Montabaur
10
Nr. 49/95
Öffentliche Ausschreibung
der Verbandsgemeindewerke (VGW) Montabaur Westerwaldkreis
Baumaßnahme:
Anschluß der Abwassergruppe Ahrbachtal an die Kläranlage Montabaur - Verbindungssammler Heiligenroth
Bauleistungsumfang:
Kompl. Herstellung des Verbindungssammlers als
a) Freispiegelkanal DN 300, Länge rd. 2.230 m, durch das Ahrbachtal von der vorh. Kläranlage Heiligenroth bis zur gepl. Pumpstation im Einmündungsbereich des Ahrbaches in den Gelhach
b) Druckleitung DN 300, Länge rd. 2.580 m durch das Gelbachtal von der gepl. Pumpstation bis zur Kläranlage Montabaur
einschl. Kontroll- und Entleerungsschächte, die Mitverlegung eines Strom- und Steuerkabels und den Gewässerkreuzungen
Planung und Bauleitung:
Ingenieurbüro Leis — Bodora, Im Hopfengarten 2, 56377 Nassau/L., Telefon: 02604/5041/42, Fax: 02604/8557
Verdin g un g sunterlagen:
können ab dem 12. Dezember 1995 bei dem Ingenieurbüro Leis - Bodora, Im Hopfengarten 2,56377 Nassau/L., unter Beifügung eines Verrechnungsschecks in Höhe der Schutzgebühr von 100,- DM angefordert werden. Die Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Auskünfte:
erteilt das Ingenieurbüro Leis - Bodora. Dort ist ebenfalls eine Planeinsicht möglich, des weiteren bei dem Maßnahmeträger.
Eröffnungstermin:
Donnerstag, den 18. Januar 1996, um 10.00 Uhr, bei
den VGW Montabaur, 56410 Montabaur, Rathaus, Altbau, Sitzungssaal, Großer Markt 10
Zuschlagsfrist:
30 Kalendertage Auftragserteilung:
Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Der Bieter muß seine Qualifikation entsprechend der Handwerksordnung und ggf. DVGW-Zulassung nach- weisen können.
Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe inner- Mialb der letzten 5 Jahre sind vorzulegen. Vorgesehene §[ubunternehmer müssen bei Angebotsabgabe benannt werden.
Ausführungszeitraimu
März - 30. September 1996
Verbandsgemeindewerke (VGW) Montabaur (Werkleitung)
Wirtschaftsplan
des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1996
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476-BS2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1996 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 14.11.1995 hiermit bekannt gemacht wird. Gemäß §§ 85 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindung mit §§ 43 Nr. 2 Buchst, a und 46 Abs. 1 KAG sind ab 1. Januar 1988 die Abwassereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bad Ems, den 27.11.1995 Abwasserzweckverband Bad Ems
Rink, Verbandsvorsteher
I. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1996 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf..DM 3.080.000,00
in den Aufwendungen auf.DM 3.080.000,00
im Vermögensplan
in der Mittelherkunft auf.DM 800.000,00
in der Mittelverwendung auf.DM 800.000,00
festgesetzt.
II. Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 1996 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf DM 0,00 festgesetzt.
III. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
IV. Die Verbandsumlage wird nach § 9 (2) der Verbandsordnung berechnet. Als Bemessungsgrundlage gilt der Wasserverbrauch der Anschlußnehmer der öffentlichen Wasserversorgung im Entsorgungsgebiet (§ 2 Absatz 2 der Verbandsordnung), die gleichzeitig an der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung teilgenommen haben. Zeitraum für die Ermittlung des bereinigten Wasserverbrauches ist das dem jeweiligen Wirtschaftsjahr um zwei Jahre vorangehende Wirtschaftsjahr (Vorvorjahr).
Der Umlageanteil beträgt demnach für das Jahr 1996
für die Verbandsgemeinde Bad Ems:
bei 974.110 cbm in 1994 = 79,6 %
für die Verbandsgemeinde Montabaur:
bei 250.285 cbm in 1994 = 20,4 %
Genehmigung der Bezirksregierung Koblenz Aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1992 (GVB1. S. 476) i. V. m. den §§ 80 Abs. 3 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) teilen wir Ihnen mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die Ansätze des Wirtschaftsplanes des »Abwasserzweckverbandes Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1996 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 12.09.1995 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.
Hinweis
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnuiig)
imbeachtlich ist, wenn die nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.12.1995 bis 22.12.1995 öffentlich aus:
a) im Rathaus der Verhandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 14 (Nebengebäude)
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 38. '
Bad Ems, 27.11.1995
Verbandsgemeindeverwaltung Rink, Bürgermeister
\
Nachstehende Anmeldetermine werden hiermit bekanntgegeben
Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis 05.12.1995, 08.00 bis 12.00 Uhr, und 08.12.1995, 08.00 bis 12.00 Uhr, Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verhandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelbom, Kadenbach und Simmem.
11.12. bis 15.12.1995, 08.00 bis 12.00 Uhr, Schulgebäude Siershahn, Poststraße 15, für den Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur - außer den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelbom, Kadenbach und Simmern -, Wirges und Selters.
Schulen für Geistigbehinderte im Westerwaldkreis
12.12. /13.12. und 15.12.1995, 08.30 bis 09.30 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr, Schulgebäude Wirges, Theodor-Heuss-Ring, finden Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges.
Schule für Sprachbehinderte Singhofen
12.12. bis 15.12.1995,08.00 bis 12.00 Uhr, Schulgebäude Singhofen, Erich-Kästner-Straße 1, für den Bereich der Verhandsgemeinde Montabaur.
Es sind alle Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 30.06.1996 vollenden werden, anzumelden.

