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Montabaur

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Nr. 49/95

eins Buchfinkenland im Westerwaldverein. Hierzu sind alle Mitglieder und am Naturschutz interessierte Mitbürger/innen am Montag, 11.12., um 20.00 Uhr im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach willkommen.

Gynmastikgruppe der BuchfLnkensenioren

Am Dienstag, dem 12.12.1995, findet keine Gymnastik statt. Wir treffen uns am Donnerstag, dem 14.12.1995, um 14.30 Uhr, bei Frau Hilger im Familienferiendorf zu einem advent- lichen Kaffeetrinken.

Gackenbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 23.11.1995

Aufhebung der Erschließungseinheit für das Baugebiet »Halfterweg - Neue Hohl«

Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur erläuterte die Notwendigkeit für die Aufhebung der Er­schließungseinheit für das Baugebiet »Halfterweg Neue Hohl«.

Nach eingehender Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat dem Vorschlag zu, die Erschließungseinheit aufzuheben und die Straße »Neue Hohl - Halfterweg II« sowie den »Halfterweg I« getrennt abzurechnen (zur Erläuterung: Halfterweg II = Teilstück des Halfterweges zwischen der Neuen und der Alten Hohl; Halfterweg I = Teilstück des Halfterweges zwischen der Neuen Hohl und dem Fußweg zum Friedhof).

Festsetzung einer 2. Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Erschließungsmaßnahmen »Halfterweg H - Neue Hohl« und »Halfterweg I«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Erhebung einer

2. Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbei­trag für die Straße »Neue Hohl - Halfterweg II«. Der Voraus­leistungsbetrag wurde wie folgt festgelegt:

- Fahrbahn und Straßenentwässerung 16,- DM/m 2 beitrags­pflichtiger Grundstücksfläche

- Bürgersteige und Beleuchtung 8,- DM/m 2 beitragspflichti­ger Grundstücksfläche.

Die bisher veranlagten Vorausleistungen in Höhe von 10,- DM werden hiervon abgezogen.

Die Fälligkeit wurde auf den 30.01.1996 festgesetzt. Die End­abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme.

Ebenfalls einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Erhe­bung einer 2. Vorausleistung auf den zu erwartenden Er­schließungsbeitrag für die Straße »Halfterweg I«. Der Voraus­leistungsbetrag wurde auf 17,- DM/m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt; die bisher veranlagten Voraus­leistungen in Höhe von 10,- DM werden hiervon abgezogen.

Die Fälligkeit wurde auf den 30.01.1996 festgesetzt. Die End­abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme.

Teilnahme am Wettbewerb »Unsier Dorf soll schöner wer­den« 1996

Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, im Jahr 1996 nicht am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzu­nehmen.

Arbeitskreis für Dorf- und Heimatgeschichte

Das nächste Treffen des Arbeitskreises für Dorf- und Heimat­geschichte findet am Montag, dem 11. Dezember 1995, ab 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum Wiesengrund« statt. Alle Mitglieder sind hierzu ganz herzlich eingeladen.

Keine Weihnachtsbäume von der Gemeinde

Auch in diesem Jahr kann die Ortsgemeinde keine Weih­nachtsbäume aus eigener Kultur anbieten. Ich bitte daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die Beschaffung selbst Sorge zu tragen.

_ Horbach _

Gebäudeeinmessung in der Gemeinde Horbach

In der Gemeinde Horbach werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvoll­ständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgeset­zes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäude­einmessung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Kataster­amt Montabaur ausgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsar­beiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebüh­renpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur ver­schickt.

Montabaur, 04.12.1995 Katasteramt Montabaur

Forstrevier Buchfmkenland

Weihnachtsbäume

In diesem Jahr stehen aus dem Gemeindewald Horbach bzw. Hübingen keine Weihnachtsbäume zur Verfügung. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, sich auf dem freien Markt einzudecken.

Henkes, Revierförster

JSG ElbertWelschneudorf/Horbach

A-Jugend: Samstag, 09.12.1995, 16.00 Uhr, JSG Rans­bachs. /H. - JSG

B-Jugend: Samstag, 09.12.1995, 15.30 Uhr, JSG Dern­bach/M./St. - JSG ,

C-Jugend: Samstag, 09.12.1995, 15.00 Uhr, JSG - JSG Frei­endiez/Diez in Niederelbert.

_ Hübingen _

Nachtrag zur Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen

vom 21.11.1995

In der Ausgabe Nr. 48 des Wochenblattes vom 01.12.1995 wurde im Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 21.11.1995 irrtümlich unter dem Punkt »Neu­baugebiet »Oberm Görgengarten« - Festsetzung der Preise für Bauplätze; Gestaltung der Grundstückskaufverträge« anstatt des Termins »31.08.1996« das Datum »30.06.1996« veröffentlicht. Nachfolgend wird der Beschluß auszugsweise noch einmal abgedruckt:

»...

3. Der unter 1 a festgesetzte Kaufpreis (95,- DM) gilt für einheimische Käufer, mit denen ein notarieller Kaufver­trag bis zum 31.08.1996 abgeschlossen wird. Diese Käufer verpflichten sich, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach grundbuchamtlicher Umschreibung mit einem Wohn­haus zu behauen.

4. Für einheimische Käufer, die einen Bauplatz nach dem 31.08.1996 erwerben, wird der Kaufpreis auf 115,- DM/m 2 festgesetzt. Die Käufer, die nach dem 31.08.1996 einen Bauplatz zu dem höheren Preis (115,- DM) erwerben, wird eine dreijährige Bebauungsverpflichtung festgesetzt.

5. Der Preis von 130,- DM für auswärtige Käufer bleibt auch nach dem 31.08.1996 vorerst bei 130,- DM. Der Ortsge­meinderat behält sich vornüber diesen Preis zu gegebener Zeit neu zu entscheiden....«

Wasser wird abgestellt

Durch Arbeiten an der Wasserleitung im Neubaugebiet »Gör­gengarten« wird am Dienstag, 12.12.1995, in der Zeit von 08.30 bis 11.30 Uhr das Wasser im gesamten Ortsbereich abgestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Weidenfeiler, Ortsbürgermeister