Montabaur
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Nr. 49/95
SG Eitelbora/Neuhäusel
Am Samstag, dem 10.12., spielt unsere erste Mannschaft gegen den SV Anadolu. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf der Feste Franz in Koblenz.
Bereits um 11.00 Uhr spielt die zweite Mannschaft in Neuhäusel gegen Vallendar. Dies sind die letzten Spiele vor der Winterpause.
Kadenbach
Liebe Mitbürgeriimen, liebe Mitbürger,
am 26.11. wurde in den Wiesen unterhalb der alten Tongrube ein Bund mit Schlüsseln und einer besonderen Trillerpfeife gefunden. Der Eigentümer kann den Schlüssel in den Sprechstunden bei mir abholen.
Am Donnerstag, dem 14.12., werde ich in der Sprechstunde vom ersten Beigeordneten Helmut Marx vertreten. Ich bitte um Beachtung.
Schaa, Ortsbürgermeister
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Wichtige Information des Westerwaldkreis- AbfallWirtschaftsbetriebes
Einsammlung von Problemabfallen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Qrtsgemeinde Kadenbach
Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten am 13.12.1995 in der Ortsgemeinde Kadenbach stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Kadenbach, Dorfplatz.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Färbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr, bzw. zusätzlich donnerstags, von 14.00 bis 18.00 Uhr, in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher möglichst auf der Rücknahme im Geschäft.
Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.
Besonders wird noch daraufhingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 unmittelbar in Verbindung setzen.
Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfolgegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfallen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter bzw. der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern.
Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.
Freiwillige Feuerwehr Kadenbach
Am Sonntag, dem 10. Dezember 1995, um 15.00 Uhr, kommt der Nikolaus zu allen Kindern der Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V. Diese Nikolausfeier findet im Feuerwehrgerätehaus Kadenbach statt. Für die Nikolaustüte wird ein Unkostenbeitrag von 5,- DM erhoben. Die Eltern können vorher dem Nikolaus einige Notizen über ihre Kinder geben, damit dieser persönlich auf sie eingehen kann. Natürlich wird auch wieder Kaffee und Kuchen gereicht.
Wir bitten Sie, uns auch in diesem Jahr mit einer Kuchenspende zu unterstützen. Für eine Küchenspende oder Nikolaustütenbestellung wenden Sie sich bitte an Beate Scheffler, Westerwaldstraße 43, Telefon: 8304.
Sportfreunde Kadenbach
Erste Mannschaft
Am Sonntag, dem 10.12.1995, bestreiten wir unser letztes Meisterschaftsspiel für dieses Jahr gegen die Mannschaft von Mühlhofen.
Spielort: Kadenbach, Spielbeginn: 14.30 Uhr.
Alte Herren
Für unsere am 16.12.1995 im Gasthaus »Zur Augst« stattfindenden Weihnachtsfeier müssen die Anmeldungen bis Sonntag, dem 10.12.1995, bei M. Knoll oder M. Stein abgegeben werden.
Die Anmeldungen für unseren Jahresausflug 1996 vom 25.10. bis 27.10.1996 müssen bis zum 17.12.1995 bei den oben genannten Personen vorliegen.
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsfiächen im Bereich der Wegeparzelle 70 in Neuhäusel
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz — StrG — in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 30.11.1995 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Wegeparzelle 70
Verlaufend von - bis: Simmemer Straße - Im Feldchen (Parz. 65/3)
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.10.1995. Rechtsbehelfebelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Neuhäusel, 01.12.1995 gez.. Roggenbach, Ortsbürgermeister
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
Wir erinnern an unsere Weihnachtsfeier am Samstag, dem 16.12.1995, um 19.00 Uhr, in der Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel, und weisen insbesondere auf den Meldeschluß (10.12.)’ für die Essensbestellung hin.
Seniorenkaffee
Wir laden alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde am Samstag, dem 16.12.1995, um 15.00 Uhr, zu unserem traditionellen Weihnachtskaffee in die Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel, recht herzlich ein. Unsere Vereinsfrauen werden wieder eine Kostprobe ihrer Backkunst zum Besten geben.

