Montabaur
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Nr. 39/95
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Wochenende finden folgende Spiele statt: Samstag, 30.09.1995
B-ll Jugend: Um 16.00 Uhr in Girod gegen SV Weidenhahn C-ll Jugend: Um 15.30 Uhr beim VfL Oberbieber D-ll Jugend: Um 14.15 Uhr in Helferskirchen E-ll Jugend: E-I um 13.15 Uhr in Heilberscheid gegen Eisbachtal, E-II um 13.15 Uhr in Girod gegen Montabaur
Senioren
Bereits am Samstag, um 15.30 Uhr, spielen wir beim Nachbarn aus Dreikirchen.
Alte Herren
Wegen des Jugendspiels um 16.00 Uhr findet unser Spiel gegen die AH Westerburg erst um 17.30 Uhr in Girod statt. Sonntag, 01.10.1995 '
A-ll Jugend: Um 10.30 Uhr in Heiligenroth gegen die JSG Rengsdorf/Ehlscheid
Dienstag, 03.10.1995
Um 14.30 Uhr wird das wegen des Sportplatzbaus verlegte Spiel der ersten Mannschaft gegen Niedererbach in Girod nachgeholt. Zu allen Spielen sind unsere Zuschauer herzlich eingeladen.
Görgeshausen
Senioren Halbtagsausflug nach Hadamar
am Donnerstag, dem 12.10.1995. Wir fahren zur Gedenkstätte mit anschließender Andacht auf dem Herzenberg. Abfahrt: Niedererbach: 12.40 Uhr, am Brunnen; Görgeshausen, 12.50 Uhr, Löwensteinhalle. Rückkunft: ca. 21.00 Uhr. Anmeldung: bis Dienstag, den 10.10.1995, bei Agnes Malm, Telefon 8494. Alle Senioren ab 65 sind ganz herzlich dazu eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Die noch ausstehenden Jahresbeiträge 1995 können mit Hilfe der beiliegenden Überweisungsträger bezahlt werden.
Die nächste Übung der Gruppen 1 und 2 ist am 03.10.1995. Im Anschluß an die Übung findet eine Sitzung der Aktiven statt.
MGV »Concordia« Görgeshausen
Die Gesangstunde findet in der nächsten Woche nicht wie üblich am Montag, — sondern am Mittwoch, dem 04.10.1995, zur gewohnten Zeit, im Vereinslokal statt.
Großholbach
Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur Großholbach 08253 Kreatives Gestalten siehe Kursbeschreibung Kurs-Nr. 08251 Beginn: Dienstag, 24. Oktober 1995,19.30 Uhr
Dauer: 3 Abend
Ort: Bürgerhaus Großholbach
Leitung: Hannelore Nickenig
Gebühren: 20,— DM
Nähere Informationen und Anmeldung während den Geschäftszeiten: VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Telefon 02602/126.105
Geschäftszeiten:
Mittwochs:.13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstags:.08.00 bis 12.30 Uhr
und.13.30 bis 18.00 Uhr
Freitags:. 08.00 bis 12.30 Uhr
Aus der Sitzung
des Qrtsgemeinderates Großholbach vom 08.09.1995 Beratung und Beschlußfassung zur Planfeststellung nach den §§ 18,20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Planfeststellungsabschnitt 72 der Neuhaustrecke Köln- Bhein/Main vonBau-km 2,696 bis Bau-km 99,060, Bereich Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod Ortsbürgermeister Röther verwies zu Beginn des Tagesordnungspunktes nochmals auf die Beschlüsse des Ortsgemeinde
rates vom 21.09.1991 und vom 23.10.1992 im. Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Er betonte, daß die Ortsgemeinde bereit sei, im Planfeststellungsverfahren und während der Bauphase mit der Deutschen Bahn AG kritisch, aber auch kooperativ zusammenzuarbeiten. Die Planung wurde sodann von den Fachleuten der Deutschen Bahn AG und der Planungsbüros eingehend erläutert. Den anwesenden Zuhörern wurde die Möglichkeit gegeben, an die Fachleute Fragen zu stellen.
