Montabaur
Nr. 38/95
Den Einwohnern von Niederelbert wünsche ich für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Freude an der aktiven Gestaltung ihres Dorfes.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Jochen Borchert«
Nochmals: Vielen herzlichen Dank für die vielfältige Unterstützung, ohne die dieser Erfolg nicht zu erreichen gewesen wäre.
Feiern wollen wir im Anschluß an die Preisverleihung in Berlin, und ich lade Sie schon jetzt zu dieser Fahrt ein. Bitte merken Sie sich den Termin für die Berlinfahrt vor. Abfahrt ist am Mittwoch, 24.01.1996; die Preisverleihung erfolgt am Donnerstag, 25.01.1996 im Internationalen Congreß Zentrum - ICC - Berlin, und zwar im Zusammenhang mit der Grünen Woche, die wir auch besuchen werden. Es wurden bereits verschiedene Reisebüros um Angebote gebeten, die jedoch noch nicht alle eingegangen sind. Einzelheiten werden demnächst veröffentlicht. Aber schon jetzt kann gesagt werden: Sie werden nie mehr im Rahmen einer Gruppenreise so preiswert nach Berlin reisen können.
Übrigens: Beim Dorffest wurden zwei Kuchenteller und ein tiefer Teller zurückgelassen, sie können im Rathaus abgeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Willi Bode, Ortsbürgermeister
Änderung der Dienststunden am 28.09.1995
Wegen des vorzeitigen Beginns der Gemeinderatsitzung werden die Dienststunden am Donnerstag, 28.09.1995, von 18.00 bis 19.30 Uhr festgelegt.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
SPD Montabaur
Erstmals haben alle Mitglieder einer Partei die Chance, über eine Befragungsaktion direkt an einem Programm mitzuwirken. Dazu erhalten die Sozialdemokraten einen Fragebogen, in dem die Schwerpunkte der Landespolitik zur Entscheidung gestellt werden.
Für Donnerstag, den 28. September, lädt der SPD-Ortsver- ein Montabaur seine Mitglieder zur Abgabe der Fragebögen ins Haus Mons-Tabor (Meiner Saal) ein. Ab 19.30 Uhr werden die Fragebögen dort vom Vorstand entgegengenommen. Ein »politischer Spätschoppen« bietet Gelegenheit, die Fragebögen noch einmal zu besprechen. Aber auch über aktuelle Politik soll diskutiert werden. Der Landtagsabgeordnete Harald Schweitzer und die Geschäftsführerin sowie sozialpolitische Sprecherin der SPD Kreistagsfraktion, Inge Kerz, unterstützen als Diskussionspartner hierbei den Ortsvereinsvor- stand. Wie immer, sind interessierte Nichtmitglieder herzlich willkommen. Informationen beim Vorsitzenden Karl-Heinz Bächer, Im Farenau 4 (Telefon: 4510).
S. V. Niederelbert
Abteilung »Alte Herren«
Am 23.09. haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Montabaur. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Platzaufbau: Hübin- ger/Frink.
_ Oberelbert _
Gemeindeverwaltung Oberelbert
- Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bamert« der Gemeinde Oberelbert ist für das Flurstück Nr. 127/1 im neuen Bestand der Ordn. Nr. 1 und die Ordn. Nm.: 11 und 12, sowie die Änderung des Umlegungsplanes vom 28.07.1995 für die Ordn. Nm.: 1.2, 2, 6 uns 21
am 05.09.1995 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (GBG1. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Ümlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
t
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde festgesetzten Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Oberelbert schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 06.09.1995 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 04.09.1995 der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1994 L
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt i DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
. 984.074,63
1.315.892,49
2.299.967,12
Summe bereinigte Soll- Einnahmen
984.074,63
1.315.892,49
2.299.967,12
Soll-Ausgaben
984.074,63
1.345.373,01
2.329.447,64
+ Neue Haushaltsausgabereste
382,70
382,70
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
29.863,22
29.863,22
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
984.074,63
1.315.892,49
2.299.967,12
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt: Montabaur, 28.03.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
IL
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Jung sowie I. Ortsbeigeordneter Klaß- mann nahmen an Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil
HL
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.09. bis 05.10.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, den 14.09.1995 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert
gez. Jung, Ortsbürgermeister
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