Montabaur
Nr. 45/95
JH
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Hinweis auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung der Sitzung am 16.11.1995 finden folgende
Fraktionssitzungen statt:
Verbandsgemeinde
SPD: Montag, 13.11.1995, 20.00 Uhr, im Trau- und
Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon: 02602/126.121
FWG: Montag, 13.11.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon: 02602/ 126.188
B90/Grüne: Freitag, 10.11.1995, 20.00 Uhr, bei Herrn Dietmar Eisenhuth, Bergstraße 6, 56412 Holler
n.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit zu dem Gesamtbetrag der
Kredite in Höhe von.2.605.415 DM
zu dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von.4.400.000 DM
für den im Haushaltsjahr 1996 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, erteilt.
56410 Montabaur, 26.10.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
i. A. gez. Meckel
m.
Stadt
FWG: Montag, 13.11.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/ 126.188
B90/Grüne: Freitag, 10.11.1995, 20.00 Uhr, bei Herrn Dietmar Eisenhuth, Bergstraße 6, 56412 Holler
BfM: ' Montag, 13.11.1995, 20.00 Uhr, bei Herrn Rein
hard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.11.1995 bis 22.11.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 02.11.1995 (S.)
Stadt Montabaur gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung sowie dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Montabaur am 14.11.1995 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
SPD: Montag, 13.11.1995, 20.00 Uhr, im Trau- und
Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon: 02602/126.121
FWG: Montag, 13.11.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/126.188
B90/Grüne: Freitag, 10.11.1995, 20.00 Uhr, bei Herrn Dietmar Eisenhuth, Bergstraße 6, 56412 Holler
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 vom 02.11.1995
Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 26.10.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht(+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher DM
auf nunmehr
DM festgesetzt
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
- 414.250
26.280.000
25.865.750
die Ausgaben
- 414.250
26.280.000
25.865.750
b) im Vermögens- haushalt die Einnahmen
- 5.652.125
13.147.000
7.494.875
die Ausgaben
- 5.652.125
13.147.000
7.494.875
§2
Es werden neu festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher.2.196.000 DM
auf.... 2.605.415 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher.3.160.000 DM
auf..>..."..4.400.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Förm- vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Ahs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bebauungsplanänderung »Himmelfeld«
der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 39, Flurstück Nr. 98
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat Montabaur am 24.08.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Himmelfeld« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 10.10.1995 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus der nachstehend ausgedruckten Planskizze.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 his 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

