Einzelbild herunterladen

Montabaur

Welschneudorf

Verloren - Gefunden

1 Schlüsselbund mit der Nr. »37 E« gefunden. Dieser Schlüs­selbund enthält: 1 Schlüssel (Zeiss/Ikon) und 1 Sicherheits­schlüssel (Kaba/Häfele).

Der Eigentümer kann die Gegenstände bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Sprechstunde des Ortsbür­germeisters abholen.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Möhnenverein »Immer knusprig«

Aufruf an die Welschneudorfer Möhnen zum nächsten Hack­gang am Donnerstag, dem 24.08.1995, um 19.30 Uhr.

Wir haben die Hackzeit diesmal auf den Abend gelegt, damit auch alle berufstätigen Möhnen die Möglichkeit haben mitzu­helfen.

Wir hoffen, daß davon rege Gebrauch gemacht wird.

Tennisverein 1987 e.V.

Die diesjährigen Vereinsmeisterschaften haben mit der Auslo­sung am Donnerstag, 17.08.1995, um 19.00 Uhr, begonnen. Die Vorrundenspiele sind bis zum 26.08.1995 bzw. 27.08.1995 - vormittags - abzuschließen.

Die Endspiele für Damen und Herren findet am 27.08.1995 ab 14.00 Uhr statt (Näheres wird noch bekanntgegeben).

Der Vorstand

>

SV Welschneudorf

Erstes Heimspiel der Saison

Am Sonntag, dem 20.08.1995, trifft die 1. Mannschaft des SV Welschneudorf in ihrem ersten Heimspiel auf den SC Dreikir­chen. Anstoß: 14.30 Uhr.

Gerade zu Saisonbeginn wäre eine ansprechende Zuschauer- külisse motivierend und wünschenswert.

75jähriges Vereinsjubiläum

Die Vorbereitungen für die Festtage am 2. und 3. September 1995 anläßlich des 75jährigen Vereinsjubiläums laufen auf Hochtouren. Neben einer reichhaltigen Auswahl an Speisen und Getränken ist auch ein Kuchenbuffet am Nachmittag des

3. September 1995 geplant. Hier nun an dieser Stelle die Bitte um eine Kuchenspende. Wer einen Kuchen backen möchte, möge sich bitte in die Liste eintragen, die ab sofort in der Fleischerei Lehmler aushängt.

GELBACHHOHEN

Daubach

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet

am Mittwoch, dem 23. August 1995, um 19.30 Uhr, im

Rathaus, statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 14.06.1995

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Bürger­steigs in der Hochstraße

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Flä­chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur hier: Zustimmung der Ortsgemeinde Daubach

4. Vorstellung des Planentwurfs der Quelleneinfassung und Wasserführung des Daubachs sowie Beschlußfassung

5. Verschiedenes

6. Einwohnerfragestunde

Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Daubach, 15.08.1995 Hahn, Ortsbürgermeister

28

Nr. 33/95

Katholisches Pfarramt Holler

Abfahrtszeiten zur Halbtagesfahrt der Senioren

Dienstag, 22. August 1995 - Daubach 13.30 Uhr, Stahlhofen 13.35 Uhr. Der Fahrpreis beträgt 15,- DM.

Westerwald-Verein Daubach e.V.

Plaudern zur Kaffeestunde im Daubacher Dorfcafe

Auch am kommenden Sonntag, sind Sie von 14.00 bis 17.00 Uhr wieder herzlich willkommen in unserem gemütlichen Daubacher Dorfcafe. Gönnen Sie sich eine gesellige Nachmit­tagsstunde bei Kaffee und Kuchen! Schauen Sie sich die Aqua­relle von Karin Loth, die Luftaufnahmen oder auch den Kräu­tergarten an!

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Die Sommerpause ist vorbei. Die erste Gesangprobe findet statt am Freitag, 18. August, im Vereinslokal in Stahlhofen zur gewohnten Zeit um 20.15 Uhr.

Anschließend Dämmerschoppen im Zelt.

An alle Daubacher Möhnen!

Um ein Geschenk anläßlich unseres 33. Geburtstages einzulö­sen, treffen sich alle Möhnen äm Samstag, dem 02.09.1995, um 14.30 Uhr in kompletter Möhnenkleidung zu einem Foto an der Grillhütte in Daubach.

_ Holler _

Öffentliche Bekanntmachung

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Holler vom 5. August 1995

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 1995 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653) sowie der §§ 16,18 Abs. 3,32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KÄG) vom 05.-Mai 1986 (GVB1. S. 103, BS 610-10) und des § 31 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 5. August 1995 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffent­lich bekanntgemacht wird:

§ 1 '

Gebührenpflicht

1) Für die Benutzung des Friedhofs der Ortsgemeinde Holler und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßga­be dieser Satzung erhoben.

2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:

1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen oder damit ver- . bundene Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Be­nutzung beantragt,

2. wer nach privatrechtlichen oder Öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der damit verbundenen Leistung zu tragen hat.

3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Ge­bührenbescheides.

§2

_ Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1. Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr....200, DM

1.1.2. Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.500, DM

1.2. in Wahlgrabstätten

1.2.1. Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres....500,- DM

1.3. Urnen-Beisetzungen

1.3.1. inUmengrabstätten.100,-DM

1.3.2. in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen

bereits Erdbestattete ruhen.100,- DM

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1. Leichen oder Körperteile, für die nach

polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden...100,- DM