Montabaur
20
Nr. 45/95
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
+ Neue
Haushaltsausgabereste
0,00
10.000,00
10.000,00
Summe bereinigte Sollausgaben
2.781.669,68
397.062,11
3.178.731,79
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 24.03.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
n.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Zerfas sowie die Ortsbeigeordneten Herbst, Esselmann und Frink nahmen an der Abstimmung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 13. bis 22.11.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heiligenröth, den 06.11.1995 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenröth
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenröth vom 24.10.1995
Nachwahl eines stellvertretenden Ausschußmitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuß
Der Ortsgemeinderat wählte als Nachfolgerin für Alwin Fluck, Claudia Neuro th zum stellvertretenden Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses.
Haushaltsrechnung 1994beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Ende September 1995 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1994 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde mm in der Sitzung am 24.10.1995 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1994 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995 zu. Zum einen handelte es sich um eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.145,58 DM bei der Haushaltsstelle 5620.9500 (Bauausgaben; Beleuchtungsumbau und Erweiterung an der Vogelsanghalle und am Sportplatz - Haushaltsansatz 20.000 DM) und zum anderen um eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 605,74 DM bei der Haushaltsstelle 6700.9600 (Erweiterung der Straßenbeleuchtung Bergstraße/Neuwiesenstraße — Haushaltsansatz 3.000 DM).
Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltungwurden Gesamteinnahmen von 108.023 DM und Gesamtausgaben von 89.610 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 880 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 300 fm Eiche, 370 fm Fichte, 115 fm Kiefer, 40 fm Esche sowie 55 fm Bergahorn.
Bebauungsplan »Am Hohlen Weg«
Der Ortsgemeinderat stimmte dem von der Kreisplanungsstelle entwickelten Planentwurf sowie dem vom Büro Redlin vorgestellten landespflegerischen Planungsbeitrag einschließlich Begründung und Textfestsetzung in der Form zu, wie sie in der Sitzung vorgelegt bzw. vorgestellt wurde und beschloß, den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, nachdem zuvor über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingebrachten Bedenken und Anregungen entschieden wurde.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
von einigen Bewohnern unserer Gemeinde wurde ich wiederholt gefragt, ob es möglich sei, weitere
Gemeindewappenfahnen »Heiligenröth«
zu beschaffen.
Um diesem Wunsch nachzukommen, habe ibh mir ein erneutes Angebot seitens der Bonner Fahnenfabrik ausfertigen lassen, das folgendermaßen aussieht:
Gemeindefahne »Heiligenröth« ca. 300 x 120 cm
20 Stück.83,26 DM,
30 Stück.68,75 DM,
40 Stück.61,50 DM,
50 Stück.57,15 DM.
Die Preise verstehen sich per Stück, netto, ab Werk, plus gesetzliche Mehrwertsteuer.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, daß es der ausdrückliche Wunsch der Gemeinde ist, möglichst viele Haushalte mit »unserer Fahne« versorgt zu wissen. Dies insbesondere auch deshalb, weil es in unserer Gemeinde doch häufig Feste - z. B. die anstehenden Jubiläen von Ortsvereinen - zu feiern gibt, die es in der Tat wert sind, Flagge zu zeigen!
Also, bitte überlegen Sie sich die Anschaffung einer Gemeindefahne, sagen Sie »Ja« zu Heiligenröth, seinen Ortsvereinen und den Festen.
Sollten Sie sich für eine Fahne entschließen, füllen Sie bitte u. a. Coupon aus, stecken ihn in ein Kuvert und werfen Sie dieses in den Briefkasten der Ortsgemeinde am Gemeindehaus. Ihre Bestellungen erbitte ich bis zum Freitag, 01.12.1995.
Zerfas, Ortsbürgermeister
...
Gemeindewappenfahne »Heiligenröth«
Hiermit bestelle ich unter Anerkennung zuvor genannter Bedingungen eine Gemeindewappenfahne »Heiligenröth«.
Besteller:
Name:.
Vorname:..
Straße:.
Wohnort: 56412 Heiligenröth
Unterschrift des Bestellers:.
P.S. Selbstverständlich kann die Fahne auch telefonisch bestellt werden. Tel. 16606 während der Dienststunden, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr.
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Zwei Meisterchöre in Heiligenröth
Am Samstag, dem 04.11.1995, bewältigten unsere beiden Chöre, der Frauenchor und der MGV »Hoffnung«, mit Bravour die letzte Stufe zum Meisterchor im Sängerbund Rheinland-Pfalz. Zu diesem außergewöhnlichen Erfolg gratuliere ich den beiden Vereinen sehr herzlich namens des Ortsgemeinderates und der Bevölkerung.
Unser Glückwunsch gilt auch den Dirigenten der beiden Vereine, Werner Blatt und Mario Siry.

