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Montabaur

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Nr. 41/95

Am Samstag, dem 28.10.1995, wollen wir mit dem Abdecken der Plätze, mit dem Schneiden der Sträucher und Aufräumung der gesamten Clubanlage die Anlage winterfest machen. Aus diesem Grund bitten wir alle aktiven Tennisspieler und Spie­lerinnen sich an dieser Arbeit zu beteiligen (die geleisteten Stunden werden auf die Pflichtstunden angerechnet). Garten­werkzeuge wie Schubkarren, Heckenschere, Besen, Schaufeln, sind mitzubringen.

Anmeldung und Fragen beantwortet Euch unser Ludwig Fel­ten, Tel.: 8856, Beginn: 09.30 Uhr.

SC Simmem 1946 e.V.

Fußball

Alte Herren: Am Samstag, 14.10.1995, trägt unsere AH- Mannschaft ein Heimspiel gegen die AH Niederahr aus. An­stoß ist um 15.30 Uhr in Simmern.

Senioren: Am Sonntag, 15.10.1995, trifft unsere Elf auf die Mannschaft von Spay. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Simmem.

BUCHFINKENLAND

Kindergartengelände ist kein Hundespielplatz

In den letzten Wochen mußte wiederholt festgestellt werden, daß Hunde auf dem Kindergartengelände herumsträunen und dabei natürlich ihr Geschäft nicht nur auf den Gehwegen und dem Rasen, sondern auch im Sandkasten hinterlassen. Zum einen ist es nicht Aufgabe unseres Hausmeisters, diesen Dreck zu beseitigen, zum anderen ist es für die kleinen Kinder über­aus gefährlich, wenn sie beim Spielen mit dem Hundekot in Berührung kommen.

Ich bitte daher alle in Frage kommenden Hundehalter ein­dringlich dafür zu sorgen, daß ihr Vierbeiner das Kindergar­tengelände nicht betritt.

Der Kindergarten liegt ja außerhalb der geschlossenen Ortsla­gen. Ich gehe insofern davon aus, daß ein Hund sich hier nicht alleine bewegt. Jeder Hundehalter hat dem Tier gegenüber eine besondere Aufsichtspflicht. Nehmen Sie diese bitte wahr.

Weidenfeiler , Vorsitzender

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Karten erhalten Sie im Vorverkauf zum Preis von 6,- DM bei allen Sängern.

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Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland

Noch wenige Wochen bis zum Start der Kampagne 1995/96

Zu einer ersten Vorsprechung laden wir alle Aktiven der Buch­finkenlandfastnacht am Donnerstag, 19.10.1995, um 20.15 Uhr, in das Gasthaus »Zum Wiesengrund« nach Gackenbach recht herzlich ein.

Da wir auch dieses Jahr versuchen, unseren Besuchern ein gutes Programm zu bieten, würden wir uns über eine rege Teilnahme freuen. Neuinteressenten oder unentdeckte Talen­te aus dem Raum des Buchfinkenlandes, die einen Beitrag zur Buchfinkenlandfastnacht leisten wollen, sind besonders will­kommen.

Gackenbach

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg - Erweiterung« der Ortsgemeinde Gackenbach

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 21.09.1995 den Beschluß gefaßt, für den Bereich, Flur 1, Parz. 142 - 146, 148 - 159, 170/1 (Wegeparzelle tlw.), 161 - 168, 137 (Wegeparzelle tlw.) und 151 (Wegeparzelle), 143 (Wegeparzelle) einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Halfterweg - Erweiterung« aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56412 Gackenbach, 5. Oktober 1995 (S.)

Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg - Erweite­rung« der Ortsgemeinde Gackenbach

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 21.09.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfter­weg - Erweiterung« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

VargrAßanjnQ im Mafoub 1: QOO au« dar Top.Karta 1 1» OOOBÄCT Mit Qanahamigung dea LandacvannaaaungaamtM RMntand-Ptatz vc Az..varviaHAttlgt durch Vartoandagamatnda.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu Unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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