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Montabaur

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Nr. 1/96

Skifreizeit, Ostern 1996

In der Zeit vom 28.03. bis 05.04.1996 führt der SV Oberelbert eine Familienskifreizeit in Finkenberg im Zillertal durch. Für diese Fahrt sind noch einige wenige Plätze frei. Interessenten können sich kurzfristig noch bis zum 15.01. bei Karl Jung (Tel. 651) anmelden!

Förderverein der Waldschule Montabaur

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Donnerstag, dem 18. Januar 1996, findet die Jahreshaupt­versammlung des Fördervereins der Waldschule Montabaur statt. Dazu werden hiermit alle Mitglieder herzlich eingela­den. Beginn: 19.30 Uhr in der Aula der Waldschule.

Auf der Tagesordnung stehen in erster Linie Neuwahlen. Un- ' ter »Verschiedenes« soll über Veranstaltungen bzw. Aktivitä­ten des Fördervereins gesprochen werden.

Verein der Freunde und Förderer der FFW Oberelbert e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 12.01.1996

Hiermit möchten wir alle Mitglieder recht herzlich zur Teil­nahme an der Jahreshauptversammlung am Freitag, 12.01.1996, um 20.00 Uhr, in die Stelzenbachhalle einladen.

Obst- und Gartenbauverein

Jahreshauptversammlung: Sonntag, den f 7. Januar 1996, Be­ginn: 15.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle.

MGV Liederkranz

Am Freitag, dem 05.01.1996, 20.00 Uhr, findet die Jahres­hauptversammlung des MGV-Liederkranzes in der »Stelzen­bachhalle« statt. Alle Mitglieder des Vereins sind hierzu herz­lich eingeladen.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Be­grüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahresberichte, a) des Kassie­rers, b) des Schriftführers, c) des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Wahl der Wahlleiter, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen, 8. Termine 1996,9. Verschiedenes.

Sportverein Oberelbert

Alte Herren

Auf der Jahresabschlußversammlung wurden folgende Termi­ne für 1996 festgelegt:

21.01.1996, 13.00 Uhr Spiel gegen Fa. Rastal 27.01.1996, AH-Turnier in Montabaur 06.07.1996, Sommerfest

24.08.1996, Spiel gegen die Jäger aus Gladbeck 21.09.1996, Wandertag 21.12.1996, Weihnachtsfeier

Für die diesjährige Karnevalssaison bauen wir einen Wagen. Zur Vorbesprechung treffen wir uns am Montag, dem 08.01.1996, 19.00 Uhr, im Sportlerheim. Eingeladen sind alle interessierten Vereinsmitglieder, auch wenn sie nur Ideen einbringen wollen.

_ Welschneudorf _ ,

Verkehrssicherungspflicht Räumung und Bestreuen der Bürgersteige und Straßen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zu Beginn der Winterzeit möchte ich Sie aus gegebener Veran­lassung auf die satzungsgemäße Räum- und Streupflicht hin- weisen. Die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbe­bauten Grundstücken sind verpflichtet, Bürgersteige und Straßen von Schnee zu räumen. Aus Umweltschutzgründen sollte hierzu Salz nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Zu empfehlen sind mineralische Granulate, Asche u.ä.

Zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit gebe ich nachste­hend die §§ 7 und 8 der geltenden Satzung über die Reinigung öffentlicher (Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 01.12.1989 wieder:

§7

Schneeräumung

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1. Wird durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege er­schwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen.

2. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträch­tigt wird.

3. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Sind keine Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Strei­fen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

4. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrs­zeit zu räumen. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit

von 07.00 bis 21.00 Uhr. Bei Tauwetter sind die Abflußrin­nen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Die vom Schnee geräumten Flächerl vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehen­de benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räu­mende muß sich insoweit an die schon bestehende Geh­wegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. Überwegein­richtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.

§8

Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt oder ähnliches) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in geringen Mengen zur Beseiti­gung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerück­stände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. von den gegenüberliegenden Grundstücken anzupassen.

(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07.00 bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.

Ich bitte um gefällige Beachtung in Ihrem Interesse.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

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Schlüsselmäppchen gefunden

In den letzten Tagen wurde bei mir ein dunkelrotes Schlüssel­mäppchen mit einem Sicherheitsschlüssel der Marke ABUS abgegeben. Der Eigentümer kann das Schlüsselmäppchen während den Sprechstunden bei mir in Empfang nehmen.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Welschheudorf

Übungs- und Veranstaltungsplan für Monat Januar

Alle aktiven Kameraden werden gebeten an den Übungen und Veranstaltungen teilzunehmen.

Am Sonntag, dem 14.01.1996 treffen sich die aktiven Kamera­den der Freiwilligen Feuerwehr erstmalig im neuen Jahr zur Aktivenversammlung um 10.00 Uhr im Gerätehaus. Wir bit­ten alle Kameraden diesen Termin wahrzunehmen, da wir gemeinsam unseren Veranstaltungs- bzw. Übungskalender für das Jahr 1996 erstellen wollen.

Des weiteren wird an diesem Tag der Wehrleiter der Verbands­gemeinde, Herr Vietze, anwesend sein, um einigen Kameraden eine Beförderung auszusprechen.

Förderverein der Waldschule Montabaur

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Donnerstag, dem 18. Januar 1996, findet die Jahreshaupt­versammlung des Fördervereins der Waldschule Montabaur statt. Dazu werden hiermit alle Mitglieder herzlich eingela­den. Beginn: 19.30 Uhr in der Aula der Waldschule. Auf der