Montabaur
Nr. 35/95
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau des Talweges von Montabaur nach Ettersdorf zu einem kombinierten Rad- /Wanderweg öffentlich aus.
Leistungsumfang:
16.000 m 2 Planum herstellen
800 to Splitteinbau als Profilausgleich 15.000 m 2 wassergebundene Decke 400 m 2 Betonverbundpflaster 150 m Holzschutzgeländer als Absturzsicherung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 01.09.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 15. September 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 23. August 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Ah alle
Vereine, Veranstalter und Organisatoren
von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen
in der Verbandsgemeinde
Montabaur
Redaktionsschluß für die Ausgabe Oktober bis Dezember 1995 ist Montag, 4. September 1995,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »AKTUELL« - Tel.: 02602/126.169 gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Fristablauf am 2. Oktober 1995,
Erstmalig Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente für Behinderte seit 1. Juli 1995
Viele Beschäftige, die in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte arbeiten, können zum 1. Juli 1995 erstmals Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente haben. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.
Die Verwaltung informiert’
Ofßriungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
Stellenausschreibung
Die Stadt Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Arbeiter/in zur Ausführung von Reinigungsund Pflegearbeiten im Stadtteil Wirzenborn
Folgende Arbeiten sollen abhängig von der Witterung/Saison ausgeführt werden:
- Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Rasenmähen und Heckenschnitt in gemeindlichen Anlagen (z. B. Spielplatz)
- Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (z.B. Anstrich von Ruhebänken o. ä.)
Die Ausführung kann grds. bei freier Zeiteinteilung erfolgen.
Handwerkliches Geschick wird vorausgesetzt.
Die Entlohnung erfolgt auf der Basis des Tarifes für gemeindliche Arbeiter als geringfügig Beschäftigte(r) (sozialversicherungsfrei).
Bewerbungen werden bis spätestens 20. September erbeten an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.
Nähere Auskünfte können erfragt werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Tel.: 02602/ 126.131 oder 126.132.
Erwerbsunfähige Behinderte mit einem angeborenen oder in frühen Jahren erlittenen Leiden können oft nicht die für eine Rente erforderliche Wartezeit von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllen. Für sie kann jedoch ein Rentenanspruch aufgrund einer besonderen Wartezeitregelung entstehen.
Seit dem 1. Juli 1975 sind für Beschäftige in einer Behindertenwerkstatt Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diejenigen, die seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erfüllen nunmehr zum 30. Juni 1995 die 20jährige Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei einem späteren Beginn der Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt oder bei einer Unterbrechung entsteht der Rentenanspruch entsprechend später, wenn die 20jährige Wartezeit erfüllt ist.
Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnt, muß der Antrag rechtzeitig gestellt werden: Ist die Wartezeit von 20 Jahren z. B. im Juni 1995 erfüllt, beginnt die Rente am 1. Juli 1995, wenn sie bis spätestens 2. Oktober 1995 beantragt s wird. Bei späterer Antragstellung wird die Rente ab Antragsmonat gezahlt. '■ -
Die LVA empfiehlt, die Rente rechtzeitig und unmittelbar über die Behindertenwerkstatt zu beantragen.
Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und: Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.
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