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Montabaur

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Nr. 49/95

Öffentliche Ausschreibung

der Verbandsgemeindewerke (VGW) Montabaur Westerwaldkreis

Baumaßnahme:

Anschluß der Abwassergruppe Ahrbachtal an die Kläran­lage Montabaur - Verbindungssammler Heiligenroth

Bauleistungsumfang:

Kompl. Herstellung des Verbindungssammlers als

a) Freispiegelkanal DN 300, Länge rd. 2.230 m, durch das Ahrbachtal von der vorh. Kläranlage Heiligenroth bis zur gepl. Pumpstation im Einmündungsbereich des Ahrbaches in den Gelhach

b) Druckleitung DN 300, Länge rd. 2.580 m durch das Gelbachtal von der gepl. Pumpstation bis zur Kläran­lage Montabaur

einschl. Kontroll- und Entleerungsschächte, die Mitverle­gung eines Strom- und Steuerkabels und den Gewässer­kreuzungen

Planung und Bauleitung:

Ingenieurbüro Leis Bodora, Im Hopfengarten 2, 56377 Nassau/L., Telefon: 02604/5041/42, Fax: 02604/8557

Verdin g un g sunterlagen:

können ab dem 12. Dezember 1995 bei dem Ingenieurbüro Leis - Bodora, Im Hopfengarten 2,56377 Nassau/L., unter Beifügung eines Verrechnungsschecks in Höhe der Schutz­gebühr von 100,- DM angefordert werden. Die Gebühren werden nicht zurückerstattet.

Auskünfte:

erteilt das Ingenieurbüro Leis - Bodora. Dort ist ebenfalls eine Planeinsicht möglich, des weiteren bei dem Maßnah­meträger.

Eröffnungstermin:

Donnerstag, den 18. Januar 1996, um 10.00 Uhr, bei

den VGW Montabaur, 56410 Montabaur, Rathaus, Altbau, Sitzungssaal, Großer Markt 10

Zuschlagsfrist:

30 Kalendertage Auftragserteilung:

Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste er­scheint. Der Bieter muß seine Qualifikation entsprechend der Handwerksordnung und ggf. DVGW-Zulassung nach- weisen können.

Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe inner- Mialb der letzten 5 Jahre sind vorzulegen. Vorgesehene §[ubunternehmer müssen bei Angebotsabgabe benannt werden.

Ausführungszeitraimu

März - 30. September 1996

Verbandsgemeindewerke (VGW) Montabaur (Werkleitung)

Wirtschaftsplan

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1996

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbands­gesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476-BS2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebs­verordnung für Rheinland-Pfalz den folgenden Wirtschafts­plan für das Wirtschaftsjahr 1996 beschlossen, der nach Ge­nehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichts­behörde vom 14.11.1995 hiermit bekannt gemacht wird. Gemäß §§ 85 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindung mit §§ 43 Nr. 2 Buchst, a und 46 Abs. 1 KAG sind ab 1. Januar 1988 die Abwassereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigenbe­triebsverordnung (EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirtschaftsplan zu erstellen.

Bad Ems, den 27.11.1995 Abwasserzweckverband Bad Ems

Rink, Verbandsvorsteher

I. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1996 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf..DM 3.080.000,00

in den Aufwendungen auf.DM 3.080.000,00

im Vermögensplan

in der Mittelherkunft auf.DM 800.000,00

in der Mittelverwendung auf.DM 800.000,00

festgesetzt.

II. Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Wirt­schaftsjahr 1996 zur Finanzierung von Ausgaben des Ver­mögensplanes erforderlich ist, wird auf DM 0,00 festge­setzt.

III. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veran­schlagt.

IV. Die Verbandsumlage wird nach § 9 (2) der Verbandsord­nung berechnet. Als Bemessungsgrundlage gilt der Was­serverbrauch der Anschlußnehmer der öffentlichen Was­serversorgung im Entsorgungsgebiet (§ 2 Absatz 2 der Verbandsordnung), die gleichzeitig an der leitungsgebun­denen Abwasserbeseitigung teilgenommen haben. Zeitraum für die Ermittlung des bereinigten Wasserver­brauches ist das dem jeweiligen Wirtschaftsjahr um zwei Jahre vorangehende Wirtschaftsjahr (Vorvorjahr).

Der Umlageanteil beträgt demnach für das Jahr 1996

für die Verbandsgemeinde Bad Ems:

bei 974.110 cbm in 1994 = 79,6 %

für die Verbandsgemeinde Montabaur:

bei 250.285 cbm in 1994 = 20,4 %

Genehmigung der Bezirksregierung Koblenz Aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1992 (GVB1. S. 476) i. V. m. den §§ 80 Abs. 3 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) teilen wir Ihnen mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die Ansätze des Wirt­schaftsplanes des »Abwasserzweckverbandes Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1996 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 12.09.1995 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Hinweis

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich be­kanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnuiig)

imbeachtlich ist, wenn die nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.12.1995 bis 22.12.1995 öffentlich aus:

a) im Rathaus der Verhandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 14 (Nebengebäude)

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 38. '

Bad Ems, 27.11.1995

Verbandsgemeindeverwaltung Rink, Bürgermeister

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Nachstehende Anmeldetermine werden hiermit bekanntgegeben

Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis 05.12.1995, 08.00 bis 12.00 Uhr, und 08.12.1995, 08.00 bis 12.00 Uhr, Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verhandsgemeinden Höhr-Grenzhau­sen, Ransbach-Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelbom, Kadenbach und Simmem.

11.12. bis 15.12.1995, 08.00 bis 12.00 Uhr, Schulgebäude Siershahn, Poststraße 15, für den Bereich der Verbandsge­meinden Montabaur - außer den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelbom, Kadenbach und Simmern -, Wirges und Selters.

Schulen für Geistigbehinderte im Westerwaldkreis

12.12. /13.12. und 15.12.1995, 08.30 bis 09.30 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr, Schulgebäude Wirges, Theodor-Heuss-Ring, fin­den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges.

Schule für Sprachbehinderte Singhofen

12.12. bis 15.12.1995,08.00 bis 12.00 Uhr, Schulgebäude Sing­hofen, Erich-Kästner-Straße 1, für den Bereich der Verhands­gemeinde Montabaur.

Es sind alle Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Be­hinderung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 30.06.1996 vollenden werden, anzumelden.