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Montabaur

Ski-Club Horressen 1984 e.V.

In Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk im Landessport­bund Rheinland-Pfalz laden wir Mitglieder und Nichtmitglie­der ein zur Rückenschule.

Der Kurs beginnt am Dienstag, 24.10.1995, 18.30 bis 19.30 Uhr, in Horressen im Gemeindehaus neben der Kirche, umfaßt 8 Abende und wird gehalten von Bianca Merz, Krankengym­nastin. Die Teilnehmergebühr beträgt 80,- DM und ist nach erfolgter Anmeldung auf das Konto des Ski-Club Horressen bei der Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) Nr. 289 906, Kennwort »Rückenschule« zu überweisen.

Anmeldung bis 07.10.1995 und Information bei Monika Merz, Tel. 02602/3501.

Teilnehmen können Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jah­ren.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

JSG Horressen

Spielplan

Freitag, 29.09., F-Jugend, 17.30 Uhr JSG Steinefrenz - JSG Horressen

Samstag, 30.09., 13.15 Uhr, E I Spvgg. Ransbach - JSG Hor­ressen, EII TuS Niederahr - JSG Horressen, 14.15 Uhr D-Ju- gend TuS Niederahr - JSG Horressen, 15.30 Uhr C-Jugend, JSG Nauroth - JSG Horressen

Selbstverständlich sind Zuschauer zu allen Spielen recht herz­lich willkommen.

AHRBACHGEMEINDEN

Mandolinen- und Gitarrenunterricht

des Mandolinenvereins Heiligenroth Ab November 1995 bietet der Mandolinenverein Unterricht für Anfänger im Mandolinen- und Gitarrenspiel an. Die Schulung erfolgt durch qualifizierte Ausbilder. Instrumente werden ge­stellt. Das Mindestalter der Musikschüler sollte ca. 10 Jahre betragen.

Nähere Informationen erhalten sie unter Tel. 90584 (J. Ortsei­fen) oder 3937 (G. Schughart).

SG Heiligenroth, Ahrbach

Seniorenfußball:

1. Mannschaft am 01.10.1995, um 12.30 Uhr, in Niederahr

2. Mannschaft am 01.10.1995, um 12.30 Uhr, in Staudt

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, den 01.10.1995, um 10.30 Uhr, gegen iRengsdorf, in Heiligenroth

'B-Jugend: Samstag, den 30.09.1995, um 16.00 Uhr', gegen Weidenhahn, in Girod

C-Jugend: Samstag, den 30.09.1995, um 15.30 Uhr, in Ober­bieber 5

D-Jugend: Samstag, den 30.09.1995, um 14.15 Uhr, in Helfers­kirchen

E-Jugend I: Samstag, den 30.09.1995, um 13.15 Uhr, Eis­bachtal

E-Jugend II: Samstag, den 30.09.1995, um 13.15 Uhr, gegen Montabaur, in Großholbach

F-Jugend: Freitag, den 29.09.1995, um 17.30 Uhr, gegen Nie­derahr, in Heiligenroth Zuschauer sind herzlich willkommen.

_ Boden _

ASV Boden

Abteilung Ringen

Der nächste Heimkampf des ASV Boden ist am Samstag, dem 30.09.1995, um 20.00 Uhr, in der Ahrbachhalle Boden. Gast ist die Mannschaft des RC Neuwied.

Es sind spannende Kämpfe zu erwarten. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.

Nr. 39/95

_ Heiligenroth _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12.09.1995

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Zerfas das durch Tod von Ratsmitglied Fluck nachgerückte Ratsmit­glied Claudia Neuroth durch Handschlag auf die gewissenhaf­te Erfüllung der mit dem Amt des Ratsmitgliedes verbundenen Pflichten. Insbesondere verwies er auf die Treue- und Schwei­gepflicht.

Wahl von Mitgliedern für den Umlegungsausschuß

Infolge der Versetzung von der Dienststelle des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, Herrn Obervermessungsrat Hachenberg, war eine Nachwahl erforderlich.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Ortsgemein­derat Herrn Vermessungsrat Dietmar Tepper vom Kataster­amt Montabaur.

Zum stellvertretenden juristischen Mitglied wurde Herr Re­gierungsrat Schwickert von der Kreisverwaltung Montabaur gewählt. Für diese Funktion im Umlegungsausschuß hatte der Ortsgemeinderat bisher noch keine Person benannt.

Nachwahl von Ausschußmitgliedem

Durch den Tod des Rats- und Ausschußmitgliedes Alwin Fluck war eine Nachwahl von Ausschußmitgliedem für den Bau-, Umwelt- und Freizeitausschuß, den Kindergarten- und Ju­gendausschuß sowie den DB-Neubaustrecken-Ausschuß erfor­derlich.

Zum ordentlichen Mitglied des Bau-, Umwelt- und Frei­zeitausschusses wurde Herr Roland Linz und als stellvertre­tendes Mitglied Herr Thilo Marx gewählt.

Als stellvertretendes Mitglied des Kindergarten- und Ju­gendausschusses wählte der Ortsgemeinderat Frau Claudia Neuroth.

Die Ratsmitglieder wählten ferner Herrn Roland Linz zum stellvertretenden Mitglied des DB-Neubaustrecken-Aus- schusses.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Ortsbürgermeister Zerfas gab eine Eilentscheidung, die er im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten getroffen hatte, be­kannt. Danach erhielt eine in Heiligenroth ansässige Firma den Auftrag, im Industriegebiet Heiligenroth die Tiefbauar­beiten für die Rückführung des Wendehammers und für das Anlegen einer Lkw-Standspur auszuführen.

Vergabe von Arbeiten an der Außenanlage des Kindergar­tens

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Arbeiten an der Außenanlage des Kindergartens an eine in Heiligenroth an­sässige Firma zu vergeben (Auftragsvolumen: 3.040,26 DM).

Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Planungsab­schnitt 72 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens DB- Neubaustrecke

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth nahm die Planung für die DB-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main zur Kenntnis und bezog wie folgt Stellung:

1. Trassenführung/Bauausführung

Die Ortsgemeinde stimmt der vorgelegten Planung im Pla- nungsabschnitt 72 zu, wenn

- der in den Übersichts- und Lageplänen aufgeführte Trassenverlauf eingehalten und die Maßnahme als Tun­nellösung ausgeführt wird,

- der Tunnel »Himmelberg« bergmännisch und nur von zwei Seiten aufgefahren wird. Weitere Zugänge für ein Auffah­ren des Tunnels bedürfen der ausdrücklichen Genehmi-, gung der Ortsgemeinde,

- der Tunnel, insbesondere wegen der Feucht- und Quellen­bereiche Weitbitz - Mengweide - Apfelbäumen - Illbachs­graben, über die ganze Strecke »flüssigkeitsdicht« ausge­führt wird,

- möglicherweise auftretendes Drainagewasser durch Rück­haltemaßnahmen so in den Ahrbach abgeführt wird, daß keine Verschärfung der Hochwasserproblejnatik eintritt. .

2. Erdablagerungen im Bereich der BAB A 3

Die Aufschüttung eines Erdwalles mit lärmmindemder Wir­kung entlang der A 3 wird aus Sicht der Ortsgemeinde be­grüßt. Der Transport der Überschußmassen muß aus­schließlich auf den in den Planfeststellungsunterlagen ausge­wiesenen Wegen außerhalb der bebauten Ortslage von Heili­genroth erfolgen. Solche Wege sind noch nachzuweisen für das

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