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Montabaur

FFW GroJßholbach

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Feuerwehr fin­det am 6. Januar 1996 im Feuerwehrgerätehaus statt. Beginn: 20.00 Uhr.

Da diesmal wieder Neuwahlen des Vorstandes auf dem Pro­gramm stehen, bitten wir alle Mitglieder recht herzlich um ihre Teilnahme.

_ Heilberscheid _

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Heilberscheid

vom 08.12.1995

Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Brunnenstraße

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, einer in Monta­baur ansässigen Firma den Auftrag für den Ausbau der Brun­nenstraße zu erteilen (Auftragsvolumen: 149.180,17 DM).

Verkehrsberuhigung in der Brunnenstraße

Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, die Brunnen­straße als verkehrsberuhigte Zone auszubauen. Die genaue Anbringung von Erhöhungen und Beeten soll vor Ort festge­legt werden.

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 07.12.1995

Jahnstraße 5 56457 Westerburg Az.: 01-E. 2223 HA. 4

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gern. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL IS. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBL IS. 2187)

Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarten und Wertermittlungsrahmen) nicht so, wie sie am 09.11.1995 in Eppenrod zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am 13.11.1995 erläutert worden sind, sondern unter Berücksich­tigung nachfolgender Änderungen als verbindliche Grundlage für die Berechnung

a) des Abfindungsanspruches

b) der Land- und Geldabfindung

c) der Geld- und Sachbeiträge

gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.

Änderung der Wertermittlung aufgrund einer Einwendung: Grundstück: Gemarkung Eppenrod Flur 4 Nr. 79/2, bis­heriges Ergebnis: ÖA. 0,11 ar, Änderung: GF 0,11 ar.

Gründe:

Die Wertermittlung des Zusammenlegungsgebietes ist in der Zeit vom 24.10.1994 bis 30.11.1994 durch einen landwirt­schaftlichen Sachverständigen (unter Zugrundelegung der Er­gebnisse der Bodenschätzung nach dem Gesetz über die Schät­zung des Kulturbodens - Bodenschätzungsgesetz - vom 16.10.1934 - RGBL. I. S. 1050 -) durchgeführt worden. Die aufgrund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnun­gen haben die Ergebnisse erbracht, wie sie zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungster­min am 13.11.1995 erläutert worden sind.

Die Abhilfe der vorgebrachten Einwendung ergab die oben dargestellte Änderung. Weitere Einwendungen wurden nicht erhoben.

Rechtsbehelfebelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg, oder wahlweise beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Land­wirtschaft und Weinbau, - Spruchstelle für Flurbereinigung -, Bauhofstraße 4, 55116 Mainz, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Der Leiter des Kulturamtes:

Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor

Nr. 51/52/95

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.

Einladung zur Jahreshaüptversammlung am 12.01.1996 um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Heilberscheid. Tagesordnung: Top 1: Begrüßung, Top 2: Totenehrung, Top 3: Bericht des 1. Vorsitzenden und Wehrführers, Top 4: Bericht des Jugendwartes, Top 5: Bericht des Chronisten, Top 6: Be­richt des Kassierers, Top 7: Bericht der Kassenprüfer, Top 8: Entlastung des Kassierers und Vorstandes, Top 9: Neuwahl der Kassenprüfer, Top 10: Verschiedenes.

Nentershausen

Weihnachts-Neujahrsgrüße

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

ich wünsche Euch ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und friedvolle, besinnliche Stunden im Kreise Eurer Familien. Schon jetzt Euch allen einen »kräftigen« guten Rutsch, ein gesundes Jahr 1996 und daß alle guten Vorsätze in die Tat umgesetzt werden können.

Euer Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Bürgermeistersprechstunde

In der Woche vom 26.12. bis 31.12.1995 und in der Woche vom 01.01. bis 06.01.1996 fällt die Bürgermeistersprechstunde aus. Ich bitte um Beachtung. In dringenden Angelegenheiten bitte ich Euch, sich mit dem 1. Beigeordneten Kurt Rörig - in Verbindung zu setzen.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 07.12.1995

Jahnstraße 5 56457 Westerburg Az.: 01-E. 2223 HA. 4

Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gern. § 32 Satz 3 des Fhirbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL IS. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBL IS. 2187)

Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarten und Wertermittlungsrahmen) nicht so, wie sie am 09.11.1995 in Eppenrod zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am 13.11.1995 erläutert worden sind, sondern unter Berücksich­tigung nachfolgender Änderungen als verbindliche Grundlage für die Berechnung

a) des Abfindungsanspruches

b) der Land- und Geldabfindung

c) der Geld- und Sachbeiträge

gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.

Änderung der Wertermittlung aufgrund einer Einwendung: Grundstück: Gemarkung Eppenrod Flur 4 Nr. 79/2, bis­heriges Ergebnis: ÖA. 0,11 ar, Änderung: GF 0,11 ar.

Gründe:

Die Wertermittlung des Zusammenlegungsgebietes ist in der Zeit vom 24.10.1994 bis 30.11.1994 durch einen landwirt­schaftlichen Sachverständigen (unter Zugrundelegung der Er­gebnisse der Bodenschätzung nach dem Gesetz über die Schät­zung des Kulturbodens - Bodenschätzungsgesetz - vom 16.10.1934 - RGBL. I. S. 1050 -) durchgeführt worden. Die aufgrund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnun­gen haben die Ergebnisse erbracht, wie sie zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungster­min am 13.11.1995 erläutert worden sind.

Die Abhilfe der vorgebrachten Einwendung ergab die oben dargestellte Änderung. Weitere Einwendungen wurden nicht erhoben.

Rechtsbehelfebelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von ei­nem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma­chung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg, oder wahlweise beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Land-