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Montabaur

Nr. 38/95

Den Einwohnern von Niederelbert wünsche ich für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Freude an der aktiven Gestal­tung ihres Dorfes.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Jochen Borchert«

Nochmals: Vielen herzlichen Dank für die vielfältige Unter­stützung, ohne die dieser Erfolg nicht zu erreichen gewesen wäre.

Feiern wollen wir im Anschluß an die Preisverleihung in Ber­lin, und ich lade Sie schon jetzt zu dieser Fahrt ein. Bitte merken Sie sich den Termin für die Berlinfahrt vor. Abfahrt ist am Mittwoch, 24.01.1996; die Preisverleihung erfolgt am Donnerstag, 25.01.1996 im Internationalen Congreß Zentrum - ICC - Berlin, und zwar im Zusammenhang mit der Grünen Woche, die wir auch besuchen werden. Es wurden bereits verschiedene Reisebüros um Angebote gebeten, die jedoch noch nicht alle eingegangen sind. Einzelheiten werden demnächst veröffentlicht. Aber schon jetzt kann gesagt werden: Sie wer­den nie mehr im Rahmen einer Gruppenreise so preiswert nach Berlin reisen können.

Übrigens: Beim Dorffest wurden zwei Kuchenteller und ein tiefer Teller zurückgelassen, sie können im Rathaus abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Willi Bode, Ortsbürgermeister

Änderung der Dienststunden am 28.09.1995

Wegen des vorzeitigen Beginns der Gemeinderatsitzung wer­den die Dienststunden am Donnerstag, 28.09.1995, von 18.00 bis 19.30 Uhr festgelegt.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

SPD Montabaur

Erstmals haben alle Mitglieder einer Partei die Chance, über eine Befragungsaktion direkt an einem Programm mitzuwir­ken. Dazu erhalten die Sozialdemokraten einen Fragebogen, in dem die Schwerpunkte der Landespolitik zur Entscheidung gestellt werden.

Für Donnerstag, den 28. September, lädt der SPD-Ortsver- ein Montabaur seine Mitglieder zur Abgabe der Fragebögen ins Haus Mons-Tabor (Meiner Saal) ein. Ab 19.30 Uhr wer­den die Fragebögen dort vom Vorstand entgegengenommen. Ein »politischer Spätschoppen« bietet Gelegenheit, die Frage­bögen noch einmal zu besprechen. Aber auch über aktuelle Politik soll diskutiert werden. Der Landtagsabgeordnete Ha­rald Schweitzer und die Geschäftsführerin sowie sozialpoliti­sche Sprecherin der SPD Kreistagsfraktion, Inge Kerz, unter­stützen als Diskussionspartner hierbei den Ortsvereinsvor- stand. Wie immer, sind interessierte Nichtmitglieder herzlich willkommen. Informationen beim Vorsitzenden Karl-Heinz Bächer, Im Farenau 4 (Telefon: 4510).

S. V. Niederelbert

Abteilung »Alte Herren«

Am 23.09. haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Montabaur. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Platzaufbau: Hübin- ger/Frink.

_ Oberelbert _

Gemeindeverwaltung Oberelbert

- Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bamert« der Gemeinde Oberelbert ist für das Flurstück Nr. 127/1 im neuen Bestand der Ordn. Nr. 1 und die Ordn. Nm.: 11 und 12, sowie die Änderung des Umlegungsplanes vom 28.07.1995 für die Ordn. Nm.: 1.2, 2, 6 uns 21

am 05.09.1995 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (GBG1. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Ümlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

t

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde festgesetzten Zahlungs­termin die Geldleistungen gezahlt hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Oberelbert schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 06.09.1995 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 04.09.1995 der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1994 L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt i DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

. 984.074,63

1.315.892,49

2.299.967,12

Summe bereinigte Soll- Einnahmen

984.074,63

1.315.892,49

2.299.967,12

Soll-Ausgaben

984.074,63

1.345.373,01

2.329.447,64

+ Neue Haushalts­ausgabereste

382,70

382,70

./. Abgang alter Haus­haltsausgabereste

29.863,22

29.863,22

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

984.074,63

1.315.892,49

2.299.967,12

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt: Montabaur, 28.03.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

IL

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Jung sowie I. Ortsbeigeordneter Klaß- mann nahmen an Beratung und Beschlußfassung wegen Son­derinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil

HL

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.09. bis 05.10.1995 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Oberelbert, den 14.09.1995 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

gez. Jung, Ortsbürgermeister

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