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Montabaur

Nr. 35/95

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau des Talweges von Montabaur nach Ettersdorf zu einem kombinierten Rad- /Wanderweg öffentlich aus.

Leistungsumfang:

16.000 m 2 Planum herstellen

800 to Splitteinbau als Profilausgleich 15.000 m 2 wassergebundene Decke 400 m 2 Betonverbundpflaster 150 m Holzschutzgeländer als Absturzsicherung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 01.09.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 15. September 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 23. August 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Ah alle

Vereine, Veranstalter und Organisatoren

von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

in der Verbandsgemeinde

Montabaur

Redaktionsschluß für die Ausgabe Oktober bis Dezember 1995 ist Montag, 4. September 1995,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »AKTUELL« - Tel.: 02602/126.169 gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Fristablauf am 2. Oktober 1995,

Erstmalig Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente für Behinderte seit 1. Juli 1995

Viele Beschäftige, die in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte arbeiten, können zum 1. Juli 1995 erstmals An­spruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente haben. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.

Die Verwaltung informiert

Ofßriungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Stellenausschreibung

Die Stadt Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeit­punkt

eine(n) Arbeiter/in zur Ausführung von Reinigungs­und Pflegearbeiten im Stadtteil Wirzenborn

Folgende Arbeiten sollen abhängig von der Witterung/Sai­son ausgeführt werden:

- Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen

- Rasenmähen und Heckenschnitt in gemeindlichen An­lagen (z. B. Spielplatz)

- Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (z.B. Anstrich von Ruhebänken o. ä.)

Die Ausführung kann grds. bei freier Zeiteinteilung erfol­gen.

Handwerkliches Geschick wird vorausgesetzt.

Die Entlohnung erfolgt auf der Basis des Tarifes für ge­meindliche Arbeiter als geringfügig Beschäftigte(r) (sozial­versicherungsfrei).

Bewerbungen werden bis spätestens 20. September erbe­ten an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.

Nähere Auskünfte können erfragt werden bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Tel.: 02602/ 126.131 oder 126.132.

Erwerbsunfähige Behinderte mit einem angeborenen oder in frühen Jahren erlittenen Leiden können oft nicht die für eine Rente erforderliche Wartezeit von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllen. Für sie kann jedoch ein Renten­anspruch aufgrund einer besonderen Wartezeitregelung ent­stehen.

Seit dem 1. Juli 1975 sind für Beschäftige in einer Behinder­tenwerkstatt Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zah­len. Diejenigen, die seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erfüllen nunmehr zum 30. Juni 1995 die 20jährige Wartezeit für eine Erwerbsunfä­higkeitsrente. Bei einem späteren Beginn der Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt oder bei einer Unterbrechung entsteht der Rentenanspruch entsprechend später, wenn die 20jährige Wartezeit erfüllt ist.

Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnt, muß der Antrag rechtzeitig gestellt werden: Ist die Wartezeit von 20 Jahren z. B. im Juni 1995 erfüllt, beginnt die Rente am 1. Juli 1995, wenn sie bis spätestens 2. Oktober 1995 beantragt s wird. Bei späterer Antragstellung wird die Rente ab Antrags­monat gezahlt. ' -

Die LVA empfiehlt, die Rente rechtzeitig und unmittelbar über die Behindertenwerkstatt zu beantragen.

Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und: Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.

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