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Montabaur

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Nr. 49/95

SG Eitelbora/Neuhäusel

Am Samstag, dem 10.12., spielt unsere erste Mannschaft gegen den SV Anadolu. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf der Feste Franz in Koblenz.

Bereits um 11.00 Uhr spielt die zweite Mannschaft in Neuhäu­sel gegen Vallendar. Dies sind die letzten Spiele vor der Win­terpause.

Kadenbach

Liebe Mitbürgeriimen, liebe Mitbürger,

am 26.11. wurde in den Wiesen unterhalb der alten Tongrube ein Bund mit Schlüsseln und einer besonderen Trillerpfeife gefunden. Der Eigentümer kann den Schlüssel in den Sprech­stunden bei mir abholen.

Am Donnerstag, dem 14.12., werde ich in der Sprechstunde vom ersten Beigeordneten Helmut Marx vertreten. Ich bitte um Beachtung.

Schaa, Ortsbürgermeister

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Wichtige Information des Westerwaldkreis- AbfallWirtschaftsbetriebes

Einsammlung von Problemabfallen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Qrtsgemeinde Kadenbach

Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten am 13.12.1995 in der Ortsge­meinde Kadenbach stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefähr­dende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Kadenbach, Dorfplatz.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Färbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Me­dikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt je­weils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallan­nahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr, bzw. zusätzlich donnerstags, von 14.00 bis 18.00 Uhr, in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher möglichst auf der Rücknahme im Geschäft.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch daraufhingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlun­gen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 unmittelbar in Verbindung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord­nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfol­gegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfallen vor Eintref­fen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Ge­fährdungen Dritter bzw. der Umwelt vermeiden zu helfen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern.

Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Freiwillige Feuerwehr Kadenbach

Am Sonntag, dem 10. Dezember 1995, um 15.00 Uhr, kommt der Nikolaus zu allen Kindern der Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V. Diese Nikolausfeier findet im Feuerwehrgerätehaus Ka­denbach statt. Für die Nikolaustüte wird ein Unkostenbeitrag von 5,- DM erhoben. Die Eltern können vorher dem Nikolaus einige Notizen über ihre Kinder geben, damit dieser persönlich auf sie eingehen kann. Natürlich wird auch wieder Kaffee und Kuchen gereicht.

Wir bitten Sie, uns auch in diesem Jahr mit einer Kuchenspen­de zu unterstützen. Für eine Küchenspende oder Nikolaustü­tenbestellung wenden Sie sich bitte an Beate Scheffler, We­sterwaldstraße 43, Telefon: 8304.

Sportfreunde Kadenbach

Erste Mannschaft

Am Sonntag, dem 10.12.1995, bestreiten wir unser letztes Meisterschaftsspiel für dieses Jahr gegen die Mannschaft von Mühlhofen.

Spielort: Kadenbach, Spielbeginn: 14.30 Uhr.

Alte Herren

Für unsere am 16.12.1995 im Gasthaus »Zur Augst« stattfin­denden Weihnachtsfeier müssen die Anmeldungen bis Sonn­tag, dem 10.12.1995, bei M. Knoll oder M. Stein abgegeben werden.

Die Anmeldungen für unseren Jahresausflug 1996 vom 25.10. bis 27.10.1996 müssen bis zum 17.12.1995 bei den oben ge­nannten Personen vorliegen.

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsfiächen im Bereich der Wegepar­zelle 70 in Neuhäusel

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz StrG in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 30.11.1995 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Wegeparzelle 70

Verlaufend von - bis: Simmemer Straße - Im Feldchen (Parz. 65/3)

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.10.1995. Rechtsbehelfebelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Neuhäusel, 01.12.1995 gez.. Roggenbach, Ortsbürgermeister

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Wir erinnern an unsere Weihnachtsfeier am Samstag, dem 16.12.1995, um 19.00 Uhr, in der Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel, und weisen insbesondere auf den Meldeschluß (10.12.) für die Essensbestellung hin.

Seniorenkaffee

Wir laden alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde am Samstag, dem 16.12.1995, um 15.00 Uhr, zu unserem traditio­nellen Weihnachtskaffee in die Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel, recht herzlich ein. Unsere Vereinsfrauen werden wieder eine Kostprobe ihrer Backkunst zum Besten geben.