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Montabaur

Nr. 29/95 !

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Zusammenfassung der Bebauungspläne »Ill­bach - NordumgehungK103« und »Industriegebiet-Erwei­terung« der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.05.1995 eine teilweise Änderung und Zusammenfas­sung der Bebauungspläne »Illbach - Nordumgehung K 103« und »Industriegebiet - Erweiterung« beschlossen (siehe vor­stehende öffentliche Bekanntmachung). "

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 31.07. bis'31.08.1995 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienst­stunden beim Ortsbürgermeister.

56412 Heiligenroth, 14. Juli 1995

Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsge­meinde Heiligenroth

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Örtsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 20.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsmitte« für das Grundstück Flur 3, Flurstück 36/5 zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56412 Heiligenroth, 11. Juli 1995

Zerfas, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsge­meinde Heiligenroth;

hier: Öffentliche Auslegung der Planänderungsunter­lagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 20.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsmitte« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung üm 20.06.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürger­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu Verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit -

vom 31.07. bis 31.08.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von.08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie während der ortsüblichen Dienstzeiten bei der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie bei der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. J

56412 Heiligenroth, 11. Juli 1995 j

Zerfas, Ortsbürgermeister

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Rückblick auf das Dorffest 1995

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, !

die Abrechnung für das Dorffest ist getätigt und so darf ich j Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß wir dem Förder­verein des Herrn von der Post - »Himmel und Äad« sage und schreibe

8.000 DM

übermitteln können. Im Rahmen des diesjährigen Ausflugs des Mandolinenvereins wird dieser die Spende per Scheck überbringen und auch ein Konzert in der Uni-Klinik Köln geben.

Rückblickend danke ich noch einmal seitens der Orts- und auch Kirchengemeinde allen, die ihren Beitrag zum Gelingen des Festes gegeben haben. I

Auf ein Neues dann in 1996! I

Zerfas, Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgeriimen und Mitbürger,

die Anlieger in der Schulstraße und in der Nachbarschaft der I Vogelsanghalle fuhren zu Recht Beschwerde gegen die Benut- I zung des dort installierten Zigarettenautomaten. I

Sicherlich aus Unachtsamkeit entledigen sich die Benutzer I nämlich des Verpackungsmaterials auf die einfachste Art I und Weise: Sie lassen Klarsichthülle und Staniolpapier sowie I leere Zigarettenschachteln einfach ajif den Boden fallen. I

Die Nachbarn kehren es ja weg und was die Übersehen, das I bläst der Wind in deren Gärten! I

Gute Lösung? Nein, danke! I

Zerfas, Ortsbürgermeister I

, Verloren-Gefunden

Im Gemeindebereich wurden diverse Schlüssel gefunden. I Ein Nymphensittich ist einer Familie zugeflogen. Anfragen I richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung. I

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister I

Ferienspiele in Heiligenroth

vom 8. bis 9. August 1995 I

Motto »Wasser-Spaß rund um das kühle Naß« I

Für alle 6- bis 12jährigen Kinder aus Heiligenroth! I

Wann: Jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 |

Uhr.

Treffpunkt: Im und am Jugendraum