Montabaur
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Nr. 50/95
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1995 noch Steuervorteile ausschöpfen!
Interessante Tips der LBS Immobilien GmbH für Bauherren und Kapitalanleger
Achtung Bauherren und Kapitalanleger: Das Jahressteuergesetz 1996 sieht Kürzungen beim Erwerb von Immobilien vor! Schnell entschlossene Käufer können sich bis Jahresende noch deutliche Vorteile sichern. Darauf macht die LBS Immobilien GmbH aufmerksam.
Laut der LBS Immobilien GmbH werden die steuerlichen Abschreibungssätze, die Käufer und Bauherren bei der Investition in Neubau-Mietwohnungen geltend machen können, ab 1996 ermäßigt. Demnach wird es bei der degressiven Abschreibung (AfA) für Mietwohnungen nach § 7, Abs. 5, des Einkommensteuergesetzes nunmehr drei Abzugsstaffeln geben. Künftig dürfen in den ersten acht Jahren nur noch je 5 % in den nächsten sechs Jahren je 2,5 % und dann 36 Jahre lang je 1,25 % der Gebäudekosten abgeschrieben werden. Die jetzt noch geltenden Abschreibungssätze betragen vier Jahre je 7 %, sechs Jahre je 5 %, sechs Jahre je 2 % und 24 Jahre je 1,25 %. Somit fällt die Gesamtabschreibung in den ersten zehn Jahren von 58 % auf 45 %, das sind 13 Prozentpunkte weniger. Außerdem wird die Abschreibungszeit von 40 Jahren auf 50 gestreckt.
Die Experten der LBS Immobilien GmbH betonen, daß die Neuregelung für alle Bauherren gilt, die ihren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 01.01.1996 stellen und für Käufer, die den Kaufvertrag ab diesem Termin abschließen. Wer als Kapitalanleger noch die bisherigen höheren Abschreibungssätze erhalten will, sollte sich entsprechend beeilen.
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Puppentheater »Der kleine Muck«
für Kinder in der Kreissparkasse
Das Hohenloher Figurentheater kommt am Samstag, 16. Dezember 1995,11.00 Uhr, in die Kundenhalle der Kreisspar- kasse Hachenburg.
Bei diesen schon traditionellen Gastspielen in der Vorweihnachtszeit freuen sich das bekannte Puppentheater und die Kreissparkasse, wieder viele junge Besucher begrüßen zu können.
Zum erstenmal kommt die Geschichte »Der kleine Muck« nach einem Märchen von Wilhelm Hauff zur Aufführung.
Die Volksbank Montabaur-Wallmerod informiert:
Preise für fleißige Jeanssparer
14 glückliche Gewinner gab es beim diesjährigen Preisrätsel zum Weltspartag der Volksbank. Unter dem Motto: »Steig ein! Eine gewinnbringende Reise durch Deutschland« versuchten sich nahezu 1.600 Jeanssparer in der Auflösung des Rätsels. Demzufolge gingen fast 500 richtige Einsendungen bei der Volksbank ein, die dann die Qual der Wahl hatte, daraus die glücklichen Gewinner zu ermitteln. Als Gewinner konnten sich freuen: Tobias Stendebach, Steinefrenz; Julia Neuroth, Berod; Christine Schuy, Obererbach; Sebastian Sanner, Montabaur; Anna Eufinger, Montabaur-Ettersdorf; Natalie Gürtler, Heiligenroth; Tim Stera, Daubach; Sarah Hartung, Hundsangen; Lisa Kloft, Meudt; Markus Hirt, Wallmerod; Sonja Diefenbach, Ruppach-Goldhausen; Annika Sturm, Meudt- Dahlem; Tim Bartsch, Neuhäusel und Jan Malm, Hundsangen.
Marie-Luise Herzmann und Heinz Peter Weidenfeller von der Volksbank Montabaur-Wallmerod freuten sich, daß fast alle Sieger auch zur Preisverleihung kommen konnten und persönlich die wertvollen Preise in Empfang nahmen.
Wertvolle Preise wie ein komplettes Ravensburger-Lexikon, Lederrucksäcke, Sporttaschen bis hin zu Büchern erhielten die 14 Gewinner beim Weltspartags- Preisrätsel der Volksbank Montabaur-Wallmerod. Unser Foto zeigt die Sieger mit Kundenbetreuerin Marie-Luise Hetzmann (rechts im Bild) und Marketingleiter Heinz Peter Weidenfeller (links im Bild).
Nur größere Betriebe müssen ab Januar das Kindergeld auszahlen
Das Kindergeld wird ab Januar nächsten Jahres für rund 33.000 Familien im Westerwald- und im Rhein-Lahn-Kreis nicht mehr als Sozialleistung, sondern als »Steuervergütung« ausgezahlt. Grundsätzlich sollen die Betriebe diese Auszahlung für ihre Arbeitnehmer Monat für Monat bewerkstelligen. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Diese sind jedoch noch' nicht überall bekannt. Das berichtet das Arbeitsamt Montabaur.
Im klein- und mittelständisch geprägten heimischen Raum könnte die Ausnahme sogar zur Regel werden. Die meisten Unternehmen haben hier nämlich nur bis zu 50 Beschäftigte und können sich daher der Kindergeldzahlung für ihre Mitarbeiter entledigen. Solche Betriebe werden auf ihren formlosen Antrag hin (Postkarte genügt) von der Auszahlung befreit. Den einfachen Befreiungsantrag haben aber bisher nur verhältnismäßig wenige Unternehmen beim Arbeitsamt gestellt. Es ist dabei auch schon zu-Mißverständnissen und Ärger zwischen den Kindergeldberechtigten und ihren Arbeitgebern gekommen, berichtet das Arbeitsamt Montabaur.
In einer ganzen Reihe von Fällen glaubten die Arbeitnehmer, ihr Betrieb werde die Zahlung übernehmen. Hingegen hatte dieser bereits beim Arbeitsamt einen Befreiungsantrag gestellt. Hier sei mehr gegenseitige Information nötig, meinen die Kindergeldfachleute. So werde unnötige Mehrarbeit vermieden.
Bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten werden die Arbeitgeber künftig das Kindergeld monatlich mit dem Lohn auszahlen. Die Summe des gezahlten Kindergeldes kann dann mit den an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuerbeträgen verrechnet werden. Falls das Kindergeld ausnahmsweise den Gesamt-Steuerbetrag überschreitet, wird der übersteigende Betrag vom Finanzamt im Nachhinein erstattet. Kein Kin-
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