Montabaur
Nr. 41/95
Im Kadenbacher Wappen erinnert das dem schwarzen Ordenskreuz nachempfundene Tatzenkreuz und ein schwarzer Adlerkopf als Teil des Ganzen an die fast 600jährige Zugehörigkeit zum Deutschordenshaus in Koblenz. In einem Weistum von 1564 bezeichneten die »Hoeffer des Teutschen Ordens Hoffs zu Kadenbach« den Orden als ihren Zinsherrn und den Kurfürsten von Trier als ihren Gewaltherrn (Landesherrn).
Die Trierer Landesherrschaft über die Augst erwuchs wohl in der Zeit des Erzbischofs Poppo von Babenberg (1016-1047), indem er sich der Herrschaft Humbach (Montabaur), in deren Grenzen die Augst lag, mitsamt der niederen und hohen Gerichtsbarkeit bemächtigte. Die Landesherrschaft der Trierer Erzbischöfe und Kurfürsten über, die im Bann und Amt Montabaur - seit 1653 im Amt Ehrenbreitstein - gelegene Augst währte bis 1802. Die Zugehörigkeit von Kadenbach zum Kurfürstentum Trier wird im Wappen durch das rote Trierer Kreuz und die Farbe Silber ausgedrückt.
Infolge der Säkularisation gelangten die rechtsrheinischen Trierer Landesteile sowie die Besitzungen der links des Rheins gelegenen Korporationen als Entschädigungfür seine linksrheinischen Gebietsverluste an den Fürsten von Nassau-Weilburg bzw. an das seit 1806 von den beiden nassauischen Herrschern gemeinsam regierte Herzogtum Nassau. Die Deutschordensländereien zu Kadenbach unterstanden fortan der nassauischen, seit 1866 der preußischen und nach dem letzten Krieg der rheinland-pfälzischen Domänenverwaltung, bis sie größtenteils in den 60er und 70er Jahren zum Zwecke des Wohnungsbaues an private Interessenten veräußert wurden.
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Die Beschreibung der Flagge lautet:
Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hiß- flagge rot mit einem senkrechten und einem waagerechten weißen Streifen, die jeden Saum rot-weiß-rot in folgendem Maßverhältnis unterteilen: oben und unten 12:5:23, links und rechts 12:5:43. Das Wappen der Ortsgemeinde Kadenbach so aufgelegt, daß die Enden seines Tatzenkreuzes am Schildrand jeweils auf die Begrenzungslinien des senkrechten und des waagerechten weißen Streifens treffen.
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