Montabaur
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“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
Sprechstunde des Ausländerbeirates
Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 5. Oktober 1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Besprechungszimmer, 2. Stock Neubau), statt.
_ Nr. 39/95
Spenden erbeten für die Bosnien- und Kroatienhilfe
Guterhaltenes technisches Mobiliar, Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde aller Art, Fernseher, Radiogeräte, Cassetten- rekorder, aber auch Mobiliar für Schulen (Musikinstrumente etc.) sammelt die Caritas für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Die Spenden werden am 30.09.1995 nach Terminabsprache abgeholt.
Wer helfen will, wendet sich an die Beratungsstelle des Caritasverbandes (Tel.: 02602/1606-0) damit eine Abholzeit vereinbart werden kann.
Diese Aktion wird in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Koblenz durchgeführt.
Katze als Fundsache
Am 24.09.1995 wurde in Eschelbach ein graugetigerter Kater, ca. 1/2 Jahr alt, aufgefunden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tel.-Nr. melden: 02602/4209.
Fassadenwettbewerb der Verbandsgemeinde
»Eifrig Punkten« heißt es auch in diesem Jahr beim Fassadenwettbewerb der Verbandsgemeinde Montabaur. 14 Objekte in elf Gemeinden hatte die Bewertungskommission unter der Leitung von I. Beigeordneten Heinz Reusch auf dem Programm bei ihrer Besichtigungsreise durch die Verbandsgemeinde. Ziel ist es, mit diesem Wettbewerb den Gedanken der Dorf- emeuerung und -Verschönerung stärker ins Bewußtsein der Bevölkerung zu rücken.
Gezielt soll die Eigeninitiative der Einwohner und Bürger zur Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Verschönerung von erhaltenswerten Bauwerken gefordert werden. Einige bemerkenswerte Beispiele gelungener Fassadengestaltung bekamen die Kommissionsmitglieder zu sehen.
Die Sieger in diesem Wettbewerb erhalten eine Geldprämie. Preisverleihung und Prämierung ist für Ende Oktober vorgesehen.
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V. li. nach re. die Mitglieder der Bewertungsjury Eduard Schönau, Harald Maersch, Rudi Wolf, Jindra Kuhnen, 1. Beigeordneter H. Reusch, Hausbesitzer Herr Velser, Horbach
Schließung des Hallenbades
Am Dienstag, dem 03.10.1995 (Tag der deutschen Einheit) bliebt das Hallenbad Montabaur geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.
Vom Umgang mit Transportverpackungen
Verpackung ist nicht gleich Verpackung. Spätestens seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 ist auch dem privaten Verbraucher deutlich geworden, daß es bei den Verpackungen kleine, aber wesentliche Unterschiede gibt. Der Gesetzgeber differenziert zwischen Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen und Umverpackungen. Während die Rücknahme von Verkaufs- und Umverpackungen in den sog. gelben Säcken oder gelben Tonnen durch das Duale System Deutschland GmbH erfolgt, findet dieser Entsorgungsweg bei den Transportverpackungen keine Anwendung.
Was sind Transportverpackungen?
Transportverpackungen schützen die Ware vor Einflüssen beim Transport (daher der Name). Bei handlichen Produkten,
wie etwa Lebensmitteln, kommt der Kunde mit dieser Art von Verpackung nicht in Berührung. Denn diese Kleinwaren stehen zumeist in Regalen der Kaufhäuser und Einzelhandelsgeschäften und sind von der Transportverpackung zuvor »befreit« worden. Bei sperrigen Waren, wie etwa Möbeln oder Haushaltsgroßgeräten, die in der Regel von Herstellern oder Händlern direkt an die Endverbraucher geliefert werden, sieht die Sache schon ganz anders aus. Diese Verpackungen werden nicht über das Duale System entsorgt, sondern müssen laut Verpackungsverordnung vom Hersteller oder Vertrei- ber nach erfolgter Anlieferung zurückgenommen werden. Übrigens: Werden Möbel bzw. Großgeräte in Mitnahmemärkten oder SB-Märkten gekauft, gilt die Verpackung nicht als Transportverpackung und kann über das Duale System entsorgt werden. Bei der Handhabung von Transportverpackungen sollten Sie folgendes beachten.
Ups und Hinweise
1. Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die Transportverpackungen grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen.
, Allerdings müssen Sie dem Anlieferer das Verpackungsmaterial unmittelbar wieder mitgeben. Damit stellen Sie klar, daß Sie die Verpackung nicht für andere Zwecke behalten möchten.
2. Wenn der Lieferant sich weigert, die Verpackung mitzunehmen oder nicht warten will, bis die Ware ausgepackt ist, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, daß Sie die Verpackung mitgeben wollten und dies nicht möglich war. Vereinbaren Sie dann mit dem Vertreiber oder Hersteller

