lontabaur
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Nf. 32/95
§2
^Diese Satzung tritt am 12. August 1995 in Kraft.
36412 Nentershausen, 07. August 1995 (S.)
Greiser, Ortsbürgermeister
Hinweis «
[ Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch j Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- ! rechthcher Vorschriften vom 05. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) | wird auf folgendes hingewiesen:
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- I Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetztes | zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma
chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Piatz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Nentershausen, 07.08.1995 Greiser, Ortsbürgermeister
Kirmesgesellschaft von Nentershausen 1995
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Hintere Reihe von links nach rechts: Timo Kleppel, Alexander Rörig, Marco Weißer, Rene Perne,'Jörg Holzenthal, Markus Hummer, Roger Renzel, Oliver Meffert, Marco Greiser, Heiko Diefenbach, Christian Merz '
Vordere Reihe von links nach rechts: Moris Speier, Marion Kremer, Christina Greiser, Maike Speier, Bianca Heibel, Sonja Burkhardt, Sandra Speier, Ramona Szücs, Tina Hisgen.
Es fehlen: OlafMuth, Andre Laux, Patrick Reifenscheidt, Alexander Keul, Tina Stein, Nadine Reusch
Kirmes 1995
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vom 11.08.1995 bis 14.08.1995 feiern wir zusammen mit unserer Kirmesgesellschaft traditionsgemäß unsere Kirmes im Festzelt. Eure Verwandten, Freunde und Bekannten sind herzlich zum Mitfeiern eingeladen.
Im voraus gilt mein Dank dem MGV »Eintracht«, daß er sich als Kirmesveranstalter wieder bereit erklärte, die Kirmes aus- zurichteü. Das Kirchweihfest ist ein Anlaß, um ein paar gesellige Stunden - auch Tage - fern von dem alltäglichen Streß in gemütlicher Runde zu verbringen.
Ich bitte Euch - zur festlichen Gestaltung unserer Gemeinde - mit den neuen Dorffahnen die Häuser zu schmücken.
Die Nentershäuser Kinder lade ich für Samstag, 12. August 1995, ab 14.30 Uhr, zu Freifahrten - je nach Alter - mit dem Kinder- und Kettenkarussell und dem Autoskooter ein. Die Freifahrten werden für ca. 1/2 bis 1 Stunde angeboten. Den Anordnungen der Schausteller ist hierbei Folge zu leisten.
Der Kirmesmarkt ist traditionsgemäß am Montag, 14. August 1995, diesmal bis ca. 15.00 Uhr.
Zur Sicherheit von allen Kirmesbesuchern wird die Eppenro- der Straße etc. wie im vergangenen Jahr ab Sonntag um 12.00 Uhr bis Montag um 18.00 Uhr gesperrt.
Ich wünsche uns allen ungetrübte Kirmestage, der Kirmesgesellschaft den erhofften Spaß und das notwendige Einsehen des »Wettergottes«.
Euer Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Zusätzliche Bitte
Sorgt mit der Pflege der Grundstücke - incl. der unbebauten daß sich unsere Gemeinde auch optisch von ihrer bestmöglichen Seite zeigt.
Anwohner der Eppenroder Straße
Um einen reibungslosen Auf- und Abbau der Marktstände zu gewährleisten, bitte ich, um unnötigen Ärger zu vermeiden, ab

