Einzelbild herunterladen

Montabaur

22

Nr. 1/96

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am

Mittwoch, dem 10. Januar 1996, um 19.00 Uhr

in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 29.11.1995 (öffentlicher Teil)

2. Haushalt 1996

3. Gründung des Vereinsringes

4. Unterhaltung Straßenbeleuchtung

5. Ausbau Waldstraße - Teilstück Steinstraße

6. Erweiterung der ELA-Anlage in der Stelzenbachhalle

7. Ausrichtung der Kirmes 1996

8. Verschiedenes

9. Einwohnerfragestunde

n. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 29.11,1995 (nichtöffentlicher Teil)

2. Stundungsangelegenheiten

3. Bauangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)

5. Verschiedenes

56412 Oberelbert, 29.12.1995 Jung, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »Im Barmert - Lenzen­garten« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Oberelbert am 04.09.1995 als Sat­zung beschlossene Bebauungsplanänderung wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 15.12.1995 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvor­schriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 234, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes

zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgend abgedruckten Plan ersichtlich.

Ortsqemeinde Oberelberts Änderung des Bebauungsplanes " Im Earmert - Lensengarten "

Inhalt: Rücknahme der Straßen­verkehr sf lache

Ausweisung eines

Wirtschaftsweges

56412 Oberelbert, 27. Dezember 1995 (S.)

Jung, Ortsbürgermeister

Fastnacht 1996 - Bunte Abende

Der Vereinsring Oberelbert veranstaltet in diesem Jahr zum ersten Mal drei Bunte Abende in der Stelzenbachhalle. Termi­ne: 1. Bunter Abend: Samstag, 27.01.1996, 2. Bunter Abend: Freitag, 02.02.1996, 3. Bunter Abend: Samstag, 03.02.1996. Der Kartenvorverkauf für diese Veranstaltungen findet am Sonntag, dem 14.01.1996 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr in der Stelzenbachhalle statt. Die Halle ist ab 13.00 Uhr geöffnet! In diesem Jahr werden pro Person höchstens zehn Karten verkauft. Bitte imbedingt beachten!

Die Aktiven haben wie in den letzen Jahren Gelegenheit vorher pro Person zwei Karten zu erwerben. Diese werden am gleichen Tag in der Zeit von 13.00 - 14.00 Uhr ausgegeben. Alle Aktiven erhalten vorab einen Gutschein für diese beiden Karten. Die Gutscheine werden von Werner Schönberg (Tel. 1420) oder Bianca Goldin (Tel. 258) verteilt.