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Montabaur

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Nr. 39/95

eine spätere Abholung. Im Falle einer Weigerung sollten Sie eine kostenpflichtige Zusendung androhen.

3. Spediteure oder die Post sind nicht verpflichtet, die Trans­portverpackungen mitzunehmen. Auch in diesen Fällen können Sie den Vertreiber auffordem, den Verpackungs­müll abzuholen.

4. Lassen Sie sich bereits beim Kauf die kostenlose Rücknah­me aller Materialien schriftlich zusichem. Damit können Sie Schwierigkeiten bereits im Vorfeld Vorbeugen.

5. Wenn Sie Probleme mit Händlern oder Zulieferern gehabt haben, d ann schreiben Sie der Verbraucher-Zentrale NRW, Abt. IV/U, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf und schil­dern Sie Ihre Erfahrungen. Sie können sich natürlich auch an die örtlichen Umweltberatungsstellen wenden.

Eckart Grundmann

Bergriffsbestimmungen nach § 3 Abs. 1 Verpackungsverordnung (VerpackV)

Transportverpackungen:

Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind und die dazu dienen, Waren auf dem Weg zum Hersteller bis zum Vertreiber vor Schäden zu bewahren, oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden.

Verkaufeverpackungen:

geschlossene oder offene Behältnisse oder Umhüllungen, die Be­standteile von Waren wie Becher, Beutel, Blister, Dosen, Eimer, Fäs­ser, Flaschen, Kanister, Kartonagen, Schachteln, Säcke, Schalen, Tragetaschen oder ähnlichen Umhüllungen, die vom Endverbraucher zum Transport oder bis zum Verbrauch zum Transport oder bis zum Verbrauch der Waren verwendet werden. Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung sind auch Einweggeschirr und Ein weg bestecke.

Umverpackungen:

Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen, die dazu be­stimmt sind, als zusätzliche Verpackung von Verkaufsverpackun­gen

a) die Abgabe von Waren im Wege der Selbstbedienung zu ermög­lichen oder

b) die Möglichkeit des Diebstahls zu erschweren oder

c) überwiegend der Werbung zu dienen.

Die Umweltbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Durchwahl 02602/126.215.

sten) haben davor gebeten und geredet, den Zoll auf dem Rückweg zu bezahlen. Und als sie wieder heimgekommen, haben sie den Zoll nicht bezahlt, sondern dem Kellner (Finanz­verwalter des Amtes Montabaur) Johann Reinhard geklagt, welcher auch deshalb vor den Rat (Stadtrat) mit ihnen gekom­men ist und sie verteidigt hat und höchlich erzürnt gewesen und sie zu halben Teil von wegen unseres gnädigen Herrn ledig gegeben (= also die für den Kurfürsten bestimmten 50 % des Zolls nicht durch die Stadt einziehen lassen wollte).

Aher sie wollten dem Rat sein Anteil vorenthalten, dessen Recht nicht gelten lassen wollen, sondern dem Rat freventliche Wort gegeben und getrotzt. Aber auf den andern Morgen hat der Bürgermeister Thonge Henckes dem obengenannten Heinz auf Pfaffenacker eine Kuh genommen und hinter den Wirt geführt, und (sie) hat da solange gestanden, bis sie (Fut­ter) für 16 albus verzehrt hat; und da (wurde) die Kuh - wie Recht ist - aufgeboten (zum Kauf öffentlich angeboten) und verkauft für 3 Gulden und 6 Albus; und ihm (dem Heinz davon) nichts wiedergegeben, obschon er nach Trier zu unserem gnä­digen Herrn (dem Kurfürsten) gelaufen ist und danach auch auf der Huldigung Herrn Ludwigs, Erwählter zu Trier, mit Supplication angetreten; aber der Rat (der Stadt ist) auf sei­nem Verhalten geblieben.«

Der Rat der Stadt ließ sich auch von Dienstleuten des Kurfür­sten nicht die Butter vom Brot nehmen.

Günter Henkel

Öffnungszeiten;

Montag, Mittwoch, Freitag.10.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag.von 15.30 bis 17.30 Uhr

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr

wegen des Feiertages »Tag der Deutschen Einheit« am 03.10.1995

Von seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird daraufhingewiesen, daß wegen des Feiertages »Tag der Deutschen Einheit« am Dienstag, dem 03.10.1995, die Entlee­rung der Müll- bzw. Wertstoffgefaße oder Einsammlung der DSD-Säcke in der Zeit vom 03. bis 07.10.1995jeweils einen Tag später erfolgt, also anstatt dienstags erst mittwochs, anstatt mittwochs erst donnerstags usw.

Die jeweilige Ahfuhrart ist dem Müllkalender 1995 zu entneh­men.

Erwachsenenbildung

1US ARCHIVl

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Die Gemarkungsgrenzen als Einnahmequellen (II)

Nicht nur »Ausländer«, Händler aus Kurköln, aus Nassau oder Hessen, mußten die Hoheitsrechte der Stadt Montabaur an den Gemarkungsgrenzen respektieren. Auch die Dienstleute des Kurfürsten von Trier, des Stadtherm also, konnten die Zollhoheit der Stadt Montabaur nicht mißachten, selbst wenn sie den Kurfürsten zu Hilfe riefen.

»Anno 1540 vor Pfingsten hat Heinz Müser, Burg- und Hof­mann unseres gnädigen Herrn auf Pfaffenacker, und Gangolf, Hofinann zu Neuhof, beide etlichen Wein von der Lahn gegen Hachenburg sollten fahren, und begehrten vom Bürgermeister und Baumeister (der Stadt Montabaur) Urlaub (Erlaubnis), wollten die verbotene Straße von Elbert zu Horhausen (Hor­ressen) zu, durch den Wald - um der Nähe willen - fahren; und haben den Zoll vorher auch angeboten. Hat man ihnen abge­schlagen, und sind sie (doch) darüber gefahren; und etliche (Stadtknechte) - vom Rat gesendet - (haben) da gewartet und wollten fenden (= Zoll einziehen); sie (die Hofleute des Kurfür-

Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

08201 Dekorationen mit Seidenblumen

Wir dekorieren Vasen, Kerzenständer, Gefäße aller Art mit Seidenblumen und je nach Wunsch der Teilnehmer kann auch weihnachtlicher Tischschmuck hergestellt werden.

Beginn: Montag, 23. Oktober 1995, 19.00 Uhr

Dauer: 3 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Rosalene Pehl

Gebühren: 20,-DM

08202 Weihnachtsschmuck aus Perlen

In diesem Kurs wird Ihnen eine Einführung in die Technik der Perlenkunst gegeben. Unter fachkundiger Anleitung werden Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Perlentechnik vermit­telt. Um kreativen Christbaumschmuck und kleine Geschenke herzustellen, ist dann nur noch Ihre Phantasie gefragt. Beginn: Montag, 23. Oktober 1995, 18.30 Uhr

Dauer: 3 Abende (2 Zeitstunden)

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Komelia Houy

Gebühren: 20,- DM (zuzüglich Materialkosten)

08203 Marionetten (nach Vorlage der Augsburger-

Puppenkiste)

In diesem Kurs soll Ihnen die Fertigkeit vermittelt werden, wie Sie aus Holz und Stoff die Originalfiguren der Augsburger Puppenkiste selbst herstellen können.

Beginn: Mittwoch, 25. Oktober 1995,18.30 Uhr

Dauer: 3 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Komelia Houy

Gebühren: 20,- DM (zuzüglich Materialkosten)