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Montabaur

Nr. 39/95

M

Planfeststellungsverfahren

für den Planfeststellungsabschnitt 73 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main in den Gemarkungen Görgeshausen, Heilberscheid, Nentershausen, Nombom und Girod (Gemarkung Kleinholbach)

- Bürgerinformation in der Freiherr-vom-Stein-Halle Nentershausen am 12.10.1995

Die Bezirksregierung Koblenz hat für den Planfeststellungs­abschnitt 73 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bahnstrecke Köln-Rhein/Main eingeleitet. Die Planunter­lagen liegen vom 9. Oktober bis 8. November 1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentlich aus (s. besondere öffentliche Bekanntmachung).

Die Trasse im Planfeststellungsabschnitt 73 beginnt am Süd­portal des geplanten »Eichheidetunnels« südlich der Ortslage Nombom im Waldbereich »Hinterholz/Wolferts«, durchquert das Waldgebiet »Eichen-Dickenschied«, überbrückt den Issel­bach unmittelbar westlich der BAB A 3, unterführt sodann im geplanten Tunnelbauwerk »Lange-Issel-Tunnel« die BAB A 3 und die Landesstraße L 318 bis zum nördlichen Aufifahrtsast der BAB Anschlußstelle Diez (südöstlich der Ortslage Nen­tershausen), um fortan nördlich und parallel zur BAB A 3 bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen zu verlaufen.

Zur Information der Bürger im Bereich dieses Planfeststel­lungsabschnittes findet am Donnerstag, 12.10.1995, 19.00 Uhr, in der Freiherr-vom-Stein-HaUe Nentershausen eine Bürgerinformation statt, in der die Deutsche Bahn AG und die Planungsbüros die Planung erläutern und für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.

Alle Bürger und Interessierte sind zur dieser Veranstaltung sehr herzlich eingeladen.

56410 Montabaur, 15. September 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bekanntmachung des Fundamtes

Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt Montabaur abgegeben worden:

1 Fahrrad Marke »Prophete«......Fd.-Nr. 24/95

1 MTB Fahrrad.*.Fd.-Nr. 26/95

1 goldfarbenes Armband.. d.-Nr. 28/95

1 schwarz-rote Geldbörse mit Inhalt..f^Fd.-Nr. 30/95

1 Fahrrad Marke »Goldrad«.Fd.-Nr. 31/95

1 braunes Schlüsselmäppchen mit Inhalt.Fd.-Nr. 33/95

1 Gliederarmband.Fd.-Nr. 34/95

1 goldenes Armkettchen mit Gravur...Fd.-Nr. 35/95

1 goldenes Gliederarmband.Fd.-Nr. 36/95

1 Scout-Geldbörse mit Inhalt.Fd.-Nr. 37/95

fr

1 schwarze Geldbörse mit Inhalt.Fd.-Nr. 40/95

1 Handy »Nokia«.Fd.-Nr. 41/95

1 Herrenarmbanduhr.Fd.-Nr. 43/95

12 verschiedene Geldscheine.Fd.-Nr. 24, 27, 29, 39, 42/95

Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verband sge- meindeverwaltung - Fundamt - Zim.-Nr. 120, Tel.: 02602/126124, Montabaur, melden.

Im Aufträge: Unterschrift

Vollzug der Wasserge?°tze

Erteilung einer Bewilligung gemäß 3 und 8

Wasserhaushaltsgesetz zur Entnahme Vu .undwasser aus dem Tiefbrunnen »I Görge&.. isen«

Antragsteller: Verbandsgemeindewerke Montabaur, Großer Markt 10, 56410 Montabaur

Lage: Gemarkung Görgeshausen, Flur 6, Flur­

stücksnummer 717 Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwald

Der Bescheid bezüglich der o. a. Maßnahme hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gern. § 114 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland- Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253) ist eine Ausferti­gung des Bescheides mit einer Ausfertigung der Antragsunter­lagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.

Der Bewilligungsbescheid mit den Auflagen und Bedingungen sowie Antrags- und Planunterlagen werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 16.10.1995 bis 30.10.1995 ein­schließlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Großer Markt 10, 56410 Montabaur, Rathaus-Altbau, Zim- mer-Nr. 30, während der allgemeinen Kernarbeitszeit mon­tags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

56410 Montabaur, 21.09.1995 Verbandsgemeindewerke

Montabaur Galke, stellvertr. Werkleiter