Montabaur
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Nr. 39/95
F-Jugend: Freitag, den 29.09.1995, um 17.30 Uhr, gegen Niederahr, in Heiligenroth.
Zuschauer sind herzlich willkommen.
Girod
Bekanntmachung
gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBL IS. 2253)
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Auf der Nörr II« in der Ortsgemeinde Girod gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umlegungsausschusses vom 24.08.1995 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Koblenzer Straße 15, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Montabaur, den 22.09.1995 (S.)
gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Gemeinde Girod
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 19.09.1995
Beratung und Stell ungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 72 der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main
Die in der Sitzung anwesenden Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG und des Planungsbüros erläuterten die Planunterla- gen, gaben Auskünfte und beantworteten Fragen der Ratsmitglieder.
Herr Ortsbürgermeister Hannappel erläuterte nochmals in eingehenden Worten den Werdegang hinsichtlich der Trassenführung. Die Altemativtrasse »Montabaur-Nord« hätte den Ort auch im nördlichen Bereich »eingekesselt«, zumal der Ort bereits durch die BAB A 3 und Tonabbauflächen in seiner Weiterentwicklung gehemmt sei.
Er begrüßte insbesondere die Unterstützung von Ortsbürgermeisterkollegen und deren Ortsgemeinderäte sowie der Verbandsgemeinde und dem Verbandsgemeinderat.
Weiterhin stellte Ortsbürgermeister Hannappel fest, daß mit der Vorstellung der Planung durch die Mitarbeiter der DB AG und des Planungsbüros Cochet & Partner eine umfassende Information des Rates erreicht werden konnte.
Der Ortsgemeinderat faßte sodann einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat nimmt Kenntnis von den Planfeststellungsunterlagen zum Planfeststellungsabschnitt 72 und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Trassenführung
Der Ortsgemeinderat begrüßt zunächst, daß die Trasse »Montabaur-Süd« Inhalt des Planfeststellungsverfahrens ist und damit die Alternativtrasse »Montabaur-Nord«, von der die Ortsgemeinde Girod in besonders hohem Maß betroffen gewesen wäre, aufgegeben wurde.
2. Erdablagerungen/Lärmschutz
Der Ortsgemeinderat begrüßt es auch, daß entlang der BAB A 3 Erdablagerungen vorgenommen werden, von denen eine Lärmschutzfunktion für die direkt an die BAB A 3 angrenzende Wohnbebauung zukommt.
Die von einer nahezu reinen Wohnbebauung geprägten Ortsteile Girod und Kleinholbach werden durch die BAB A 3 getrennt, wobei auf der zum Ortsteil Girod orientierten BAB- Seite bereits eine Lärmschutzwand errichtet ist. Es ist jedoch unabdingbar, daß auch der Ortsteil Kleinholbach einen ausreichenden Lärmschutz erhält. -
Ein effektiver, wirksamer Lärmschutz kann jedoch nur erreicht werden, wenn zwischen den Erdablagerungen beiderseits der L 314 auch die verbleibende Lücke geschlossen wird, was aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (vorhandene Pipeline) nur durch eine Lärmschutzwand erfolgen kann.
Der Ortsgemeinderat nimmt daher diese Stellungnahme zum Anlaß, Bund/Land aufzufordem, den für den Ort unverzichtbaren Lärmschutz durch eine Lärmschutzwand zu schaffen.
3. Transportweg zu den Erdablagerungen östlich der L 314
Aus den vorgelegten Planunterlagen ist der Transportweg zu den Erdablagerungen östlich der L 314 nicht zu entnehmen. Hier bedarf es noch einer Aussage der DB AG, wie die verkehrsmäßige Andienung erfolgt und mit welcher Anzahl von Fahrbewegungen zu rechnen ist.
4. Transportweg/Beschränkung der Zu- und Abfuhrzeiten
Die Ablagerungsfläche - insbesondere die östlich der L 314 gelegene - grenzt direkt an die Wohnbebauung des Ortsteils Kleinholbach an, mit der Folge, daß die Lärmintensität für die Anwohner zunimmt.
Die An- und Abfuhrzeiten müssen daher zeitlich beschränkt werden; An- und Abfuhr in der Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen müssen ausgeschlossen werden.
5. Erdablagerungen - Veränderung der Böschungsneigung
Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, statt der vorgesehenen Böschungsneigung von 1:1,8 ein Neigungsverhältnis von 1:1,5 Zu wählen. Diese Forderung vor dem Hintergrund, den Flächenbedarf der jetzt landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzten Grundstücke zu minimieren.
Genehmigung und Kenntnisnahme von erheblichen/unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 und stimmte der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 zu.
Neuwahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Girod
Infolge der Versetzung von der Dienststelle des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, Herrn Obervermessungsrat Hachenberg, war eine Neuwahl erforderlich.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Ortsgemeinderat Herrn Vermessungsrat Dietmar Tepper vom Kataster- amt Montabaur.
Widmung von Verkehrsflächen
Der Ortsgemeinderat beschloß unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG) - in der Fassung vom 01.08.1977, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung
verlaufend von - bis
Tag der
Verkehrsübergabe
Nordstraße (Parz. 342)
Schulstraße - Ober der Kirch
01.09.1995
Ober der Kirch (Parz. 154 tlw.)
Nordstraße (Parz. 342) - Grundstücksparz. 142 und 160/3
01.09.1995
Hendelsgraben (Parz. 394)
Klingelwiese - Parz. 399
01.09.1995
Fußweg (Parz. 138)
Nordstraße — Ober der Kirch
01.09.1995
Männergesangverein »Concordia« Girod
Sängerfest vom 06. bis 08.10.1995
Nachdem unser Fest nun unmittelbar bevorsteht, hier noch einmal kurz die wichtigsten Termine für die Vorbereitungen bzw. für das anschließende Aufräumen:
Donnerstag, 05.10.1995, um 16.00 Uhr, Aufbau der Bühne und Theke in der Sporthalle sowie Bestuhlung der Halle. Um 19.00 Uhr ist an diesem Abend Generalprobe mit den Nachbarchören aus Nombom und Großholbach.
Freitag, 06.10.1995, Einrichtung der Pausenhalle ab ca. 12.30 Uhr und Aufstellen der Bewirtschaftungszelte.
Die Aufräumarbeiten nach Beendigung des Festes werden wir am Montag, dem 09.10.1995, gegen 09.00 Uhr, beginnen. Für alle diese Arbeiten sind freiwillige Helfer herzlich willkommen. Jeder, der sich freimachen kann, wird als Helfer gebraucht.
Noch ein Hinweis für eventuelle Kuchenspenden:
Bisher sind erst vereinzelt Meldungen für Kuchenspenden eingegangen. Daher noch mal die Bitte: Wer einen Kuchen spenden möchte, sagt bitte bei Frau Edeltrud Dupp unter Telefon 8035 (tagsüber bis 18.00 Uhr) oder 1692 (nach 18.00 Uhr) Bescheid.

