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Montabaur

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AKTUELL

ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

An alle

Vereine, Veranstalter und Organisatoren

von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

in der Verbandsgemeinde

Montabaur

Letzte Möglichkeit zur Meldung Ihrer Termine für die Ausgabe Januar bis März 1996 ist Montag,

20. November 1995,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »AKTUELL« - Telefon 02602/126.111 - gibt Ihnen gerne wei­tere Auskünfte.

Sprechstunde des Ausländerbeirates

Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 23. November 1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Bespre­chungszimmer, 2. Stock Neubau), statt.

Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem Melderegister

Das Meldegesetz erlaubt nach § 35 die Weitergabe von Melde­daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Bürger die Mög­lichkeit hat, nach den §§ 34 Abs. 7, 35 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 3 Meldegesetz, durch einfache Erklärung gegenüber der Meldebehörde, eine Ubermittlungssperre seiner Daten an poli­tische Parteien beantragen kann.

Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchem

an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung

Nach dem Ende der Wachstumsperiode haben viele Grund­stückseigentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt und ausgelichtet.

In einigen Fällen wurde die Innenansicht der Grundstücke verbessert, die äußere Gestaltung geriet offenbar ein wenig in Vergessenheit.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, einmal den Bewuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen und folgende Gesichts­punkte besonders zu berücksichtigen:

- Ist der Gehweg frei, d. h. sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, daß Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?

- Sind die Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen freigehalten (Hecken und Büsche nicht höher als 60 bis 80 cm)?

- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßenna­mensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?

- Sind die Gehwege von herabgefallenem Laub gesäubert? Vielleicht stellen Sie hei Ihrer Betrachtung fest, daß bei Ihrem Grundstück der eine oder/und andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde. Bit­te veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unver­züglich die notwendigen Maßnahmen.

Wir werden in der nächsten Zeit diesen besonderen Bereich der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Besei­tigung von Gefahrenstellen zu sorgen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht und für die bevorstehende Winter­zeit - auf die Schneeräum- und Streupflicht hin.

Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

IUS ARCHIVI

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Montabaur 1945: Standgerichte als letzte Maßnahmen des Hitlerregimes

Die Stadt unter Befehlsgewalt des alliierten Militärs Vortrag des Stadtarchivars Günter Henkel in der Bür­gerhalle des alten Rathauses am 30. November 1995, 19.30 Uhr.

Zum Hintergrund: Durch den Nationalsozialismus und den Zusammenbruch des Reiches hatte das deutsche Volk die Bestimmung über sich selbst verloren. Was das für Montabaur in den letzten Wochen vor der Besetzung durch amerikanische Truppen und den ersten Monaten danach bedeutete, wird anhand der Akten und Zeitungen des Stadtarchivs vorgestellt. Es waren Monate, in denen die Bürger der Stadt die Vollzie­hung von Standgerichtsurteilen durch deutsche Soldaten erle­ben mußten; es waren die Monate nach der Besetzung durch die Alliierten, in denen die Bürger an einer lebenswerten Zukunft zweifeln mußten. Es waren aber auch Monate des Nauanfangs: Die Hilfe füreinander regte sich und eine organi­sierte mitbürgerliche Tätigkeit.

Mit diesem Vortrag beschließen wir unsere diesjährige Reihe.

Repräsentative Viehzählung zum 3. Dezember 1995

Zum 3. Dezember 1995 findet bundesweit in nach dem Zufalls­prinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Viehzäh­lung statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugehen sind alle Rinder, Schweine und Schafe, die sich zum 3. Dezem­ber in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, ein­schließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anord­nungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunfts­pflichtigen gebeten, daraufhinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig han­delt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Verteilung der gelben Wertstofisäcke für Verpackungen mit dem grünen Punkt für 1996

Von seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf aufmerksam gemacht, daß z. Zt. bis voraussicht­lich Ende November jeder Haushalt wieder mit dem voraus­sichtlichen Jahresbedarf an gelben Wertstoffsäcken versorgt wird. Aus organisatorischen Gründen können Besitzer von gelben Wertstofftonnen nicht aus dem Verteilersystem her­ausgenommen werden. Sicherlich findet sich in solchen Fällen ein interessierter Nachbar oder Bekannter.

In diesem Zusammenhang wird nochmals daraufhingewiesen, daß die gelben Wertstoffsäcke nicht zweckentfremdet ver­wandt werden dürfen.

Sollte im Laufe des nächsten Jahres ein weiterer Bedarf an diesen Wertstoffsäcken bestehen, so können diese bei der Verwaltung in Moschheimjäbgeholt oder bei den Fahrern und Müllwerkern der Hausmüllfahrzeuge erbeten werden.