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Montabaur

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S.V. 1920 Niedererbach e.V.

Samstag, 23.09., 17.00 Uhr Alte Herren in Würges Sonntag, 24.09., 12.30 Uhr Niedererbach II in Hundsangen; 14.30 Uhr Niedererbach I in Görgeshausen.

_ Nomborn _

MGV »Arion« Nombom

Die Sänger der Tenor- und Baßstimmen treffen sich am Mon­tag, dem 25.09.1995, um 19.30 Uhr zu gemeinsamen Gesang­stunde in Großholbach.

Country- und Westemclub Nombom

Wir treffen uns am Montag, dem 02.10.1995, um 19.30 Uhr in der Grillhütte zu einer kleinen Feier und um zusammen die Bilder vom Ausflug anzuschauen. Bitte bringt alle Teller und Besteck mit.

Am Dienstag, dem 03.10.1995, räumen wir zusammen auf, anschließend wollen wir dann ein Gruppenfoto aufnehmen.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert mit Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert zu­sammen mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert findet am

Donnerstag, dem 28. September 1995, um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates mit dem Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß

1. Vorstellung des Vorentwurfs der Straßenplanung für das Neubaugebiet »Im Hardtfeld« durch das Ingenieurbüro Senger Consult, Treis-Karden

2. Vorstellung des Vorentwurfs der Straßenplanung für die Anbindung des SB-Marktes an die Hauptstraße (K 168) durch das Ingenieurbüro Pfeiffer-Cönsult, Hachenburg

3. Gemeinsamer Wiederaufbau der Elberthalle durch Ortsge- meinde Niederelbert und Verbandsgemeinde Montabaur

4. Vergabe des Auftrags zum Ausbau der Straße »Am Hisgen«

5. Verschiedenes

B. Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates

1. Antrag von Herrn Armin Wüst, Südstraße 4, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Schla« für das Flurstück 197/2 in Flur 8

2. Antrag von Herrn Udo Koch, Hollerer Straße, auf Verbes­serung der Verkehrsverhältnisse im Bereich der Hollerer Straße von der Einmündung in die Hauptstraße bis zur Einfahrt Kirmesplatz

3. Antrag von Herrn Knorr v. Rosenroth, Cäsarweg 14, auf Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bereich der Römerstraße, insbesondere im Einmündungsbereich Rö­merstraße/Hauptstraße

4. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert auf Fi­nanzierung von Funkmeldeempfängem zur Sicherstellung der umfassenden Alarmierung der Wehrleute

5. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert auf Ge­nehmigung zur Aufstellung eines Infokastens im öffentli­chen Wege- bzw. Straßenbereich

6. Förderungsanträge an den »Naturpark Nassau« für das Haushaltsjahr 1996

7. Wahl eines Mitglieds für den Ausschuß »Umwelt und For­sten«

8. Verschiedenes

HI. Nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates

1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

2. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 19.09.1995 Bode, Ortsbürgermeister

Nr. 38/95

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG Hübinger: Montag, 25.09.1995,20.00 Uhr, Vereinsraum Rathaus

FWG Wiedering:Montag, 25.09.1995, 20.15 Uhr, »Fohr-Pils- Stube«

Gemeindeverwaltung Niederelbert - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert ist am 15.08.1995 für die Ordn. Nm.: 3 und 9 imanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden. Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Niedererbach schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 14.09.1995 (S.)

Der Vorsitzende des gez. Reichling,

Umlegungsausschusses Vermessungsdirektor

»Wir fahren nach Berlin!«

Silbermedaille im Bundeswettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« 1995

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit einer Silbermedaille wurden unsere Bemühungen im Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« belohnt.

Dies ist ein großartiger Erfolg, für den ich bereits zahlreiche Glückwünsche erhalten habe, die ich gerne an die gesamte Bürgerschaft weitergebe. 5.308 Dörfer in 13 Bundesländern haben sich 1995 am Wettbewerb beteiligt; 45 Dörfer- darunter auch Niederelbert - hatten sich für den Bundeswettbewerb qualifiziert, in dem wir jetzt die Silbermedaille errangen.

Wir alle können darauf sehr stolz sein, und ich möchte mich - auch im Namen des Gemeinderates sehr herzlich bei der gesamten Bürgerschaft bedanken, die dazu beigetragen hat, dieses Ergebnis zu erreichen.

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und For­sten, Jochen Borchert, hat mir am 14.09.1995 ein Schreiben übersandt, das ich gerne im Wortlaut wiedergebe:

»Sehr geehrter Herr Bode,

zur erfolgreichen Teilnahme Ihrer Gemeinde am 18. Bundes­wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« spreche ich allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Niederelbert Dank und Anerkennung aus. Sie haben in anschaulicher Weise gezeigt, wie der ländliche Raum attraktiv und lebenswert gestaltet werden kann. Ihr Erfolg im diesjährigen Bundes­wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«, zu dem ich Ihnen gratuliere, dokumentiert dies eindrucksvoll.

Ein intaktes Umfeld hat großen Einfluß auf das Miteinander der Menschen auf dem Land. Deshalb ist Ihr Einsatz für das Gemeinwohl gerade in der heutigen Zeit von besonderer Be­deutung. Sie geben ein positives Beispiel, wie Mitbürgerinnen und Mitbürger, ohne nach dem Staat zu rufen, Verantwortung für ihren eigenen Lebensraum übernehmen können.

t.