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 72 und nahm hierzu wie folgt Stellung:
1. Der Ortsgemeinderat verweist zunächst auf seinen Beschluß im Rahmen der Beteiligung zum Raumordnungsverfahren, in der er u. a. folgende Feststellungen und Forderungen eingebracht hat:
a) »Gefordert wird ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft in den Tälern des Ahrbach, Holbach und Eisenbach.«
b) »In jedem Falle ist der Talcharäkter im Gebiet der »Bildches Eich« zu erhalten.«
c) »Als Kompensationsmaßnahme fordert die Ortsgemeinde den Ausbau der geplanten Umgehung der ehemaligen Bundesstraße 49 (jetzt L 318), zumal eine zusätzlich Verkehrsbelastung zu erwarten ist, wenn Montabaur und Limburg an die Schnellbahn angeschlossen werden.«
2. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Erholungsfunktion des Holbachtales
Die bisher naturnahe, von technischen Bauwerken freie Tallandschaft des Holbachtales und die damit verbundene Naherholungsfunktion wird durch Brückenbauwerk und insbesondere während der Bauphase erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet, daß eine besondere Rücksichtnahme gerade während der Bauphase geboten ist.
3. Kapelle »Bildches Eich« und deren Zuwegung
In direkter Nähe vom Trassenverlauf befindet sich die Kapelle »Bildches Eich«, auf die während der Bauzeit besonders Rücksicht zu nehmen ist.
Gerade die Kapelle »Bilches Eich« ist das Ziel einer Vielzahl von Wanderern im Holbachtal. Der Ortsgemeinderat hält es daher für unabdingbar, deii zur »Bildches Eich« verlaufenden Wanderweg auch in der Bauphase zu erhalten.
4. Transportwege zur Abfuhr der Erdüberschußmassen
Der Ortsgemeinderat sieht es dringend notwendig an, den Transportweg in westlicher Richtung zu verlegen, um so einen größeren Schutz der Wohnruhe in der Ortslage zu erreichen.
5. Landespflegerische Ausgleichsflächen
a) Biotopsicherungsflächen ■
Der Ortsgemeinderat stellt fest, daß Teile der im landespflegerischen Begleitplan ausgewiesenen Ausgleichsflächen bereits von den Landespflegebehörden mit einer Biotopsicherungversehensind. Das bedeutet, daß diese Flächen nicht mehr als landespflegerischer Ausgleich zur Verfügung stehen.
b) Ausgleichsflächen der Ortsgemeinde im Rahmen der Bauleitplanung
Die landespflegerischen Ausgleichsflächen bedürfen auch insoweit einer Korrektur, als Teile hiervon bereits von der Ortsgemeinde selbst als landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung belegt sind.
6. Sicherstellung der Holzabfuhrwege i
Auch in der Bauphase muß die Möglichkeit der Holzabfuhr über Wirtschafts-/Forstwege sichergestellt sein.
7. Erdanschüttungen entlang der A3 - Lückenschlüssen
Der Ortsgemeinderat hat keine Einwendungen gegen die Absicht der DB AG, die zur Verfügung stehenden Erdmassen entlang der BAB A 3 abzulagern, damit hierdurch die Ortslage vom Verkehrslärm der BAB 3 abgeschirmt werden kann.
Um jedoch einen umfassenden und wirksamen Lärmschutz der Ortslage zu erreichen ist es unabdingbar, daß auch die nicht mit Erdmassen zu belegenden Lücken im Bereich der BAB A3 (so Brückenviadukt/Durchlässe) mit einer Lärmschutzmaßnahme versehen werden. Der Ortsgemeinderat ist sich darüber im klaren, daß solche »Lückenschlüsse« nicht durch die DB AG geschaffen werden können; der Rat richtet jedoch die dringende Bitte an Bund und Land, die Voraussetzungen für einen effektiven Lärmschutz zu schaffen.
8. Beschränkung der Abfuhrzeiten
Aufgrund der landespflegerischen Sensibilität der Bachauen des Holbach- und Ahrbachtales sowie der sich auch für die Ortslage - trotz einer Verlegung des Abfuhrweges - ergebenden Belastung ist es notwendig, die Abfuhrzeiten zu beschrän-

