Montabaur
22
Nr. 1/96
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am
Mittwoch, dem 10. Januar 1996, um 19.00 Uhr
in der Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Niederschrift vom 29.11.1995 (öffentlicher Teil)
2. Haushalt 1996
3. Gründung des Vereinsringes
4. Unterhaltung Straßenbeleuchtung
5. Ausbau Waldstraße - Teilstück Steinstraße
6. Erweiterung der ELA-Anlage in der Stelzenbachhalle
7. Ausrichtung der Kirmes 1996
8. Verschiedenes
9. Einwohnerfragestunde
n. Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift vom 29.11,1995 (nichtöffentlicher Teil)
2. Stundungsangelegenheiten
3. Bauangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)
5. Verschiedenes
56412 Oberelbert, 29.12.1995 Jung, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplanes »Im Barmert - Lenzengarten« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Oberelbert am 04.09.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 15.12.1995 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 234, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgend abgedruckten Plan ersichtlich.
Ortsqemeinde Oberelberts Änderung des Bebauungsplanes " Im Earmert - Lensengarten "
Inhalt: Rücknahme der Straßenverkehr sf lache
Ausweisung eines
Wirtschaftsweges
56412 Oberelbert, 27. Dezember 1995 (S.)
Jung, Ortsbürgermeister
Fastnacht 1996 - Bunte Abende
Der Vereinsring Oberelbert veranstaltet in diesem Jahr zum ersten Mal drei Bunte Abende in der Stelzenbachhalle. Termine: 1. Bunter Abend: Samstag, 27.01.1996, 2. Bunter Abend: Freitag, 02.02.1996, 3. Bunter Abend: Samstag, 03.02.1996. Der Kartenvorverkauf für diese Veranstaltungen findet am Sonntag, dem 14.01.1996 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr in der Stelzenbachhalle statt. Die Halle ist ab 13.00 Uhr geöffnet! In diesem Jahr werden pro Person höchstens zehn Karten verkauft. Bitte imbedingt beachten!
Die Aktiven haben wie in den letzen Jahren Gelegenheit vorher pro Person zwei Karten zu erwerben. Diese werden am gleichen Tag in der Zeit von 13.00 - 14.00 Uhr ausgegeben. Alle Aktiven erhalten vorab einen Gutschein für diese beiden Karten. Die Gutscheine werden von Werner Schönberg (Tel. 1420) oder Bianca Goldin (Tel. 258) verteilt.

