Einzelbild herunterladen

Montabaur

25

Nr. 39/95

F-Jugend: Freitag, den 29.09.1995, um 17.30 Uhr, gegen Nie­derahr, in Heiligenroth.

Zuschauer sind herzlich willkommen.

Girod

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBL IS. 2253)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Auf der Nörr II« in der Ortsgemein­de Girod gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umlegungs­ausschusses vom 24.08.1995 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Koblenzer Straße 15, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Betei­ligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umle­gungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Montabaur, den 22.09.1995 (S.)

gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Gemeinde Girod

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 19.09.1995

Beratung und Stell ungnahme zum Planfeststellungsverfah­ren für den Planfeststellungsabschnitt 72 der Neu­baustrecke Köln-Rhein/Main

Die in der Sitzung anwesenden Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG und des Planungsbüros erläuterten die Planunterla- gen, gaben Auskünfte und beantworteten Fragen der Ratsmit­glieder.

Herr Ortsbürgermeister Hannappel erläuterte nochmals in eingehenden Worten den Werdegang hinsichtlich der Trassen­führung. Die Altemativtrasse »Montabaur-Nord« hätte den Ort auch im nördlichen Bereich »eingekesselt«, zumal der Ort bereits durch die BAB A 3 und Tonabbauflächen in seiner Weiterentwicklung gehemmt sei.

Er begrüßte insbesondere die Unterstützung von Ortsbürger­meisterkollegen und deren Ortsgemeinderäte sowie der Ver­bandsgemeinde und dem Verbandsgemeinderat.

Weiterhin stellte Ortsbürgermeister Hannappel fest, daß mit der Vorstellung der Planung durch die Mitarbeiter der DB AG und des Planungsbüros Cochet & Partner eine umfassende Information des Rates erreicht werden konnte.

Der Ortsgemeinderat faßte sodann einstimmig folgenden Be­schluß:

Der Rat nimmt Kenntnis von den Planfeststellungsunterlagen zum Planfeststellungsabschnitt 72 und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1. Trassenführung

Der Ortsgemeinderat begrüßt zunächst, daß die Trasse »Mon­tabaur-Süd« Inhalt des Planfeststellungsverfahrens ist und damit die Alternativtrasse »Montabaur-Nord«, von der die Ortsgemeinde Girod in besonders hohem Maß betroffen gewe­sen wäre, aufgegeben wurde.

2. Erdablagerungen/Lärmschutz

Der Ortsgemeinderat begrüßt es auch, daß entlang der BAB A 3 Erdablagerungen vorgenommen werden, von denen eine Lärmschutzfunktion für die direkt an die BAB A 3 angrenzen­de Wohnbebauung zukommt.

Die von einer nahezu reinen Wohnbebauung geprägten Orts­teile Girod und Kleinholbach werden durch die BAB A 3 getrennt, wobei auf der zum Ortsteil Girod orientierten BAB- Seite bereits eine Lärmschutzwand errichtet ist. Es ist je­doch unabdingbar, daß auch der Ortsteil Kleinholbach einen ausreichenden Lärmschutz erhält. -

Ein effektiver, wirksamer Lärmschutz kann jedoch nur er­reicht werden, wenn zwischen den Erdablagerungen beider­seits der L 314 auch die verbleibende Lücke geschlossen wird, was aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (vorhandene Pipe­line) nur durch eine Lärmschutzwand erfolgen kann.

Der Ortsgemeinderat nimmt daher diese Stellungnahme zum Anlaß, Bund/Land aufzufordem, den für den Ort unverzicht­baren Lärmschutz durch eine Lärmschutzwand zu schaffen.

3. Transportweg zu den Erdablagerungen östlich der L 314

Aus den vorgelegten Planunterlagen ist der Transportweg zu den Erdablagerungen östlich der L 314 nicht zu entnehmen. Hier bedarf es noch einer Aussage der DB AG, wie die ver­kehrsmäßige Andienung erfolgt und mit welcher Anzahl von Fahrbewegungen zu rechnen ist.

4. Transportweg/Beschränkung der Zu- und Abfuhr­zeiten

Die Ablagerungsfläche - insbesondere die östlich der L 314 gelegene - grenzt direkt an die Wohnbebauung des Ortsteils Kleinholbach an, mit der Folge, daß die Lärmintensität für die Anwohner zunimmt.

Die An- und Abfuhrzeiten müssen daher zeitlich beschränkt werden; An- und Abfuhr in der Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen müssen ausgeschlossen werden.

5. Erdablagerungen - Veränderung der Böschungsnei­gung

Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, statt der vorgese­henen Böschungsneigung von 1:1,8 ein Neigungsverhältnis von 1:1,5 Zu wählen. Diese Forderung vor dem Hintergrund, den Flächenbedarf der jetzt landwirtschaftlich bzw. gärtne­risch genutzten Grundstücke zu minimieren.

Genehmigung und Kenntnisnahme von erheblichen/uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 und stimmte der Leistung von erhebli­chen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 zu.

Neuwahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Umle­gungsausschusses der Ortsgemeinde Girod

Infolge der Versetzung von der Dienststelle des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, Herrn Obervermessungsrat Hachenberg, war eine Neuwahl erforderlich.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Ortsgemein­derat Herrn Vermessungsrat Dietmar Tepper vom Kataster- amt Montabaur.

Widmung von Verkehrsflächen

Der Ortsgemeinderat beschloß unter Hinweis auf die Bestim­mungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG) - in der Fassung vom 01.08.1977, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung

verlaufend von - bis

Tag der

Verkehrsübergabe

Nordstraße (Parz. 342)

Schulstraße - Ober der Kirch

01.09.1995

Ober der Kirch (Parz. 154 tlw.)

Nordstraße (Parz. 342) - Grundstücksparz. 142 und 160/3

01.09.1995

Hendelsgraben (Parz. 394)

Klingelwiese - Parz. 399

01.09.1995

Fußweg (Parz. 138)

Nordstraße Ober der Kirch

01.09.1995

Männergesangverein »Concordia« Girod

Sängerfest vom 06. bis 08.10.1995

Nachdem unser Fest nun unmittelbar bevorsteht, hier noch einmal kurz die wichtigsten Termine für die Vorbereitungen bzw. für das anschließende Aufräumen:

Donnerstag, 05.10.1995, um 16.00 Uhr, Aufbau der Bühne und Theke in der Sporthalle sowie Bestuhlung der Halle. Um 19.00 Uhr ist an diesem Abend Generalprobe mit den Nach­barchören aus Nombom und Großholbach.

Freitag, 06.10.1995, Einrichtung der Pausenhalle ab ca. 12.30 Uhr und Aufstellen der Bewirtschaftungszelte.

Die Aufräumarbeiten nach Beendigung des Festes werden wir am Montag, dem 09.10.1995, gegen 09.00 Uhr, beginnen. Für alle diese Arbeiten sind freiwillige Helfer herzlich willkommen. Jeder, der sich freimachen kann, wird als Helfer gebraucht.

Noch ein Hinweis für eventuelle Kuchenspenden:

Bisher sind erst vereinzelt Meldungen für Kuchenspenden eingegangen. Daher noch mal die Bitte: Wer einen Kuchen spenden möchte, sagt bitte bei Frau Edeltrud Dupp unter Telefon 8035 (tagsüber bis 18.00 Uhr) oder 1692 (nach 18.00 Uhr) Bescheid.