Montabaur
20
Nr. 50/95
_ Ruppach-Goldhausen _
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1995 vom 06.12.1995 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzungbeschlossen, die nach Genehmigung der Rreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 29.11.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht(+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher DM
auf nunmehr festgesetzt /DM
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
-18.000,-
1.343.000,-
1.325.000,-
die Ausgaben
-18.000,-
1.343.000,-
1.325.000,-
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen
+ 42.000,-
1.497.000,-
1.539.000,-
die Ausgaben
+ 42.000,-
1.497.000,-
1.539.000,-
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher.— auf -
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher.638.000,- DM auf 834.000,- DM
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
n.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz.
56410 Montabaur, 29.11.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
in.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1995 bis 29.12.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz ‘8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, 06.12.1995 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.)
gez. Sprenger, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung Gunter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 27.11.1995
Ausbau der Brunnenstraße
Die in der Sitzung anwesende Planerin erläuterte die Änderungen, die nach der Anwohnerversammlung vorgenommen winden, anhand eines neu erstellten Planes. Alle Anregungen der Anwohner konnten verwirklicht und eingearbeitet werden. So wurde auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme verzichtet und das dort vorgesehene Pflaster durch bituminöse Decke ersetzt. Die Möglichkeit der Schließung eines Teils des Rondells am Brunnenplatz wurde diskutiert.
Der Ortsgemeinderat beschloß, das Rondell linksseitig zu schließen. Im Bauausschuß soll die Detailplanung für die Schließung entschieden werden.
Die Ratsmitglieder beschlossen den Ausbau der Brunnenstraße in der gezeigten Form mit den in der Sitzung vorgenom- menen Änderungen. Der Planerin wurde der Auftrag erteilt, die Baumaßnahme nach Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken noch im Dezember 1995 auszuschreiben.
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 1995 einstimmig beschlossen.
Der Ortsgemeinderat beschloß die Nachtragshaushaltssatzung in. der in der Sitzung vorliegenden Form. Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1998 beschlossen.
Bezüglich der Nachtragshaushaltssatzung erfolgt noch eine öffentliche Bekanntmachung.
Neuwahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Herr Obervermessungsrat Hachenberg, ist aus dem Dienst des Katasteramtes Montabaur ausgeschieden. Daher war eine Nachwahl erforderlich.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Ortsgemeinderat Vermessungsrat Dietmar Tepper vom Katasteramt Montabaur.
Krippenfeier an Heiligabend
Auch in diesem Jahr findet für alle Großen und Kleinen als Einstimmung auf die bevorstehenden Weihnachtstage am Heiligabend, 14.30 Uhr, in der Kapelle Goldhausen die beliebte Krippenfeier, statt. Unter dem Motto »Weihnachtsbaum« und »Weihnachten« wollen wir gemeinsam das Weihnachtsfest einläuten. Alle Kinder sind mit ihren Eltern herzlich eingeladen.
Silvesterfeier mit Kindern - bislang noch kein Plan!
Hallo junge Familien mit Kindern (auch Kleinkindern) - wollt Ihr zusammen mit Euren Kindern Silvester feiern, habt aber hierfür noch keine Planungen? Hier bietet sich eine Alternative. Wir wollen in lockerer Form zusammen das alte Jahr beschließen und in das neue Jahr hineinfeiem.
Programm: Fackelwanderung mit Kindern, anschließend Feier mit Spiel und Spaß im Pfarrzentrum.
Nähere Informationen können bei Raimund Schäfer (Telefon 8602) oder Günter Steudter (Telefon 8408) abgefragt werden. Damit wir genauer planen können, ist es notwendig, daß Ihr Euch bei den o. a. Personen anmeldet.
Eitelborn
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelbom
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am
Mittwoch, dem 20. Dezember 1995, um 18.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

