Montabaur
Nr. 41/95 '
Kadenbach führt eigenes Gemeindewappen und eigene Gemeindeflagge
Durch Beschluß des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 21.02.1995 wurden die Entwürfe bestimmt, die für die Einleitung eines Wappen- und Flaggengenehmigungsverfahrens Verwendung finden sollten. Nach Vorlage dieser Entwürfe beim Landeshauptarchiv in Koblenz wurde bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 03.05.1995 der Antrag auf Genehmigung eines Gemeindewappens und am 01.08.1995 der Antrag auf Genehmigung einer Gemeindeflagge gestellt.
Vom Landrat des Westerwaldkreises wurde am 08.0$. 1995 die Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens und am 04.08.1995 die Genehmigung zur Führung der Gemeindeflagge in den nachstehend abgebildeten Formen ausgesprochen:
Die Beschreibung des Wappens lautet:
In Silber ein durchgehendes, durchbrochenes schwarzes Tatzenkreuz, darin ein schwebendes rotes Balkenkreuz. Oben, links bewinkelt von einem rot bewehrten und rot gezungten schwarzen Adlerkopf.
Die Symbolik des Wappens wird wie folgt erläutert:
Im Jahre 1070 schenkte Cuno, ein nicht näher bekannter Koblenzer Bürger, dem um 940 gegründeten Florinstift in seiner Heimatgemeinde, Güter an verschiedenen Orten, so auch in der Augst (ovuueza). Diese Schenkung bestätigte er 1092 vor Zeugen.
Obwohl Kadenbach in dieser Schenkung nicht namentlich erwähnt wird, kann man davon ausgehen, daß es sich dabei nicht um irgendwelche Güter in der Augst handelte, sondern - wie sich aus späteren Belegen ergibt - um solche in Kadenbach.
1110 nämlich stiftete der Trierer Erzbischof Bruno (1102-1124) ein Hospital bei der Stiftskirche St. Florin zu Koblenz. Zum Unterhalt dieses Hospitals bestimmte er unter anderem das Dorf Kadenbach (catenbach) mit all seinem Zubehör sowie zwei Teile des Zehnten an Korn und Hafer in der Augst (ouza). 106 Jahre darauf (1216) übertrug sein 7. Nachfolger im Bischofsamt, Theoderich von Wied (1212-1242), mit Zustimmung des Stifts St. Florin das »darniederliegende« Hospital an den Deutschen Orden, der im gleichen Jahre zu Koblenz seine erste rechtsrheinische Niederlassung gründete. Seit dieser Zeit, und zwar bis zu deren Auflösung 1809, gehörte Kadenbach zur Ballei der Deutschherrn zu Koblenz. Wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung unterstand das Koblenzer Ordensgebiet unmittelbar dem Hochmeister, der über die Güter frei verfügen konnte. Der Hochmeister war der eigentliche Obere des Koblenzer Ordensbesitzes - und damit auch über Kadenbach. Er führte in seinem Wappen neben dem schwarzen Kreuz der Ordensritter zusätzlich in einem Herzschild den ihm als kaiserliches Gnadengeschenk zugestandenen Reichsadler.
- i

