Einzelbild herunterladen

Montabaur

11

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Sprechstunde des Ausländerbeirates

Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 5. Oktober 1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Besprechungs­zimmer, 2. Stock Neubau), statt.

_ Nr. 39/95

Spenden erbeten für die Bosnien- und Kroatienhilfe

Guterhaltenes technisches Mobiliar, Waschmaschinen, Kühl­schränke, Herde aller Art, Fernseher, Radiogeräte, Cassetten- rekorder, aber auch Mobiliar für Schulen (Musikinstrumente etc.) sammelt die Caritas für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Die Spenden werden am 30.09.1995 nach Terminabsprache abgeholt.

Wer helfen will, wendet sich an die Beratungsstelle des Cari­tasverbandes (Tel.: 02602/1606-0) damit eine Abholzeit verein­bart werden kann.

Diese Aktion wird in Zusammenarbeit mit dem Caritasver­band Koblenz durchgeführt.

Katze als Fundsache

Am 24.09.1995 wurde in Eschelbach ein graugetigerter Kater, ca. 1/2 Jahr alt, aufgefunden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tel.-Nr. melden: 02602/4209.

Fassadenwettbewerb der Verbandsgemeinde

»Eifrig Punkten« heißt es auch in die­sem Jahr beim Fassadenwettbewerb der Verbandsgemeinde Montabaur. 14 Objekte in elf Gemeinden hatte die Bewer­tungskommission unter der Leitung von I. Beigeordneten Heinz Reusch auf dem Pro­gramm bei ihrer Besichtigungsreise durch die Verbandsgemeinde. Ziel ist es, mit die­sem Wettbewerb den Gedanken der Dorf- emeuerung und -Verschönerung stärker ins Bewußtsein der Bevölkerung zu rücken.

Gezielt soll die Eigeninitiative der Ein­wohner und Bürger zur Gestaltung, In­standhaltung, Pflege und Verschönerung von erhaltenswerten Bauwerken gefor­dert werden. Einige bemerkenswerte Bei­spiele gelungener Fassadengestaltung be­kamen die Kommissionsmitglieder zu se­hen.

Die Sieger in diesem Wettbewerb erhalten eine Geldprämie. Preisverleihung und Prämierung ist für Ende Oktober vorgese­hen.

iliii

V. li. nach re. die Mitglieder der Bewertungsjury Eduard Schönau, Harald Maersch, Rudi Wolf, Jindra Kuhnen, 1. Beigeordneter H. Reusch, Hausbesitzer Herr Velser, Horbach

Schließung des Hallenbades

Am Dienstag, dem 03.10.1995 (Tag der deutschen Einheit) bliebt das Hallenbad Montabaur geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.

Vom Umgang mit Transportverpackungen

Verpackung ist nicht gleich Verpackung. Spätestens seit Inkrafttreten der Ver­packungsverordnung im Jahr 1991 ist auch dem pri­vaten Verbraucher deutlich geworden, daß es bei den Verpackungen kleine, aber wesentliche Unterschiede gibt. Der Gesetzgeber diffe­renziert zwischen Trans­portverpackungen, Ver­kaufsverpackungen und Umverpackungen. Während die Rücknahme von Verkaufs- und Umverpackungen in den sog. gelben Säcken oder gelben Tonnen durch das Duale Sy­stem Deutschland GmbH erfolgt, findet dieser Entsorgungs­weg bei den Transportverpackungen keine Anwendung.

Was sind Transportverpackungen?

Transportverpackungen schützen die Ware vor Einflüssen beim Transport (daher der Name). Bei handlichen Produkten,

wie etwa Lebensmitteln, kommt der Kunde mit dieser Art von Verpackung nicht in Berührung. Denn diese Kleinwaren ste­hen zumeist in Regalen der Kaufhäuser und Einzelhandelsge­schäften und sind von der Transportverpackung zuvor »be­freit« worden. Bei sperrigen Waren, wie etwa Möbeln oder Haushaltsgroßgeräten, die in der Regel von Herstellern oder Händlern direkt an die Endverbraucher geliefert werden, sieht die Sache schon ganz anders aus. Diese Verpackungen werden nicht über das Duale System entsorgt, sondern müs­sen laut Verpackungsverordnung vom Hersteller oder Vertrei- ber nach erfolgter Anlieferung zurückgenommen werden. Üb­rigens: Werden Möbel bzw. Großgeräte in Mitnahmemärkten oder SB-Märkten gekauft, gilt die Verpackung nicht als Trans­portverpackung und kann über das Duale System entsorgt werden. Bei der Handhabung von Transportverpackungen sollten Sie folgendes beachten.

Ups und Hinweise

1. Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die Transport­verpackungen grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen.

, Allerdings müssen Sie dem Anlieferer das Verpackungs­material unmittelbar wieder mitgeben. Damit stellen Sie klar, daß Sie die Verpackung nicht für andere Zwecke behalten möchten.

2. Wenn der Lieferant sich weigert, die Verpackung mitzu­nehmen oder nicht warten will, bis die Ware ausgepackt ist, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, daß Sie die Verpackung mitgeben wollten und dies nicht möglich war. Vereinbaren Sie dann mit dem Vertreiber oder Hersteller