Montabaur
Nr. 50/95
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, dem 21. Dezember 1995,
im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung Beginn: 18.00 Uhr
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Stellungnahme der Stadt zu den Planfeststellungsunterlagen des Planfeststellungsabschnittes 71 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main
3. Stellungnahme der Stadt zu den Planfeststellungsunterlagen für den verkehrsmäßigen Anschluß des Bahnhofs Montabaur der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main an die BAB A 3 und an die L 313 (neu)
4. Einwohnerfragestunde
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 12.12.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 21.12.1995 finden folgende Fraktionssitzungen statt: SPD: Montag, 18.12.1995, 18.00 Uhr, im Trau- und
Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon: 02602/126.121
FWG: Montag, 18.12.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/126.188
BfM: Mittwoch, 20.12.1995, 19.00 Uhr, bei Reinhard
Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf
B90/Grüne: Mittwoch, 20.12.1995,18.00 Uhr, bei Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Montabaur-Horressen
Bekanntmachung
zur Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsabschnitt 63 für die Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG (Vorhabenträger).
Das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) hat der Bezirksregierung Koblenz für den obengenannten Planfeststellungsabschnitt die Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und in Verbindung mit § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeleitet.
I. Art und Belegenheit des Vorhabens:
Der Planfeststellungsabschnitt beginnt an der Grenze der Ortsgemeinden Wittgert und Mogendorf nordwestlich des Mogendorfer Weihers. Die NBS verläuft westl. parallel zur Bundesautobahn (BAB) A 3. Im weiteren Verlauf unter- quert die Trasse die L 307 (»Kannenbäckerstraße'«) und die Anschlußstelle (AS) Ransbach-Baumbach, verläuft dann weitestgehend parallel zur BAB A 3 in südöstlicher Richtung und überquert die L 300 sowie die DB-Strecke Engers- Siershahn. Der PFA endet südwestlich der Ortslage Ebern- hahn in Höhe der Abfahrt der BAB A 3 zur BAB A 48.
Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere
1) Umbauten an Straßen und Wegen
- Anhebung der Aus- und Einfahrrampe in der AS Ransbach-Baumbach;
- Neubau einer Straßenüberführung für die L 307 und die Aus- und Einfahrrampe der AS Ransbach- Baumbach;
- Tieferlegung der L 300 auf einer Länge von 400 m im Kreuzungsbereich mit der geplanten Neubaustrecke;
- Rückbau und Neubau verschiedener Forst- und Wirtschaftswege;
2) Verlegung und Umgestaltung von Gewässern
- Verlegung des Bachlaufes zum Mogendorfer Weiher auf die südwestliche Seite der Neubaustrecke;
- Verlegung des von der Nordseite der BAB A 3 kommenden Bachlaufes neben den neu zu errichtenden Forstweg Berggarten;
- Verkleinerung des Mogendorfer Weihers;
3) Umbau und Neutrassierung unterirdischer Fernleitungen;
4) die Durchführung landespflegerischer Schutz-, Gestal- tungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere
- in der Gemarkung Mogendorf westlich des Gebietes »Am Wasserwerk« sowie
im Gebiet »Weiherbusch« zwischen dem Mogendorfer Weiher und der AS Ransbach-Baumbach;
- in der Gemarkung Ebernhahn im Waldgebiet östl. der DB-Strecke Engers-Siershahn, nördl. dös Gebietes »Untere Desperwiese«;
- in der Gemarkung Ellenhausen östl. der L 306 in Richtung Berghof und Schneidmühle;
- in der Gemarkung Oberhaid im Bereich östl. des Saynbaches westl. der Ortslage Oberhaid und
im Waldgebiet westl. der BAB A 3, nördl. des Rastplatzes Welschenhahn;
- in der Gemarkung Deesen nördl. der BAB A 3, westl. der L 306 entlang des Waldgebietes;
im Bereich des Saynbaches, südl. der Ortslage Deesen;
östl. der Ortslage Deesen und des Saynbaches, südl. der BAB A 3 und
im Deesener Wald im Bereich des »Gleichenplatzes«;
- in der Gemarkung Wittgert im Waldgebiet südl. des Rastplatzes Welschenhahn;
- in der Gemarkung Dernbach im Waldgebiet südl. des Dernbacher Dreiecks, westl. des Gebietes »Kelterseich«;
südl. der DB-Strecke Siershahn-Staffel, südl. der Ortslage Dernbach im Bereich des Brunnens »Heil- bom«;
- in der Gemarkung Wirges im Waldgebiet östl. des •Dernbacher Dreiecks;
- in der Gemarkung Eschelbach südl. der DB-Strecke Siershahn-Staffel, im Bereich nördl. der Hoff- mannsgrube;
- im unmittelbaren TraSsenbereich entlang der geplanten NBS;
Betroffen von dem Vorhaben (einschließlich der in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Folgemaßnahmen) sind folgende Gemeinden und Gemarkungen:
- Ortsgemeinden Mogendorf, Siershahn, Ebernhahn und Dernbach mit den gleichnamigen Gemarkungen, Stadt Wirges mit der gleichnamigen Gemarkung (Verbandsgemeinde Wirges);
- Stadt Ransbach-Baumbach mit der Gemarkung .Ransbach, Ortsgemeinden Deesen, Oberhaid und Wittgert mit den gleichnamigen Gemarkungen (Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach);
- Ortsgemeinde Ellenhausen mit der gleichnamigen Gemarkung (Verbandsgemeinde Selters);
- Stadt Montabaur mit der Gemarkung Eschelbach (Ver- . bandsgemeinde Montabaur).
Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahmen, ihrer Belegenheit und der UmweltausWirkungen kann den Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne, Erläuterungen, Verzeichnisse etc.) entnommen werden, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
II. Auslegung:
Die Planunterlagen liegen aus vom 27.12.1995 bis 26.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, — Bauamt -, Dienstzimmer: 232, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 12.30 Uhr; 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 12.30 Uhr; 14.00 bis 18.00 Uhr; Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr.
HIJEinwendungen, Erörterungstermine etc.:
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, das ist bis zum 09.02.1996, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Postfach 269, 56002 Koblenz (Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben und/oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern.

