Montabaur
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Nr. 44/95
Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 104.245 DM und Gesamtausgaben von 86.120 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 960 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 35 fm Eiche, 480 fm Buche, 385 fm Fichte, 30 fm Kiefer sowie 30 fm Euro-Lärche.
Auftrag zur Vermessung der Straßenparzellen »Neuer Weg, Bergstraße, Hellbachstraße, Westerwaldstraße« im Neubaugebiet »Kleines Hühfeld« vergeben
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, das Katasteramt Montabaur mit den notwendigen Vermessungsarbeiten der o. a. Straßenbezüge zu beauftragen. Die notwendigen Vermessungsarbeiten sollen vom Katasteramt in eigener Regie durchgeführt werden.
Einebnungen von Grabstätten
Wiederholt mußte festgestellt werden, daß Grabstätteninha- ber oder Angehörige Verstorbener auf dem Friedhof in Horbach ohne vorherige Genehmigung der Ortsgemeinde Horbach oder der Friedhofsverwaltung Montabaur, Grabeinebnungen vorgenommen haben. Wir weisen noch einmal daraufhin, daß jede Einebnung nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde bzw. der Friedhofsverwaltung vorgenommen werden darf. Bei den Einebnungen müssen nicht nur der Grabstein und die Grabeinfassung entfernt werden — sondern auch das Fundament des Grabmals!
Friedhofsverwaltung
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele finden statt:
Samstag, 04.11.1995,15.30 Uhr AH Horbach-AH Baumbach Sonntag, 05.11.1995,12.30 Uhr SG Elbert/St./Horbach/W. II - VfR Nomborrf in Oberelbert,
14.30 Uhr SV Niedererbach - SG Horbach/Winden I in Obererbach
JSG Elbert/WelschneudorßHorbach
A-Jugend: Sonntag, 05.11.1995,10.30 Uhr JSG Steinefrenz/W. -JSG
B-Jugend: Samstag, 04.11.1995,15.30 Uhr JSG Ahrbach/H./G. -JSG
C-Jugend: Samstag, 04.11.1995,16.00 Uhr VfL Hamm - JSG D-ll-Jugend: Samstag, 04.11.1995,14.15 Uhr JSG I—Ahrbach in Niederelbert, JSG II - Niederahr
D-7-Jugend: Samstag, 04.11.1995,14.15 Uhr JSG-Stromberg in Horbach
E-7-Jugend: Samstag, 04.11.1995, 13.15 Uhr Moschheim II - JSG I, JSG II - JSG Moschheim I in Welschneudorf F-7-Jugend: Freitag, 03.11.1995, 17.30 Uhr JSG I - JSG Moschheim in Niederelbert
Hübingen
Martinszug in Hübingen
Der diesjährige Martinszugfindet am Freitag, dem 10.11.1995, statt. Wir treffen uns um 17.15 Uhr in der Kapelle, wo eine kleine Feierstunde durchgeführt wird. Anschließend ziehen' wir mit der Musikkapelle und dem St. Martin zum Heiligenhäuschen, wo das Martinsfeuer angezündet wird und wo auch die Brezeln ausgeteilt werden.
An dieser Stelle allen Mitwirkenden und Helfern ein herzliches Dankeschön.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
Möhnenverein »Kleeblatt Möhnen«
Am Samstag, dem 11.11.1995, treffen wir uns um 15.00 Uhr am Dorfbrunnen. Geplant ist eine Wanderung mit anschließendem Essen und gemütlichem Beisammensein. Bringt gute Laune mit!
“EISBACHGEMEINDEN”
Termine der Eisbachtaler Mannschaften
Samstag, 4. November
15.30 Uhr JSG Nastätten — B-l-Jugend Sportfreunde Eisbachtal (Spiel der Bezirksliga Ost in Nastätten).
15.30 Uhr C-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Weitefeld (Spitzenspiel der Bezirksliga in Nentershausen).
14.15 Uhr D-l-Jugend Sportfreunde Eisbachtal — JSG Ransbach (Play-Off-Spiel in Heilberscheid).
14.15 Uhr D-2-Jugend Sportfreunde Eisbachtal - Spvgg. EGC Wirges (Play-Off-Spiel in Nomborn).
13.15 Uhr E-Jugend Sportfreunde Eisbachtal - JSG Horressen (Play-Off-Spiel in Heilberscheid).
Sonntag, 5. November
14.30 Uhr 1. FC Saarbrücken II - Sportfreunde Eisbachtal (Spiel der Oberliga Südwest im Ludwigsparkstadion. Unsere Elf will den ausgezeichneten Tabellenplatz weiter untermauern).
14.30 Uhr Sportfreunde Eisbachtal II - Eintracht Guckheim (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen. Nach dem 2:2 in Pottum, bei dem ein klarer Aufwärtstrend erkennbar wurde, will unsere junge Elf gegen den Tabellenletzten unter allen Umständen gewinnen).
Mittwoch, 8. November
19.30 Uhr B-l-Jugend Sportfreunde Eisbachtal - JSG Emmerichenhain (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen).
Girod
Gemeindeverwaltung Girod - Umlegungsausschuß-
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Auf der Nörr II« der Gemeinde Girod ist am 25.10.1995 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Aus lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde festgesetzten Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Girod schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 26.10.1995 (S.)
gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses
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