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Montabaur

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Nr. 50/95

_ Ruppach-Goldhausen _

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1995 vom 06.12.1995 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssat­zungbeschlossen, die nach Genehmigung der Rreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 29.11.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht(+) vermindert (-) um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher DM

auf nunmehr festgesetzt /DM

a) im Verwaltungs­haushalt die Einnahmen

-18.000,-

1.343.000,-

1.325.000,-

die Ausgaben

-18.000,-

1.343.000,-

1.325.000,-

b) im Vermögens­haushalt die Einnahmen

+ 42.000,-

1.497.000,-

1.539.000,-

die Ausgaben

+ 42.000,-

1.497.000,-

1.539.000,-

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher. auf -

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher.638.000,- DM auf 834.000,- DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

n.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz.

56410 Montabaur, 29.11.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

in.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1995 bis 29.12.1995 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, 06.12.1995 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.)

gez. Sprenger, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung Gunter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 27.11.1995

Ausbau der Brunnenstraße

Die in der Sitzung anwesende Planerin erläuterte die Ände­rungen, die nach der Anwohnerversammlung vorgenommen winden, anhand eines neu erstellten Planes. Alle Anregungen der Anwohner konnten verwirklicht und eingearbeitet wer­den. So wurde auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme ver­zichtet und das dort vorgesehene Pflaster durch bituminöse Decke ersetzt. Die Möglichkeit der Schließung eines Teils des Rondells am Brunnenplatz wurde diskutiert.

Der Ortsgemeinderat beschloß, das Rondell linksseitig zu schließen. Im Bauausschuß soll die Detailplanung für die Schließung entschieden werden.

Die Ratsmitglieder beschlossen den Ausbau der Brunnen­straße in der gezeigten Form mit den in der Sitzung vorgenom- menen Änderungen. Der Planerin wurde der Auftrag erteilt, die Baumaßnahme nach Abstimmung mit den Verbandsge­meindewerken noch im Dezember 1995 auszuschreiben.

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 1995 einstimmig beschlossen.

Der Ortsgemeinderat beschloß die Nachtragshaushaltssat­zung in. der in der Sitzung vorliegenden Form. Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1998 beschlos­sen.

Bezüglich der Nachtragshaushaltssatzung erfolgt noch eine öffentliche Bekanntmachung.

Neuwahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Umle­gungsausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Umlegungs­ausschusses, Herr Obervermessungsrat Hachenberg, ist aus dem Dienst des Katasteramtes Montabaur ausgeschieden. Da­her war eine Nachwahl erforderlich.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Ortsgemein­derat Vermessungsrat Dietmar Tepper vom Katasteramt Montabaur.

Krippenfeier an Heiligabend

Auch in diesem Jahr findet für alle Großen und Kleinen als Einstimmung auf die bevorstehenden Weihnachtstage am Heiligabend, 14.30 Uhr, in der Kapelle Goldhausen die belieb­te Krippenfeier, statt. Unter dem Motto »Weihnachtsbaum« und »Weihnachten« wollen wir gemeinsam das Weihnachtsfest einläuten. Alle Kinder sind mit ihren Eltern herzlich eingela­den.

Silvesterfeier mit Kindern - bislang noch kein Plan!

Hallo junge Familien mit Kindern (auch Kleinkindern) - wollt Ihr zusammen mit Euren Kindern Silvester feiern, habt aber hierfür noch keine Planungen? Hier bietet sich eine Alternati­ve. Wir wollen in lockerer Form zusammen das alte Jahr beschließen und in das neue Jahr hineinfeiem.

Programm: Fackelwanderung mit Kindern, anschließend Fei­er mit Spiel und Spaß im Pfarrzentrum.

Nähere Informationen können bei Raimund Schäfer (Telefon 8602) oder Günter Steudter (Telefon 8408) abgefragt werden. Damit wir genauer planen können, ist es notwendig, daß Ihr Euch bei den o. a. Personen anmeldet.

Eitelborn

AUGST

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelbom

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am

Mittwoch, dem 20. Dezember 1995, um 18.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.