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Montabaur

Nr. 50/95

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur fin­det am

Donnerstag, dem 21. Dezember 1995,

im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung Beginn: 18.00 Uhr

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Stellungnahme der Stadt zu den Planfeststellungsunterla­gen des Planfeststellungsabschnittes 71 der Bahn-Neu­baustrecke Köln-Rhein/Main

3. Stellungnahme der Stadt zu den Planfeststellungsunterla­gen für den verkehrsmäßigen Anschluß des Bahnhofs Mon­tabaur der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main an die BAB A 3 und an die L 313 (neu)

4. Einwohnerfragestunde

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 12.12.1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Monta­baur am 21.12.1995 finden folgende Fraktionssitzungen statt: SPD: Montag, 18.12.1995, 18.00 Uhr, im Trau- und

Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon: 02602/126.121

FWG: Montag, 18.12.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/126.188

BfM: Mittwoch, 20.12.1995, 19.00 Uhr, bei Reinhard

Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Monta­baur-Elgendorf

B90/Grüne: Mittwoch, 20.12.1995,18.00 Uhr, bei Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen

Bekanntmachung

zur Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsab­schnitt 63 für die Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG (Vorhabenträger).

Das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) hat der Bezirksregierung Koblenz für den obengenannten Plan­feststellungsabschnitt die Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisen­bahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff des Verwaltungs­verfahrensgesetzes (VwVfG) und in Verbindung mit § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeleitet.

I. Art und Belegenheit des Vorhabens:

Der Planfeststellungsabschnitt beginnt an der Grenze der Ortsgemeinden Wittgert und Mogendorf nordwestlich des Mogendorfer Weihers. Die NBS verläuft westl. parallel zur Bundesautobahn (BAB) A 3. Im weiteren Verlauf unter- quert die Trasse die L 307 (»Kannenbäckerstraße'«) und die Anschlußstelle (AS) Ransbach-Baumbach, verläuft dann weitestgehend parallel zur BAB A 3 in südöstlicher Rich­tung und überquert die L 300 sowie die DB-Strecke Engers- Siershahn. Der PFA endet südwestlich der Ortslage Ebern- hahn in Höhe der Abfahrt der BAB A 3 zur BAB A 48.

Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesonde­re

1) Umbauten an Straßen und Wegen

- Anhebung der Aus- und Einfahrrampe in der AS Ransbach-Baumbach;

- Neubau einer Straßenüberführung für die L 307 und die Aus- und Einfahrrampe der AS Ransbach- Baumbach;

- Tieferlegung der L 300 auf einer Länge von 400 m im Kreuzungsbereich mit der geplanten Neu­baustrecke;

- Rückbau und Neubau verschiedener Forst- und Wirtschaftswege;

2) Verlegung und Umgestaltung von Gewässern

- Verlegung des Bachlaufes zum Mogendorfer Weiher auf die südwestliche Seite der Neubaustrecke;

- Verlegung des von der Nordseite der BAB A 3 kom­menden Bachlaufes neben den neu zu errichtenden Forstweg Berggarten;

- Verkleinerung des Mogendorfer Weihers;

3) Umbau und Neutrassierung unterirdischer Fernleitun­gen;

4) die Durchführung landespflegerischer Schutz-, Gestal- tungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbeson­dere

- in der Gemarkung Mogendorf westlich des Gebietes »Am Wasserwerk« sowie

im Gebiet »Weiherbusch« zwischen dem Mogendor­fer Weiher und der AS Ransbach-Baumbach;

- in der Gemarkung Ebernhahn im Waldgebiet östl. der DB-Strecke Engers-Siershahn, nördl. dös Gebie­tes »Untere Desperwiese«;

- in der Gemarkung Ellenhausen östl. der L 306 in Richtung Berghof und Schneidmühle;

- in der Gemarkung Oberhaid im Bereich östl. des Saynbaches westl. der Ortslage Oberhaid und

im Waldgebiet westl. der BAB A 3, nördl. des Rast­platzes Welschenhahn;

- in der Gemarkung Deesen nördl. der BAB A 3, westl. der L 306 entlang des Waldgebietes;

im Bereich des Saynbaches, südl. der Ortslage Dee­sen;

östl. der Ortslage Deesen und des Saynbaches, südl. der BAB A 3 und

im Deesener Wald im Bereich des »Gleichenplat­zes«;

- in der Gemarkung Wittgert im Waldgebiet südl. des Rastplatzes Welschenhahn;

- in der Gemarkung Dernbach im Waldgebiet südl. des Dernbacher Dreiecks, westl. des Gebietes »Kel­terseich«;

südl. der DB-Strecke Siershahn-Staffel, südl. der Ortslage Dernbach im Bereich des Brunnens »Heil- bom«;

- in der Gemarkung Wirges im Waldgebiet östl. des Dernbacher Dreiecks;

- in der Gemarkung Eschelbach südl. der DB-Strecke Siershahn-Staffel, im Bereich nördl. der Hoff- mannsgrube;

- im unmittelbaren TraSsenbereich entlang der ge­planten NBS;

Betroffen von dem Vorhaben (einschließlich der in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Folgemaßnah­men) sind folgende Gemeinden und Gemarkungen:

- Ortsgemeinden Mogendorf, Siershahn, Ebernhahn und Dernbach mit den gleichnamigen Gemarkungen, Stadt Wirges mit der gleichnamigen Gemarkung (Verbands­gemeinde Wirges);

- Stadt Ransbach-Baumbach mit der Gemarkung .Rans­bach, Ortsgemeinden Deesen, Oberhaid und Wittgert mit den gleichnamigen Gemarkungen (Verbandsge­meinde Ransbach-Baumbach);

- Ortsgemeinde Ellenhausen mit der gleichnamigen Ge­markung (Verbandsgemeinde Selters);

- Stadt Montabaur mit der Gemarkung Eschelbach (Ver- . bandsgemeinde Montabaur).

Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnah­men, ihrer Belegenheit und der UmweltausWirkungen kann den Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne, Erläute­rungen, Verzeichnisse etc.) entnommen werden, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

II. Auslegung:

Die Planunterlagen liegen aus vom 27.12.1995 bis 26.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Bau­amt -, Dienstzimmer: 232, Dienstzeiten: Montag bis Mitt­woch von 08.00 bis 12.30 Uhr; 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 12.30 Uhr; 14.00 bis 18.00 Uhr; Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr.

HIJEinwendungen, Erörterungstermine etc.:

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, das ist bis zum 09.02.1996, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder bei der Be­zirksregierung Koblenz, Postfach 269, 56002 Koblenz (Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben und/oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern.