Montabaur
Hübingen
Brennholz
Bitte bestellen Sie Ihren Bedarf an Brennholz bis zum 05.01.1996 beim Förster Manfred Henkes, Tel. 1626. Der Preis beträgt 65,— DM/rm für gerücktes Holz.
jg|p “EISBACHGEMEINDEN”
Girod
Trompetenklänge zu Heiligabend
Die lustigen Musikanten von Großholbach haben sich erfreulicherweise wieder bereit erklärt, die Dorfbevölkerung von Girod und Kleinholbach mit Weihnächtsliedem zu erfreuen. Standort der Bläser in Girod: Gemeindehaus 15.00 Uhr. Standort der Bläser in Kleinholbach: Ehrenmal ca. 15.15 Uhr. Dieses Einstimmen auf die Weihnachtszeit durch Blasmusik wird sicher viele Bürger erfreuen.
Ich darf aber auch bitten, Ihre Freude durch Anwesenheit zu bekunden. 1994 waren in Girod 84 Personen und in Kleinholbach 44 Personen als Zuhörer. Eine erfreuliche Zahl. Den Bläsern darf ich jetzt schon für ihr Wirken herzlich danken.
Hannappel, Ortsbürgermeister
MGV »Concordia« 1909 Girod
Alle aktiven Sänger mit ihren Partnern sowie alle Helfer, die den MGV »Concordia« während der Festtage vom 06. bis 08.10.1995 unterstützt haben und somit zu einem guten Gelingen der Veranstaltungen beigetragen haben, sind für Freitag, den 5. Januar 1996,19.00 Uhr, zu einem gemütlichen Beisammensein mit Umtrunk und Imbiß recht herzlich in das Gemeindehaus eingeladen.
Am Samstag, dem 06.01.1996, bringt der aktive Chor seinem Sangesfreund Gerhard Müller ein Ständchen zum 70. Geburtstag. Die genaue Uhrzeit wird noch mitgeteilt.
Voranzeige:
Die Jahreshauptversammlung des MGV »Concordia« findet statt am Samstag, dem 13.01.1996, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus.
Görgeshausen
Kulturamt Westerburg Westerburg, den 07.12.1995
Jahnstraße 5 56457 Westerburg Az.: 01-E. 2223 HA. 4
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gern. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL IS. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBL IS. 2187)
Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarten und Wertermittlungsrahmen) nicht so, wie sie am 09.11.1995 in Eppenrod zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am 13.11.1995 erläutert worden sind, sondern unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen als verbindliche Grundlage für die Berechnung
a) des Abfindungsanspruches
b) der Land- und Geldabfindung
c) der Geld- und Sachbeiträge
gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.
Änderung der Wertermittlung aufgrund einer Einwendung: Grundstück: Gemarkung Eppenrod Flur 4 Nr. 79/2, bisheriges Ergebnis: ÖA. 0,11 ar, Änderung: GF 0,11 ar.
Gründe:
Die Wertermittlung des Züsammenlegungsgebietes ist in der Zeit vom 24.10.1994 bis 30.11.1994 durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen (unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens - Bodenschätzungsgesetz - vom 16.10.1934 - RGBL. I. S. 1050 -) durchgeführt worden. Die
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Nr. 51/52/95
aufgrund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnisse erbracht, wie sie zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungstermin am 13.11.1995 erläutert worden sind.
Die Abhilfe der vorgebrachten Einwendung ergab die oben dargestellte Änderung. Weitere Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg, oder wahlweise beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, - Spruchstelle für Flurbereinigung -, Bauhofstraße 4, 55116 Mainz, einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Der Leiter des Kulturamtes:
Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor
Alte Herren - SV Grün-Weiß Görgeshausen
Unser traditioneller Kegelabend findet am Freitag, dem 29.12.1995, in Wallmerod statt. Wir treffen uns zur Ala fahrt um 16.30 Uhr, bei Uli. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Bitte die Turnschuhe nicht vergessen!
Großholbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
vom 08.12.1995
Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 46.510,- DM und Gesamtausgaben von 39.368,- DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 400 frn festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 60 fm Eiche, 25 fm Fichte, 150 fm Kiefer sowie 165 fm Esche.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben..je 755.000,— DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 182.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 95.000,- DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.60,— DM
den zweiten Hund.120,- DM
jeden weiteren Hund.180,- DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Zum Jahresende 1995 wird ein Rücklagenbestand von ca. 190.000,- DM erwartet. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft 1995 abgegeben werden. Positive Veränderungen des Verwaltungshaushaltes (Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Ver-

