Montabaur
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Nr. 43/95
Natur & Umwelt I wjBi
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Gentechnik - mit der Technik geh’n
die Gentechnik als Verfahren,
Erbsubstanz von einem in einen entfernt oder überhaupt nicht verwandten Organismus zu übertragen, ist ein umstrittenes Thema.
Heftige Kontroversen erwachsen in jenen häufigen Fällen, wo Eingriffe in die Keimhahn vollzogen werden. Das heißt, die Nachkommen der gentechnisch veränderten (= transgenen) Organismen, seien es Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, erhalten durch den gentechnischen Eingriff Eigenschaften, die sie an ihre Nachkommen vererben.
Am Beispiel der Landwirtschaft läßt sich die Kontroverse verdeutlichen. Die »Entwicklung« ertragreicher, haltbarer, widerstandsfähiger oder nahrhafter Sorten von Nutzpflanzen wie Mais, Weizen, Tomaten, Kartoffeln, Auberginen u. v. a. oder von Nutztieren wie Lachs, Forelle etc. ist im Vergleich zur Züchtung bequem, zeitsparend und eröffnet Möglichkeiten, die die Zucht nicht erlaubt. Die Befürworter der Gentechnik sagen der Gentechnik seit Mitte der achtziger Jahre voraus, daß der weltweite intensive Anbau transgener Kulturpflanzen die beste Möglichkeit sei, die Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrung zu gewährleisten. Heute zeigt sich bereits, daß sich die Länder der sog. Dritten Welt, wo die Versorgungslage ertragreiche, widerstandsfähige, transgene Pflanzen erfordern würde, diese nicht leisten können. Dagegen besteht in den Industrieländern die Gefahr, daß die Überschußproduktion möglicherweise noch zunehmen wird.
Verallgemeinernd stehen finanzielle Interessen der Produzenten im Vordergrund, die mit dem potentiellen Gewinn an Lebensqualität für den Endverbraucher argumentieren. Ethische Fragen zur Notwendigkeit, die Wege der natürlichen Vererbung zu verlassen, um die Erbsubstanz zu verändern, werden dem potentiellen Nutzen gegenübergestellt. Risiken z. B. der Freisetzung von veränderten Organismen sind prinzipiell nicht vorhersehbar, daher, so argumentieren die Gegner der Gentechnik nicht kalkulierbar und abzulehnen.
Die großen Chemie- und Petrokonzeme haben viele mittelständische Saatguthersteller aufgekauft. Bereits 90 Prozent der Saatgutuntemehmen sind derzeit in ihrer Hand. Ihr Interesse konzentriert sich auf die Nutzung wissenschaftlicher Fortschritte bei der Herstellung von transgenen Nutzpflanzen, die künstliche Widerstandsfähigkeit (Resistenzen) gegen Un- krautvemichtungs- oder Insektenvemichtungsmittel (Herbi- und Insektizide) besitzen. Ein Beispiel ist eine transgene Rapspflanze, die gegen das Totalherbizid BASTA der Fa. Hoechst praktisch vollständig resistent ist. Hohe Mengen von BASTA verkraftet die transgene Pflanze spielend, doch sämtliche anderen Pflanzen auf den Versuchsfeldern wird der Garaus gemacht - auch Wildkräutern und bodenpflegenden Pflanzen wir Leguminosen. Die großen Firmen sichern sich zugleich einen Absatzmarkt für das transgene Saatgut und »das zugehörige« Herbizid. Die ökonomische Überlegung dahinter liegt auf der Hand.
