Montabaur
Nr. 50/95
M
§10
Abwässer
Den Straßen, insbesondere den Rinnen, Gräben und Kanälen dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zugeleitet werden. Ebenfalls ist das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übelriechenden Flüssigkeiten verboten. Das in den Rinnen, Gräben und Kanälen bei Frost entstehende Eis ist in der gleichen Weise zu beseitigen wie die durch Frost oder Schneefall herbeigeführte Glätte.
§11
Geldbuße und Zwangsmittel
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 5,6,7,8,9 und 10 der Satzung oder eine aufgrund der Satzung ergangene vollziehbare Anordnung verstößt, handelt ordnungswidrig iin Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetzes.Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 603) findet Anwendung.
(2) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland-Pfalz.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Jahreskalender Neuhäusel 1996
Der Verkauf des Jahreskalenders der Ortsgemeinde Neuhäusel geht in die letzte Phase. Aufgrund der großen Nachfrage werden die noch vorhandenen restlichen Exemplare des Kalenders - Preis 10,- DM - bei nachstehend aufgeführten Verkaufsstellen zum Kauf bereitgehalten:
Tanja’s Lottoecke, Bäckerei Görg, Tankstelle Lay, Edeka- Markt. Außerdem werden auch gerne telefonische Bestellungen unter der Rufnummer 550 (Klaus Hümmerich) entgegengenommen.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
SPD - Orts verein Neuhäusel
Wir besuchen den Landtag in Mainz SPD-Ortsverein Neuhäusel lädt ein. Am Donnerstag, dem 18. Januar. 1996,
fährt der SPD-Ortsverein Neuhäusel nach Mainz. Hier nehmen wir nachmittags an einer Plenarsitzung des rheinland- pfälzischen Landtages teil. Außerdem wird uns MdL Harald Schweizer, der uns zum Mittagessen einlädt, zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Für den Vormittag dieses Tages ist ein Besuch des ZDF in Mainz geplant.
Berufstätige können für diesen Tag Bildungsurlaub nach dem Bildungsfreistellungsgesetz bekommen.
Die Teilnehmergebühr beträgt 15,- DM pro Person (Kinder unter 18 Jahren sind frei).
Wer mit uns nach Mainz fahren möchte, melde sich bitte bis 20. Dezember 1995 bei Monika Hahne, Telefon 02620/2006, oder Klaus Sommer, Telefon 02620/1211.
Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna
Am Mittwoch, dem 20.12.1995, tim 16.30 Uhr, findet unsere letzte Vorlesestunde in diesem Jahr statt. Hierzu sind wieder alle Grundschüler herzlich eingeladen. Vorgelesen wird aus dem Buch »Morgen, Findus, wird’s was geben« von Sven Nor- dqvist.
MGV Constantia
Einladung zur Jahreshauptversammlung des MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V.
Die Jahreshauptversammlung des MGV Constantia findet am 06.01.1996, um 15.30 Uhr, statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Es wäre schön, wenn recht viele Mitglieder der Versammlung beiwohnen könnten, da dieses Mal wieder die Neuwahl des Vorstandes bevorsteht. Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung sind: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Vorstandsberichte, 4. Neuwahl des Vorstandes, 5. Sonstiges. Eventuelle zusätzliche Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand bis spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung einzureichen.
Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung findet gegen ca. 19.00 Uhr der Jahresabschluß bei einem gemütlichen Zusammensein im Vereinslokal statt. Alle Frauen der Aktiven sind dazu recht herzlich eingeladen.
_ Simmern __
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 20.11.1995 der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1994
L
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
1.385.214,57
373.646,33
1.758.860,90
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
50,00
50,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.385.164,57
373.646,33
1.758.810,90
Soll-Ausgaben
1.385.164,57
329.731,99
1.714.896,56
+ Neue
Haushaltsausgabereste
66.153,74
66.153,74
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
22.239,40
22.239,40
Summe bereinigte Sollausgaben
1.385.164,57
373.646,33
1.758.810,90
Überschuß/Fehlbetrag
-
Festgestellt: Montabaur, 28.03.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
n.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstelien bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Schmidt nahm an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz führte III. Ortsbeigeordneter Jörg Haseneier, da der I. Ortsbeigeordnete Bertram den Ortsbürgermeister im Haushaltsjahr 1994 vertreten hat und somit ebenfalls gemäß § 22 GemO ausgeschlossen war.
HI.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18. bis 29.12.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00- bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmern, den 07.12.1995 Ortsgemeindeverwaltung Simmern
gez. Schmidt, Ortsbürgermeister
Stillgruppe Neuhäusel
Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Donnerstag, dem 21. Dezember, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäusel.
Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Sc hm idt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261/69475).
“BUCHFINKENLAND”
Großer Seniorennachmittag
Die Frauengemeinschaft Holler/Untershausen lädt zum großen Seniorennachmittag am Sonntag, 17. Dezember 1995, 14,00 Uhr, in die Kulturhalle Holler herzlich ein. Gelbachhö- hen- und Buchfinkensenioren fahren in Fahrgemeinschaften

