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Montabaur

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Nr. 39/95

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Wochenende finden folgende Spiele statt: Samstag, 30.09.1995

B-ll Jugend: Um 16.00 Uhr in Girod gegen SV Weidenhahn C-ll Jugend: Um 15.30 Uhr beim VfL Oberbieber D-ll Jugend: Um 14.15 Uhr in Helferskirchen E-ll Jugend: E-I um 13.15 Uhr in Heilberscheid gegen Eis­bachtal, E-II um 13.15 Uhr in Girod gegen Montabaur

Senioren

Bereits am Samstag, um 15.30 Uhr, spielen wir beim Nachbarn aus Dreikirchen.

Alte Herren

Wegen des Jugendspiels um 16.00 Uhr findet unser Spiel gegen die AH Westerburg erst um 17.30 Uhr in Girod statt. Sonntag, 01.10.1995 '

A-ll Jugend: Um 10.30 Uhr in Heiligenroth gegen die JSG Rengsdorf/Ehlscheid

Dienstag, 03.10.1995

Um 14.30 Uhr wird das wegen des Sportplatzbaus verlegte Spiel der ersten Mannschaft gegen Niedererbach in Girod nachgeholt. Zu allen Spielen sind unsere Zuschauer herzlich eingeladen.

Görgeshausen

Senioren Halbtagsausflug nach Hadamar

am Donnerstag, dem 12.10.1995. Wir fahren zur Gedenkstätte mit anschließender Andacht auf dem Herzenberg. Abfahrt: Niedererbach: 12.40 Uhr, am Brunnen; Görgeshausen, 12.50 Uhr, Löwensteinhalle. Rückkunft: ca. 21.00 Uhr. Anmeldung: bis Dienstag, den 10.10.1995, bei Agnes Malm, Telefon 8494. Alle Senioren ab 65 sind ganz herzlich dazu eingeladen.

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Die noch ausstehenden Jahresbeiträge 1995 können mit Hilfe der beiliegenden Überweisungsträger bezahlt werden.

Die nächste Übung der Gruppen 1 und 2 ist am 03.10.1995. Im Anschluß an die Übung findet eine Sitzung der Aktiven statt.

MGV »Concordia« Görgeshausen

Die Gesangstunde findet in der nächsten Woche nicht wie üblich am Montag, sondern am Mittwoch, dem 04.10.1995, zur gewohnten Zeit, im Vereinslokal statt.

Großholbach

Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur Großholbach 08253 Kreatives Gestalten siehe Kursbeschreibung Kurs-Nr. 08251 Beginn: Dienstag, 24. Oktober 1995,19.30 Uhr

Dauer: 3 Abend

Ort: Bürgerhaus Großholbach

Leitung: Hannelore Nickenig

Gebühren: 20, DM

Nähere Informationen und Anmeldung während den Ge­schäftszeiten: VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Te­lefon 02602/126.105

Geschäftszeiten:

Mittwochs:.13.30 bis 16.00 Uhr

Donnerstags:.08.00 bis 12.30 Uhr

und.13.30 bis 18.00 Uhr

Freitags:. 08.00 bis 12.30 Uhr

Aus der Sitzung

des Qrtsgemeinderates Großholbach vom 08.09.1995 Beratung und Beschlußfassung zur Planfeststellung nach den §§ 18,20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Planfeststellungsabschnitt 72 der Neuhaustrecke Köln- Bhein/Main vonBau-km 2,696 bis Bau-km 99,060, Bereich Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod Ortsbürgermeister Röther verwies zu Beginn des Tagesord­nungspunktes nochmals auf die Beschlüsse des Ortsgemeinde­

rates vom 21.09.1991 und vom 23.10.1992 im. Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Er betonte, daß die Ortsgemeinde bereit sei, im Planfeststellungsverfahren und während der Bauphase mit der Deutschen Bahn AG kritisch, aber auch kooperativ zusammenzuarbeiten. Die Planung wurde sodann von den Fachleuten der Deutschen Bahn AG und der Pla­nungsbüros eingehend erläutert. Den anwesenden Zuhörern wurde die Möglichkeit gegeben, an die Fachleute Fragen zu stellen.

