Montabaur
18
Nr. 32/95
Öffentliche Bekanntmachung
Kadenbach
Mannergesangverein »Lyra« Kadenbach und Kirchenchor St. Josef
Die erste Chorprobe nach den Sommerferien findet am Freitag, dem 18. August 1995, zur gewohnten Zeit, in der Gaststätte »Zur Augst« statt.
WK - Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach
Der nächste Arbeitseinsatz ist für Donnerstag, 17.08.1995, vorgesehen. Treffpunkt: Kirmesplatz.
Wir würden uns freuen, wenn viele unserer Mitglieder, engagierte Mitbürger und besonders Jugendliche sich an unseren Arbeitseinsätzen zur Dorfverschönerung beteiligen würden.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
Wanderungen August
12713.08.1995 Hambach, 26./27.08.1995 Waldbreitbach Am 2. und 3. September 1995 finden wieder unsere IW-Wan- dertage statt. Wir bitten, uns auch in diesem Jahr wieder mit Kuchenspenden zu unterstützen.
Die Kuchen können bis Freitag, den 01.09.1995, bei Hilde Schlagwein oder an den beiden Wandertagen bis 09.00 Uhr im Sportlerheim abgegeben werden.
Neuhäusel
Sportgemeinschaft Neuhäusel
JSG-Augst
Trainingsbeginn für die B-Jugend ist ab dem 14.08.1995 jeweils um 18.00 Uhr auf dem alten Sportplatz Neuhäusel.
Turnen
Nach den Ferien - erstmals am 24.08.1995 - findet jeweils donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr in der Augst- Halle unter der Leitung von Frau Krebs eine Turnstunde für Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren statt. Ihr kommt doch,oder?
Sonstiges
Schon jetzt vormerken! Am 25. und 26.08.1995 findet wieder das alljährliche Dorftumier, der Volkslauf und das damit verbünde Waldfest statt. Näheres veröffentlichen wir in den nächsten Ausgaben.
Stillgruppe Neuhäusel
Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Mittwoch, dem 16. August, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäusel. Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Schmidt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261769457)
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten« der Ortsgemeinde Simmern;
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 24.07.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Altegarten« wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern.
»Die Textfestsetzung Nr. 6 letzter Satz des Bebauungsplanes 'Das Dacheindeckungsmaterial muß anthrazit oder dunkelbraun sein’ entfallt ersatzlos.«
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Ahs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56337 Simmern, 2. August 1995
Schmidt, Ortsbürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten« der Ortsgemeinde Simmern;
hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 24.07.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Al- tegarten« zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 24.07.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 21.08. bis 20.09.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienststunden bei der Ortsgemeinde Simmern zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Simmern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56337 Simmern, 2. August 1995
Schmidt, Ortsbürgermeister
TC 1982 Simmern e.V.
Am 20.08.1995 findet auf unserer Clubanlage ein Mixed-Dop- pel-Tumier ab 10.00 Uhr statt. Die Mixed Paarungen können beliebig zusammengestellt werden. Es können z. B. Mann mit Ehefrau, Tochter mit Vater, Mutter mit Sohn, Enkelin mit Großvater usw. ein Doppelpaar bilden. Die Anmeldeliste hängt in unserem Clubraum aus.
Auf unsere Clubmeisterschaften, die vom 25.08. bis 03.09.1995, stattfinden weisen wir die Clubmitglieder nochmals hin. Die Eintragung in die Meldelisten können im Clubhaus vorgenommen werden.
“BUCHFINKENLAND”
Horbach
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
an diesem Wochenende feiern wir in unserer Gemeinde das Kirchweihfest. Dazu lade ich Sie alle recht herzlich ein. Unsere
\S
■ji!
I
i
‘n
ij
il
1

