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Montabaur

20

Nr. 45/95

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

+ Neue

Haushaltsausgabereste

0,00

10.000,00

10.000,00

Summe bereinigte Sollausgaben

2.781.669,68

397.062,11

3.178.731,79

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 24.03.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Zerfas sowie die Ortsbeigeordneten Herbst, Esselmann und Frink nahmen an der Abstimmung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 13. bis 22.11.1995 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenröth, den 06.11.1995 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenröth

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenröth vom 24.10.1995

Nachwahl eines stellvertretenden Ausschußmitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuß

Der Ortsgemeinderat wählte als Nachfolgerin für Alwin Fluck, Claudia Neuro th zum stellvertretenden Mitglied des Rech­nungsprüfungsausschusses.

Haushaltsrechnung 1994beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits Ende September 1995 tagte der Rechnungsprüfungs­ausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungs­gemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kas­senbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsaus­schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstan­dungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1994 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde mm in der Sit­zung am 24.10.1995 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1994 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben

Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995 zu. Zum einen handelte es sich um eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.145,58 DM bei der Haushaltsstelle 5620.9500 (Bauausgaben; Beleuchtungsumbau und Erweiterung an der Vogelsanghalle und am Sportplatz - Haushaltsansatz 20.000 DM) und zum anderen um eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 605,74 DM bei der Haushaltsstelle 6700.9600 (Er­weiterung der Straßenbeleuchtung Bergstraße/Neuwiesen­straße Haushaltsansatz 3.000 DM).

Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwal­tungwurden Gesamteinnahmen von 108.023 DM und Gesamt­ausgaben von 89.610 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 880 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 300 fm Eiche, 370 fm Fichte, 115 fm Kiefer, 40 fm Esche sowie 55 fm Bergahorn.

Bebauungsplan »Am Hohlen Weg«

Der Ortsgemeinderat stimmte dem von der Kreisplanungsstel­le entwickelten Planentwurf sowie dem vom Büro Redlin vor­gestellten landespflegerischen Planungsbeitrag einschließlich Begründung und Textfestsetzung in der Form zu, wie sie in der Sitzung vorgelegt bzw. vorgestellt wurde und beschloß, den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszu­legen, nachdem zuvor über die im Rahmen des Beteiligungs­verfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingebrachten Bedenken und Anregungen entschieden wurde.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

von einigen Bewohnern unserer Gemeinde wurde ich wieder­holt gefragt, ob es möglich sei, weitere

Gemeindewappenfahnen »Heiligenröth«

zu beschaffen.

Um diesem Wunsch nachzukommen, habe ibh mir ein erneutes Angebot seitens der Bonner Fahnenfabrik ausfertigen lassen, das folgendermaßen aussieht:

Gemeindefahne »Heiligenröth« ca. 300 x 120 cm

20 Stück.83,26 DM,

30 Stück.68,75 DM,

40 Stück.61,50 DM,

50 Stück.57,15 DM.

Die Preise verstehen sich per Stück, netto, ab Werk, plus gesetzliche Mehrwertsteuer.

Ich darf an dieser Stelle anmerken, daß es der ausdrückliche Wunsch der Gemeinde ist, möglichst viele Haushalte mit »un­serer Fahne« versorgt zu wissen. Dies insbesondere auch des­halb, weil es in unserer Gemeinde doch häufig Feste - z. B. die anstehenden Jubiläen von Ortsvereinen - zu feiern gibt, die es in der Tat wert sind, Flagge zu zeigen!

Also, bitte überlegen Sie sich die Anschaffung einer Gemein­defahne, sagen Sie »Ja« zu Heiligenröth, seinen Ortsvereinen und den Festen.

Sollten Sie sich für eine Fahne entschließen, füllen Sie bitte u. a. Coupon aus, stecken ihn in ein Kuvert und werfen Sie dieses in den Briefkasten der Ortsgemeinde am Gemeindehaus. Ihre Bestellungen erbitte ich bis zum Freitag, 01.12.1995.

Zerfas, Ortsbürgermeister

...

Gemeindewappenfahne »Heiligenröth«

Hiermit bestelle ich unter Anerkennung zuvor genannter Be­dingungen eine Gemeindewappenfahne »Heiligenröth«.

Besteller:

Name:.

Vorname:..

Straße:.

Wohnort: 56412 Heiligenröth

Unterschrift des Bestellers:.

P.S. Selbstverständlich kann die Fahne auch telefonisch be­stellt werden. Tel. 16606 während der Dienststunden, diens­tags und donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr.

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Zwei Meisterchöre in Heiligenröth

Am Samstag, dem 04.11.1995, bewältigten unsere beiden Chö­re, der Frauenchor und der MGV »Hoffnung«, mit Bravour die letzte Stufe zum Meisterchor im Sängerbund Rheinland-Pfalz. Zu diesem außergewöhnlichen Erfolg gratuliere ich den beiden Vereinen sehr herzlich namens des Ortsgemeinderates und der Bevölkerung.

Unser Glückwunsch gilt auch den Dirigenten der beiden Ver­eine, Werner Blatt und Mario Siry.