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Montabaur

Hübingen

Brennholz

Bitte bestellen Sie Ihren Bedarf an Brennholz bis zum 05.01.1996 beim Förster Manfred Henkes, Tel. 1626. Der Preis beträgt 65, DM/rm für gerücktes Holz.

jg|pEISBACHGEMEINDEN

Girod

Trompetenklänge zu Heiligabend

Die lustigen Musikanten von Großholbach haben sich erfreu­licherweise wieder bereit erklärt, die Dorfbevölkerung von Girod und Kleinholbach mit Weihnächtsliedem zu erfreuen. Standort der Bläser in Girod: Gemeindehaus 15.00 Uhr. Stand­ort der Bläser in Kleinholbach: Ehrenmal ca. 15.15 Uhr. Dieses Einstimmen auf die Weihnachtszeit durch Blasmusik wird sicher viele Bürger erfreuen.

Ich darf aber auch bitten, Ihre Freude durch Anwesenheit zu bekunden. 1994 waren in Girod 84 Personen und in Kleinhol­bach 44 Personen als Zuhörer. Eine erfreuliche Zahl. Den Bläsern darf ich jetzt schon für ihr Wirken herzlich danken.

Hannappel, Ortsbürgermeister

MGV »Concordia« 1909 Girod

Alle aktiven Sänger mit ihren Partnern sowie alle Helfer, die den MGV »Concordia« während der Festtage vom 06. bis 08.10.1995 unterstützt haben und somit zu einem guten Gelin­gen der Veranstaltungen beigetragen haben, sind für Freitag, den 5. Januar 1996,19.00 Uhr, zu einem gemütlichen Beisam­mensein mit Umtrunk und Imbiß recht herzlich in das Gemein­dehaus eingeladen.

Am Samstag, dem 06.01.1996, bringt der aktive Chor seinem Sangesfreund Gerhard Müller ein Ständchen zum 70. Geburts­tag. Die genaue Uhrzeit wird noch mitgeteilt.

Voranzeige:

Die Jahreshauptversammlung des MGV »Concordia« findet statt am Samstag, dem 13.01.1996, 20.00 Uhr, im Gemeinde­haus.

Görgeshausen

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 07.12.1995

Jahnstraße 5 56457 Westerburg Az.: 01-E. 2223 HA. 4

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gern. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL IS. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBL IS. 2187)

Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarten und Wertermittlungsrahmen) nicht so, wie sie am 09.11.1995 in Eppenrod zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am 13.11.1995 erläutert worden sind, sondern unter Berücksich­tigung nachfolgender Änderungen als verbindliche Grundlage für die Berechnung

a) des Abfindungsanspruches

b) der Land- und Geldabfindung

c) der Geld- und Sachbeiträge

gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.

Änderung der Wertermittlung aufgrund einer Einwendung: Grundstück: Gemarkung Eppenrod Flur 4 Nr. 79/2, bis­heriges Ergebnis: ÖA. 0,11 ar, Änderung: GF 0,11 ar.

Gründe:

Die Wertermittlung des Züsammenlegungsgebietes ist in der Zeit vom 24.10.1994 bis 30.11.1994 durch einen landwirt­schaftlichen Sachverständigen (unter Zugrundelegung der Er­gebnisse der Bodenschätzung nach dem Gesetz über die Schät­zung des Kulturbodens - Bodenschätzungsgesetz - vom 16.10.1934 - RGBL. I. S. 1050 -) durchgeführt worden. Die

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Nr. 51/52/95

aufgrund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnun­gen haben die Ergebnisse erbracht, wie sie zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungster­min am 13.11.1995 erläutert worden sind.

Die Abhilfe der vorgebrachten Einwendung ergab die oben dargestellte Änderung. Weitere Einwendungen wurden nicht erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von ei­nem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma­chung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg, oder wahlweise beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Land­wirtschaft und Weinbau, - Spruchstelle für Flurbereinigung -, Bauhofstraße 4, 55116 Mainz, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Der Leiter des Kulturamtes:

Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor

Alte Herren - SV Grün-Weiß Görgeshausen

Unser traditioneller Kegelabend findet am Freitag, dem 29.12.1995, in Wallmerod statt. Wir treffen uns zur Ala fahrt um 16.30 Uhr, bei Uli. Alle Mitglieder sind herzlich eingela­den. Bitte die Turnschuhe nicht vergessen!

Großholbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach

vom 08.12.1995

Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwal­tung wurden Gesamteinnahmen von 46.510,- DM und Ge­samtausgaben von 39.368,- DM veranschlagt. Der Holzein­schlag wurde auf insgesamt 400 frn festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 60 fm Eiche, 25 fm Fichte, 150 fm Kiefer sowie 165 fm Esche.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..je 755.000, DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 182.000,- DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 95.000,- DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.60, DM

den zweiten Hund.120,- DM

jeden weiteren Hund.180,- DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1995 wird ein Rücklagenbestand von ca. 190.000,- DM erwartet. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft 1995 abgegeben werden. Positive Veränderungen des Verwaltungshaushaltes (Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Ver-