Montabaur
Welschneudorf
Verloren - Gefunden
1 Schlüsselbund mit der Nr. »37 E« gefunden. Dieser Schlüsselbund enthält: 1 Schlüssel (Zeiss/Ikon) und 1 Sicherheitsschlüssel (Kaba/Häfele).
Der Eigentümer kann die Gegenstände bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters abholen.
Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Möhnenverein »Immer knusprig«
Aufruf an die Welschneudorfer Möhnen zum nächsten Hackgang am Donnerstag, dem 24.08.1995, um 19.30 Uhr.
Wir haben die Hackzeit diesmal auf den Abend gelegt, damit auch alle berufstätigen Möhnen die Möglichkeit haben mitzuhelfen.
Wir hoffen, daß davon rege Gebrauch gemacht wird.
Tennisverein 1987 e.V.
Die diesjährigen Vereinsmeisterschaften haben mit der Auslosung am Donnerstag, 17.08.1995, um 19.00 Uhr, begonnen. Die Vorrundenspiele sind bis zum 26.08.1995 bzw. 27.08.1995 - vormittags - abzuschließen.
Die Endspiele für Damen und Herren findet am 27.08.1995 ab 14.00 Uhr statt (Näheres wird noch bekanntgegeben).
Der Vorstand
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SV Welschneudorf
Erstes Heimspiel der Saison
Am Sonntag, dem 20.08.1995, trifft die 1. Mannschaft des SV Welschneudorf in ihrem ersten Heimspiel auf den SC Dreikirchen. Anstoß: 14.30 Uhr.
Gerade zu Saisonbeginn wäre eine ansprechende Zuschauer- külisse motivierend und wünschenswert.
75jähriges Vereinsjubiläum
Die Vorbereitungen für die Festtage am 2. und 3. September 1995 anläßlich des 75jährigen Vereinsjubiläums laufen auf Hochtouren. Neben einer reichhaltigen Auswahl an Speisen und Getränken ist auch ein Kuchenbuffet am Nachmittag des
3. September 1995 geplant. Hier nun an dieser Stelle die Bitte um eine Kuchenspende. Wer einen Kuchen backen möchte, möge sich bitte in die Liste eintragen, die ab sofort in der Fleischerei Lehmler aushängt.
“GELBACHHOHEN”
Daubach
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet
am Mittwoch, dem 23. August 1995, um 19.30 Uhr, im
Rathaus, statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 14.06.1995
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Bürgersteigs in der Hochstraße
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur hier: Zustimmung der Ortsgemeinde Daubach
4. Vorstellung des Planentwurfs der Quelleneinfassung und Wasserführung des Daubachs sowie Beschlußfassung
5. Verschiedenes
6. Einwohnerfragestunde
Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Daubach, 15.08.1995 Hahn, Ortsbürgermeister
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Nr. 33/95
Katholisches Pfarramt Holler
Abfahrtszeiten zur Halbtagesfahrt der Senioren
Dienstag, 22. August 1995 - Daubach 13.30 Uhr, Stahlhofen 13.35 Uhr. Der Fahrpreis beträgt 15,- DM.
Westerwald-Verein Daubach e.V.
Plaudern zur Kaffeestunde im Daubacher Dorfcafe
Auch am kommenden Sonntag, sind Sie von 14.00 bis 17.00 Uhr wieder herzlich willkommen in unserem gemütlichen Daubacher Dorfcafe. Gönnen Sie sich eine gesellige Nachmittagsstunde bei Kaffee und Kuchen! Schauen Sie sich die Aquarelle von Karin Loth, die Luftaufnahmen oder auch den Kräutergarten an!
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Die Sommerpause ist vorbei. Die erste Gesangprobe findet statt am Freitag, 18. August, im Vereinslokal in Stahlhofen zur gewohnten Zeit um 20.15 Uhr.
Anschließend Dämmerschoppen im Zelt.
An alle Daubacher Möhnen!
Um ein Geschenk anläßlich unseres 33. Geburtstages einzulösen, treffen sich alle Möhnen äm Samstag, dem 02.09.1995, um 14.30 Uhr in kompletter Möhnenkleidung zu einem Foto an der Grillhütte in Daubach.
_ Holler _
Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Holler vom 5. August 1995
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 1995 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653) sowie der §§ 16,18 Abs. 3,32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KÄG) vom 05.-Mai 1986 (GVB1. S. 103, BS 610-10) und des § 31 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 5. August 1995 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1 '
Gebührenpflicht
1) Für die Benutzung des Friedhofs der Ortsgemeinde Holler und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:
1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen oder damit ver- . bundene Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Benutzung beantragt,
2. wer nach privatrechtlichen oder Öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der damit verbundenen Leistung zu tragen hat.
3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides.
§2
_ Höhe der Gebühren I. Bestat’tungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1. Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr....200,— DM
1.1.2. Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.500,— DM
1.2. in Wahlgrabstätten
1.2.1. Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres....500,- DM
1.3. Urnen-Beisetzungen
1.3.1. inUmengrabstätten.100,-DM
1.3.2. in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen
bereits Erdbestattete ruhen.100,- DM
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1. Leichen oder Körperteile, für die nach
polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden...100,- DM

