversammlung: Sonntag, den f 7. Januar 1996, Beginn: 15.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle.
MGV Liederkranz
Am Freitag, dem 05.01.1996, 20.00 Uhr, findet die Jahreshauptversammlung des MGV-Liederkranzes in der »Stelzenbachhalle« statt. Alle Mitglieder des Vereins sind hierzu herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahresberichte, a) des Kassierers, b) des Schriftführers, c) des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Wahl der Wahlleiter, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen, 8. Termine 1996,9. Verschiedenes.
Sportverein Oberelbert
Alte Herren
Auf der Jahresabschlußversammlung wurden folgende Termine für 1996 festgelegt:
21.01.1996, 13.00 Uhr Spiel gegen Fa. Rastal 27.01.1996, AH-Turnier in Montabaur 06.07.1996, Sommerfest
24.08.1996, Spiel gegen die Jäger aus Gladbeck 21.09.1996, Wandertag 21.12.1996, Weihnachtsfeier
Für die diesjährige Karnevalssaison bauen wir einen Wagen. Zur Vorbesprechung treffen wir uns am Montag, dem 08.01.1996, 19.00 Uhr, im Sportlerheim. Eingeladen sind alle interessierten Vereinsmitglieder, auch wenn sie nur Ideen einbringen wollen.
_ Welschneudorf _ ,
Verkehrssicherungspflicht Räumung und Bestreuen der Bürgersteige und Straßen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zu Beginn der Winterzeit möchte ich Sie aus gegebener Veranlassung auf die satzungsgemäße Räum- und Streupflicht hin- weisen. Die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken sind verpflichtet, Bürgersteige und Straßen von Schnee zu räumen. Aus Umweltschutzgründen sollte hierzu Salz nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Zu empfehlen sind mineralische Granulate, Asche u.ä.
Zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit gebe ich nachstehend die §§ 7 und 8 der geltenden Satzung über die Reinigung öffentlicher (Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 01.12.1989 wieder:
§7
Schneeräumung
( 1 )
1. Wird durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen.
2. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.
3. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Sind keine Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
4. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit
■ von 07.00 bis 21.00 Uhr. Bei Tauwetter sind die Abflußrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die vom Schnee geräumten Flächerl vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muß sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. Überwegeinrichtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.
§8
Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt oder ähnliches) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. von den gegenüberliegenden Grundstücken anzupassen.
(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07.00 bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.
Ich bitte um gefällige Beachtung in Ihrem Interesse.
Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
\
Schlüsselmäppchen gefunden
In den letzten Tagen wurde bei mir ein dunkelrotes Schlüsselmäppchen mit einem Sicherheitsschlüssel der Marke ABUS abgegeben. Der Eigentümer kann das Schlüsselmäppchen während den Sprechstunden bei mir in Empfang nehmen.
Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Welschheudorf
Übungs- und Veranstaltungsplan für Monat Januar
Alle aktiven Kameraden werden gebeten an den Übungen und Veranstaltungen teilzunehmen.
Am Sonntag, dem 14.01.1996 treffen sich die aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erstmalig im neuen Jahr zur Aktivenversammlung um 10.00 Uhr im Gerätehaus. Wir bitten alle Kameraden diesen Termin wahrzunehmen, da wir gemeinsam unseren Veranstaltungs- bzw. Übungskalender für das Jahr 1996 erstellen wollen.
Des weiteren wird an diesem Tag der Wehrleiter der Verbandsgemeinde, Herr Vietze, anwesend sein, um einigen Kameraden eine Beförderung auszusprechen.
Förderverein der Waldschule Montabaur
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, dem 18. Januar 1996, findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Waldschule Montabaur statt. Dazu werden hiermit alle Mitglieder herzlich eingeladen. Beginn: 19.30 Uhr in der Aula der Waldschule. Auf der