Die Industrie beschwor als Vorteil, die Menge des eingesetzten Pflanzenschutzmittels könnte herabgesetzt und der Erosionsschutz des Bodens verbessert werden. Aufwendige Untersuchungen konnten diese Prognose (bisher) nicht bestätigen. Tatsächlich hatten zwei Drittel der weltweit durchgeführten Freilandversuche mit transgenen Pflanzen Herbizidresistenz zum Inhalt. Bis August 1994 wurden in Deutschland 44 Versuche zugelassen. 24 Versuche mit Zuckerrüben, Kartoffeln und Mais wurden bereits durchgeführt. Die Gegner der Gentechnik bei Nutzpflanzen sind der Meinung, ökologische Probleme seien vorprogrammiert wegen
- Überdosierung des Herbizids
- Ausbreitung der Resistenz durch Pollenflug
- Verwilderung der transgenen Pflanzen
- dramatischem Artensterben bei (nicht-resistenten) wildlebenden Pflanzen, wegen gesteigerten Herbizid-Einsatzes. Die Industrie verspricht sich von transgenen Pflanzen außerdem ein Reservoir von Ausgangsstoffen für die chemische Industrie wie beispielsweise eine von zwei Formen von Stärke aus einer transgenen Kartoffelpflanze, die nur diese eine Stärkeform im Vergleich zur unveränderten Pflanze produziert. Transgener Raps dient dazu, technische Öle und Schmierstoffe zu gewinnen, die aus der gewöhnlichen Rapspflanze nicht gewonnen werden können. Probleme entstehen, wenn veränderte Inhaltsstoffe, z. B. aus dem Nektar der Blüten transgener Pflanzen, in unsere Nahrung gelangen. Je nachdem, auf welchen Stoffwechselwege der gentechnische Eingriff Einfluß hat, entstehen in der Nutzpflanze möglicherweise neue Verbindungen, die der Mensch nicht keimt und von denen er nicht weiß, wie verträglich sie sind. Dies einzuschätzen ist vorab prinzipiell schwierig.
Andere Möglichkeiten bieten gentechnische Eingriffe bei Pflanzen, die wir direkt als Speise oder als Grundlage für Speisen nutzen. Weizen kann z. B. gegen Pflanzenviren resistent gemacht werden, Bäckerhefe zu besonders hoher Gasentwicklung gebracht oder Konservierungsstoffe mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen fabriziert werden.
Ethische Fragen betreffen die Verantwortbarkeit, veränderte Organismen in die Umwelt freizusetzen, von denen wir im Grunde nicht wissen können, wie sie sich in der Biosphäre verhalten werden. Kommende Generationen werden sich vielleicht mit ungeahnten Problemen auseinandersetzen müssen, die wir ihnen unter Vorgabe eines potentiellen (!) Nutzens beschert haben.
Eine neue, anschauliche Informationsbroschüre »Gentechnik. Was ist das?«, kann kostenlos gegen einen Adreßaufkleber beim Hessischen Umweltministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 31 09, 65021 Wiesbaden, bezogen werden.
Rainer Drömer
Die Umweltbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Durchwahl 02602/126.215
Archiv der Stadt Montabaur
Informationen zu Akten und Urkunden
Der Markwald
TeilVII
Das Wort Mark, das ja auch in den »Gemarkungen« vorkommt, stand in früheren Zeiten für Grenze bzw. für eine mit Grenzzeichen (z. B. Steinen) bezeichnete Fläche oder Bezirke. Unser Stadtwald auf der Montabaurer Höhe war so ein Markwald. Im frühen Mittelalter wurde er Spurkenwald genannt, nach den dortigen Wacholderbüschen (spurcha). Nach frühmittelalterlichem germanischen Recht stand jedem Freien die Nutzung des Waldes zu, insbesondere die Jagd. Doch schon die Merowingerkönige beschnitten ihre Untertanen und machten, wo sie ihre Jagdnutzung beeinträchtigt sahen, die Waldungen zu Forsten, so stand nur den noch Beliehenen neben dem König die Waldnutzung, besonders die hohe Jagd zu. Für Geistliche bestand zunächst ein strenges Jagdverbot. Der Spurkenwald war ein großer Bannforst, den König Heinrich (t 1024) wahrscheinlich dem Erzbischof Poppo geschenkt hatte. Die Herren von Isenburg und die damaligen Grafen von Nassau waren dort Vögte, die dem Erzbischof auf entsprechenden Befehl all ihre Jäger mit den Hunden zur Verfügung stellen mußten. Schon damals gab es hier mehrere »Kammerforste«, in denen die Vögte nichts zu sagen hatten. Diese Waldungen waren allein dem Bannherrn reserviert und der Hofkammer unterstellt V
In früheren Jahrhunderten hatten die zum uralten Bann Montabaur gehörenden 25 Gemeinden (Montabaur mit Horressen,
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