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den Planfeststel­lungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 72 und nahm hierzu wie folgt Stellung:

1. Der Ortsgemeinderat verweist zunächst auf seinen Be­schluß im Rahmen der Beteiligung zum Raumordnungs­verfahren, in der er u. a. folgende Feststellungen und Forderungen eingebracht hat:

a) »Gefordert wird ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft in den Tälern des Ahrbach, Holbach und Eisenbach.«

b) »In jedem Falle ist der Talcharäkter im Gebiet der »Bildches Eich« zu erhalten.«

c) »Als Kompensationsmaßnahme fordert die Ortsge­meinde den Ausbau der geplanten Umgehung der ehe­maligen Bundesstraße 49 (jetzt L 318), zumal eine zusätzlich Verkehrsbelastung zu erwarten ist, wenn Montabaur und Limburg an die Schnellbahn ange­schlossen werden.«

2. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Erholungs­funktion des Holbachtales

Die bisher naturnahe, von technischen Bauwerken freie Tallandschaft des Holbachtales und die damit verbundene Naherholungsfunktion wird durch Brückenbauwerk und ins­besondere während der Bauphase erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet, daß eine besondere Rücksichtnahme gerade während der Bauphase geboten ist.

3. Kapelle »Bildches Eich« und deren Zuwegung

In direkter Nähe vom Trassenverlauf befindet sich die Kapelle »Bildches Eich«, auf die während der Bauzeit besonders Rück­sicht zu nehmen ist.

Gerade die Kapelle »Bilches Eich« ist das Ziel einer Vielzahl von Wanderern im Holbachtal. Der Ortsgemeinderat hält es daher für unabdingbar, deii zur »Bildches Eich« verlaufenden Wanderweg auch in der Bauphase zu erhalten.

4. Transportwege zur Abfuhr der Erdüberschußmas­sen

Der Ortsgemeinderat sieht es dringend notwendig an, den Transportweg in westlicher Richtung zu verlegen, um so einen größeren Schutz der Wohnruhe in der Ortslage zu erreichen.

5. Landespflegerische Ausgleichsflächen

a) Biotopsicherungsflächen

Der Ortsgemeinderat stellt fest, daß Teile der im landespfle­gerischen Begleitplan ausgewiesenen Ausgleichsflächen be­reits von den Landespflegebehörden mit einer Biotopsi­cherungversehensind. Das bedeutet, daß diese Flächen nicht mehr als landespflegerischer Ausgleich zur Verfügung stehen.

b) Ausgleichsflächen der Ortsgemeinde im Rahmen der Bau­leitplanung

Die landespflegerischen Ausgleichsflächen bedürfen auch in­soweit einer Korrektur, als Teile hiervon bereits von der Orts­gemeinde selbst als landespflegerische Ausgleichsmaßnah­men im Rahmen der Bauleitplanung belegt sind.

6. Sicherstellung der Holzabfuhrwege i

Auch in der Bauphase muß die Möglichkeit der Holzabfuhr über Wirtschafts-/Forstwege sichergestellt sein.

7. Erdanschüttungen entlang der A3 - Lückenschlüs­sen

Der Ortsgemeinderat hat keine Einwendungen gegen die Ab­sicht der DB AG, die zur Verfügung stehenden Erdmassen entlang der BAB A 3 abzulagern, damit hierdurch die Ortslage vom Verkehrslärm der BAB 3 abgeschirmt werden kann.

Um jedoch einen umfassenden und wirksamen Lärmschutz der Ortslage zu erreichen ist es unabdingbar, daß auch die nicht mit Erdmassen zu belegenden Lücken im Bereich der BAB A3 (so Brückenviadukt/Durchlässe) mit einer Lärm­schutzmaßnahme versehen werden. Der Ortsgemeinderat ist sich darüber im klaren, daß solche »Lückenschlüsse« nicht durch die DB AG geschaffen werden können; der Rat richtet jedoch die dringende Bitte an Bund und Land, die Vorausset­zungen für einen effektiven Lärmschutz zu schaffen.

8. Beschränkung der Abfuhrzeiten

Aufgrund der landespflegerischen Sensibilität der Bachauen des Holbach- und Ahrbachtales sowie der sich auch für die Ortslage - trotz einer Verlegung des Abfuhrweges - ergeben­den Belastung ist es notwendig, die Abfuhrzeiten zu beschrän-