Montabaur
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Nr. 41/95
Am Samstag, dem 28.10.1995, wollen wir mit dem Abdecken der Plätze, mit dem Schneiden der Sträucher und Aufräumung der gesamten Clubanlage die Anlage winterfest machen. Aus diesem Grund bitten wir alle aktiven Tennisspieler und Spielerinnen sich an dieser Arbeit zu beteiligen (die geleisteten Stunden werden auf die Pflichtstunden angerechnet). Gartenwerkzeuge wie Schubkarren, Heckenschere, Besen, Schaufeln, sind mitzubringen.
Anmeldung und Fragen beantwortet Euch unser Ludwig Felten, Tel.: 8856, Beginn: 09.30 Uhr.
SC Simmem 1946 e.V.
Fußball
Alte Herren: Am Samstag, 14.10.1995, trägt unsere AH- Mannschaft ein Heimspiel gegen die AH Niederahr aus. Anstoß ist um 15.30 Uhr in Simmern.
Senioren: Am Sonntag, 15.10.1995, trifft unsere Elf auf die Mannschaft von Spay. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Simmem.
“BUCHFINKENLAND”
Kindergartengelände ist kein Hundespielplatz
In den letzten Wochen mußte wiederholt festgestellt werden, daß Hunde auf dem Kindergartengelände herumsträunen und dabei natürlich ihr Geschäft nicht nur auf den Gehwegen und dem Rasen, sondern auch im Sandkasten hinterlassen. Zum einen ist es nicht Aufgabe unseres Hausmeisters, diesen Dreck zu beseitigen, zum anderen ist es für die kleinen Kinder überaus gefährlich, wenn sie beim Spielen mit dem Hundekot in Berührung kommen.
Ich bitte daher alle in Frage kommenden Hundehalter eindringlich dafür zu sorgen, daß ihr Vierbeiner das Kindergartengelände nicht betritt.
Der Kindergarten liegt ja außerhalb der geschlossenen Ortslagen. Ich gehe insofern davon aus, daß ein Hund sich hier nicht alleine bewegt. Jeder Hundehalter hat dem Tier gegenüber eine besondere Aufsichtspflicht. Nehmen Sie diese bitte wahr.
Weidenfeiler , Vorsitzender
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Karten erhalten Sie im Vorverkauf zum Preis von 6,- DM bei allen Sängern.
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Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland
Noch wenige Wochen bis zum Start der Kampagne 1995/96
Zu einer ersten Vorsprechung laden wir alle Aktiven der Buchfinkenlandfastnacht am Donnerstag, 19.10.1995, um 20.15 Uhr, in das Gasthaus »Zum Wiesengrund« nach Gackenbach recht herzlich ein.
Da wir auch dieses Jahr versuchen, unseren Besuchern ein gutes Programm zu bieten, würden wir uns über eine rege Teilnahme freuen. Neuinteressenten oder unentdeckte Talente aus dem Raum des Buchfinkenlandes, die einen Beitrag zur Buchfinkenlandfastnacht leisten wollen, sind besonders willkommen.
Gackenbach
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg - Erweiterung« der Ortsgemeinde Gackenbach
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 21.09.1995 den Beschluß gefaßt, für den Bereich, Flur 1, Parz. 142 - 146, 148 - 159, 170/1 (Wegeparzelle tlw.), 161 - 168, 137 (Wegeparzelle tlw.) und 151 (Wegeparzelle), 143 (Wegeparzelle) einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Halfterweg - Erweiterung« aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56412 Gackenbach, 5. Oktober 1995 (S.)
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg - Erweiterung« der Ortsgemeinde Gackenbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 21.09.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg - Erweiterung« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
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Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu Unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
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