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Montabaur

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Nr, 43/95

4) Umbauten und Neutrassierungen unterirdischer Fernlei­tungen;

5) Verlegung des Sportplatzes Eschelbach mit Vereinshaus zum Ortsausgang Eschelbach in Richtung Wirges westl. der L 313;

6) Rückbau der Gleisanlagen und Bahnsteige des bestehen­den Bahnhofs Montabaur;

7) Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Flächen für landespflegerische Ausgleichs- und Er­satzmaßnahmen eingeplant, insbesondere

- in der Gemarkung Eigendorf östlich von Eigendorf in den Bereichen »Unter dem Kühstück«, »In den Hüttenwiesen«, »Unter dem Dorf« sowie entlang eines Wirtschaftsweges, der das Gebiet »Auf dem Hüttenstück« im Südwesten und Südosten umgibt und nördlich »Auf der Trabenau« bis zur L 313 verläuft;

- in den Gemarkungen Heiligenroth, Kleinholbach und Großholbach

- südlich von Heiligenroth die Bereiche »Himmelfeld« und »Sailerbitz«,

- entlang des Ahr- und Holbachs sowie im nördlichen Teil des Ahrbaches.

Betroffen von dem Bauvorhaben (einschließlich der in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Folgemaßnahmen) sind die Gemeinden mit ihren Gemarkungen

- Stadt Montabaur mit den Gemarkungen Eigendorf, Eschel­bach und Montabaur

- Ortsgemeinde Großholbach mit der Gemarkung Großhol­bach

- Ortsgemeinde Girod mit der Gemarkung Kleinholbach

- Ortsgemeinde Heiligenroth mit der Gemarkung Heiligenroth Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahmen, ihrer Belegenheit und der Umweltauswirkungen kann den Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne Erläuterungen, Ver­zeichnisse etc.) entnommen werden, die zu jedermanns Ein­sichtnahme ausgelegt werden.

IL Auslegung:

Die Planunterlagen liegen vom 09.11.1995 bis 08.12.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Sitzungssaal, Rathaus-Neu­bau, 3. Ebene, Dienstzimmer 301, während der Kemarbeits- zeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags 08.00 bis 12.30 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

III. Einwendungen, Erörterungstermine etc.:

1. Jeder, dessen Belange durch das Verhalten berührt wer­den, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Ausle­gungsfrist, das ist bis zum 22.12.1995, bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Postfach 269, 56002 Koblenz (Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz), schriftlich oder zur Niederschrift Einwen­dungen gegen den Plan erheben und/oder sich zu den Um­weltauswirkungen des Vorhabens äußern.

Einwendungen gegen den Plan, die nach Ablauf der Ein­wendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 AEG).

Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt vor­aus, daß aus der Einwendung zumindest der geltend ge­machte Belang und die Art der Beeinträchtigungen hervor­gehen. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich.

2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfäl­tigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichför­mige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift verse­henen Seite ein Unterzeichner mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu be­zeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unbe­rücksichtigt bleiben.

3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist Werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stel­lungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Perso­nen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

4. Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Trä­ger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen er­hoben haben, werden von dem Erörterungstermin benach­richtigt.

Bei mehr als 300 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma­chung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwen­dungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich be­rührt sind, bekanntgegeben.

Der Einwender kann verlangen, daß Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.

6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

IV. Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG:

Mit dieser Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorha­bens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für diese Stellungnahmen gelten die Anforderungen aus obigem Abschnitt III (Einwendungen etc.) mit den Num­mern 1 bis 6 entsprechend. Auf die in den Planunterlagen enthaltene allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen wird hingewiesen.

V. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen:

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan- feststellüng dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Ent­schädigungsverfahren behandelt.

VL Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:

Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Verände­rungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

ihm

Montabaur, den 13.10.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

An'den Donnerstagnachmittagen 9., 16., 23. und 30.11. sowie 07.12.1995 stehen Mitarbeiter der DB AG und deren Pla­nungsbüros für die Beantwortung von Fragen und Auskünften zur Verfügung.

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